Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die Universität Siegen betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung abzubauen. Im Rahmen des Hochschulvertrags 2015-2016 mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich die Universität Siegen in § 11 dazu verpflichtet, sich in besonderem Maße um die Belange von Beschäftigten mit Behinderung zu bemühen, um ihnen trotz gesundheitlicher Einschränkungen durch geeignete Maßnahmen die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Universität zu ermöglichen.
Informationen zur Schwerbehindertenvertretung
Beratung und Hilfestellung erteilt die Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte der Universität Siegen, Dr. Klaus-Martin Klein bzw. seine Vertretung, Tobias Klein.
Auch bei Einstellungsverfahren sollen Behinderte und/oder chronisch kranke Bewerber und Bewerber*innen nicht benachteiligt werden.
Wichtige Informationen finden Sie im Merkblatt zu besonderen Pflichten bei Bewerbungen schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen.