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Dienstreisen von Mitarbeitenden

für Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie studentische Hilfskräfte

Rechtzeitig vor Beginn einer Dienstreise ist ein Antrag auf Dienstreisegenehmigung bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Genehmigungen werden von folgenden Stellen erteilt:

Organisationseinheit Genehmigung i.d.R. durch
Fakultäten Professor*innen
Zentrale Vewaltung Dezernent*innen
Zentrale Einrichtungen jeweilige Verantwortliche

Professor*innen zeigen ihre Dienstreise lediglich dem Dekanat an. Mit der Anzeige bestätigen die Professor*innen, dass durch die Reise weder Lehrveranstaltungen ausfallen noch die Dienstpflichten beeinträchtigt werden.

 

 

Relevante Prozesse, Formulare und Informationen

Abrechnung von Dienstreisen

für Mitarbeitende

1

Vor der Reise

Dienstreise mit dem Dienstreiseantrag per E‐Mail durch die vorgesetzte Person genehmigen lassen bzw. die Dienstreise dem Dekanat anzeigen. Hier kann ggf. auch schon ein Abschlag beantragt werden.

2

Während der Reise

Alle Abrechnungsunterlagen (Belege und Quittungen) sammeln und scannen. Einzelbelege bis 25 Euro müssen nicht beigefügt werden.

3

Nach der Reise

Dienstreisegenehmigung, Dienstreiseabrechnung und Abrechnungsunterlagen zu einem PDF-Dokument zusammenführen.

Vollständige Abrechnung als Anhang an reiseabrechnung@uni-siegen.de senden.

Wichtig: Es kann immer nur eine Abrechnung pro E-Mail / Ticket bearbeitet werden!

4

Nach der Abrechnung

Sie erhalten eine E-Mail zur Information über die abgeschlossene Abrechnung und können nun die Papierbelege vernichten. Alle Unterlagen werden als Anhang zum SAP-Beleg in Fiori archiviert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Dienstreisen

Grundsätzlich sind Dienstreisende bei der Wahl des Beförderungsmittels frei. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung prüft die Reisekostenstelle die Erstattungsfähigkeit. Bitte sehen Sie sich dazu die Informationen unter Reisemittel an.

Ja, ein Abschlag kann mit dem Dienstreiseantrag beantragt werden. Bitte hängen Sie alle relevanten Belege (z.B. Buchungsbestätigungen, Screenshots, Tagungsrechnungen) an und senden die zusammengeführte PDF-Datei auch an reiseabrechnung@uni-siegen.de

Bitte beantragen Sie Ihren Abschlag frühzeitig um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherstellen zu können.

Die Mitnahme von weiteren Personen (z.B. Partner*in) ist möglich.

Bitte beachten Sie, dass gem. Verwaltungsvorschrift zum Landesreisekostengesetz NRW eine Aufteilung des Zimmerpreises nach der Anzahl der Personen vorgenommen wird, es sei denn, aus der Rechnung geht eindeutig hervor, dass durch die zusätzlichen Personen keine Mehrkosten entstanden sind. Eine Erstattung der Preisdifferenz zwischen Einzel- und Doppelzimmern ist nicht möglich!

Auch aus allen weiteren Belegen (Flug, Bahn, usw.) muss eindeutig hervorgehen, wie hoch die Kosten für die erstattungsberechtigte Person sind. Eine Erstattung kann andernfalls nicht vorgenommen werden.

 

Bezuschussung von Reisekosten für die notwendige Mitnahme von Kind(ern) und einer Begleitperson auf Dienstreisen

Als familiengerechte Hochschule unterstützt die Universität Siegen die Mitnahme von Kindern und ggf. einer notwendigen Begleitperson, wenn diese nicht am Wohnort betreut werden können. Bitte kontaktieren Sie dazu das Familienservicebüro.

Bereits gebuchte Leistungen müssen umgehend bei Bekanntwerden storniert werden.
Fallen hierdurch Stornierungskosten an, so ist eine Stornorechnung des Dienstleisters anzufordern. Entstandene und zu erstattende Kosten werden in der regulären Reisekostenabrechnung eingetragen.
Im Feld Bemerkungen / Erläuterung bitte den Grund der Absage der Dienstreise eintragen.

 

Bitte überweisen Sie keine Abschläge zurück, bevor Sie eine entsprechende Mitteilung durch die Reisekostenstelle erhalten haben.
Sobald die „Reise“ abgerechnet wurde, erhalten Sie die übliche Email mit PDF Anhang. Hierin sind die Bankdaten und die Referenz für die Rückzahlung angegeben.
Sind keine Abschläge ausgezahlt worden und keine zu erstattenden Kosten entstanden, so ist keine Abrechnung notwendig.

Ja, die Verbindung zwischen Dienstreisen und Privataufenthalten ist möglich.

Bitte achten Sie darauf, der Reisekostenabrechnung entsprechende Nachweise (z.B. Screenshots) vom Buchungszeitpunkt beizulegen.

Eine Abrechnung ohne entsprechende Nachweise ist nicht möglich und es kann keine Erstattung erfolgen.

Gem. Landesreisekostengesetz NRW erfolgt die Erstattung höchstens bis zu den tatsächlich angefallenen Kosten.

 

Beispiel

Sie planen eine Dienstreise für eine wissenschaftliche Tagung in Spanien (15.06. - 20.06.) und möchten im Anschluss noch privat (21.06. - 28.06) in Spanien verbleiben.

Die Buchung von Flug und Hotel erfolgen am 01.05.

Der Reisekostenabrechnung im Anschluss an die Reise ist unbedingt beizulegen:

  • Hotelrechnung ohne Privataufenthalt (aus der Rechnung muss klar der Preis je Nacht hervorgehen - klare Abgrenzung 15.06 - 20.06. sowie 21.06. - 28.06.)
  • Flugrechnung(en) (Hinflug 15.06., Rückflug 28.06.)
  • Screenshot/Nachweis der fiktiven Kosten des Rückflugs nach Beendigung des Dienstgeschäfts ohne Privataufenthalt am 20.06.
    Dieser Nachweis/Vergleich muss zwingend zum Zeitpunkt der Buchung am 01.05. erfolgen, da sonst die Kosten nicht vergleichbar sind

Sollte der Abrechnung kein Screenshot bzw. Nachweis des Preises zum Buchungszeitpunkt (in diesem Beispiel vom 01.05.) beiliegen, wird ausschließlich der Hinflug erstattet. Die Kosten des Rückflugs müssen dann in jedem Fall privat getragen werden.

Die aktuellen Tagegeldsätze (Inland) finden Sie unter § 6 des Landesreisekostengesetzes NRW.
 

Bei Auslandsdienstreisen werden abweichend von § 6 Absatz 1 Auslandstagegelder in der Höhe gezahlt, wie sie sich aus den Spalten 2 bis 4 der Anlage 4 zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung ergeben. Für den An- und Abreisetag ergibt sich das Auslandstagegeld, wenn der Dienstreisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, ohne Rücksicht auf die Abwesenheitszeit aus Spalte 3 der in Satz 1 genannten Anlage.

Die Dienstreisenden sind bei der Wahl des Buchungsportals frei.

 

In AccorHotels weltweit gilt zusätzlich ein Discount von bis zu 12% auf die zum Zeitpunkt der Buchung beste verfügbare Tagesrate inkl. Frühstück ohne Buchungsbedingungen.

Zum Buchungsportal

Kundennummer: SCP447384
Vertragsnummer: 1740176

 

Ihre Ansprechpersonen

oder per E-Mail an reisekosten@zv.uni-siegen.de

Manuela Klein

Mitarbeiter*in

Kontakt

manuela.klein@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4805
AR-NA 103
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:30-16:30
Dienstag:
7:30-16:30
Mittwoch:
7:30-16:30
Donnerstag:
7:30-16:30
Freitag:
7:30-16:30

Sandra Schade

Mitarbeiter*in

Kontakt

sandra.schade@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4403
AR-NA 102
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:00-13:00
Dienstag:
7:00-13:00
Mittwoch:
7:00-13:00
Donnerstag:
7:00-13:00
Freitag:
7:00-13:00

Nico Schneider

Mitarbeiter*in

Kontakt

nico.schneider@zv.uni-siegen.de
+49 271-740 5300
AR-NA 101
Adolf-Reichwein-Str. 2a

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Dienstag:
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Mittwoch:
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Freitag:
7:00-15:30