Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) – für Lehrprojekte und studentische Projekte
Qualitätsverbesserungsmittel dienen der gezielten Verbesserung von Studium und Lehre. Auf Grundlage des Studiumsqualitätsgesetzes werden sie zweckgebunden zur Optimierung der Studienbedingungen und der Betreuungssituation eingesetzt.
Qualitätsverbesserungsmittel
Im März 2011 wurde von der Landesregierung NRW das „Studiumsqualitätsgesetz“ zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verabschiedet.
Als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge zum WS 2011/2012 stellt das Land Nordrhein-Westfalen damit den Hochschulen sog. Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) in Höhe von jährlich 300 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe wird den Universitäten anteilig anhand der Anzahl an Studierenden bereitgestellt. Kriterium der Verteilung: Anteil der Studierenden in der 1,5 fachen Regelstudienzeit (§1 Abs. 2 Studiumsqualitätsgesetz). Durch die Deckelung der Gesamthöhe auf Landesebene werden zukünftig die Mittel nicht automatisch und linear mit zunehmenden Studierendenzahlen steigen.
§ 2 des Gesetzes zur Verbesserung von Studium und Lehre an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) regelt die Zweckbindung der Qualitätsverbesserungsmittel: „Die Mittel nach diesem Gesetz sind zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Insbesondere können sie verwendet werden für die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen hauptamtlichem Lehrpersonal und Studierenden.“
Die Studiumsqualitätsverodnung vom 08.01.2021 konkretisiert den Verwendungszweck:
§ 1 Abs. 2 "Die Qualitätsverbesserungsmittel sind zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Die Mittel sollen insbesondere zur Verbesserung der Betreuungssituation mit dem Ziel der Reduzierung der Abbrecherzahlen und Erhöhung der Absolventenzahlen eingesetzt werden."
§ 1 Abs. 3 "Jede Hochschule setzt jeweils mindestens zwei Drittel ihrer Qualitätsverbesserungsmittel für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal ein.."
Die Rechtsvorschriften
- Studiumsqualitätsgesetz v. 01.03.2011
- Studiumsqualitätsverordnung v. 06.07.2011, Fassung 28.01.2021
- Änderungsverordnung - Studiumsqualitätsverodnung v. 08.01.2021
Die Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel
Die Qualitätsverbesserungsmittel werden anteilig fakultär/dezentral verteilt, bzw. zentral strategisch koordiniert. Dadurch steht in den Fakultäten und Einrichtungen ein planbares Budget zur Verfügung, das direkt in die Verbesserung von Studium und Lehre fließt. Darüber hinaus werden ausgewählte Mittel genutzt, um zusätzliche Projekte und Initiativen zu fördern, die neue Impulse für gute Lehre und bessere Studienbedingungen setzen. Diese projektbezogenen Förderungen ergänzen die grundlegende Mittelzuweisung und ermöglichen es, gezielt auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten zu reagieren.
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission "Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium" begleitet die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel und berät über Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen. Auf Fakultätsebene, in den Studiengängen sowie in weiteren dezentralen Organisationseinheiten begleiten zudem fakultäre QV-Kommissionen sowie QV-Zirkel die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im jeweiligen fachlichen und organisatorischen Kontext.
Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium
Die Aufgaben der Kommission sind im Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz), insbesondere in § 4 Abs. 1 geregelt:
- Die Kommission berät die Hochschulleitung
- Gibt ein Votum zu dem alle zwei Jahre von den Hochschulen zu erstellenden Fortschrittsberichten ab
- Die Kommission kann planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel erstellen
- Kann im Übrigen im Wege der Selbstbefassung tätig werden
Die Zusammensetzung der Kommission ist in der Grundordnung der Universität Siegen geregelt (§24 Abs. 2, aktuelle Fassung vom 30.09.2020):
- fünf Studierende
- zwei Hochschullehrer/innen
- eine/n akademische/n Mitarbeiter/in
- eine/n Mitarbeiter/in aus Technik und Verwaltung
- Vorsitz: zuständige/r Prorektor/in mit beratender Stimme kraft des Amtes
Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt auf Vorschlag der Kommission für Bildung durch den Senat auf zwei Jahre.
Die gewählten Mitglieder 2024:
| Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium 2024 (§ 24 GrundO v. 30.09.2020/ §23 GrundO v. 20.03.2025) |
Mitglieder |
|---|---|
| Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | (2) Frau Prof.'in Dr. Veronika Albrecht-Birkner (Fak. I) Frau Prof.'in Dr. Eva von Engelberg (Fak. II) |
| Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | (1) Herr Marc Herrman (Fak IV) |
| Gruppe der Studierenden | (5) Herr Boran Alaman (Fak I) (ab 17.12.2025) Herr Jan-Niklas Kellermann (Fak. I) Herr Elke Kröhner (Fak. II) Herr Benjamin von Kameke (Fak. III) Herr Lydia Doreen Mann (Fak. IV) Herr Sebastian Atakan-Zachrau (Fak. III) (bis 30.11.2025) |
| Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung | (1) Herr Dr. Mathias Scheicher (Fak. I) |