Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Abrechnung von Dienstreisen von Mitarbeitenden

Die nach erfolgter Reise gestellten Reisekosten von Bediensteten werden auf Vollständigkeit geprüft, bearbeitet und erstattet. Die Bearbeitung und Erstattung der Kosten erfolgt gemäß den Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW (LRKG NRW). Auch die Zahlung eines Abschlags vor der Dienstreise ist möglich.

Der Campus Unteres Schloss aus der Vogelperspektive

Dienstreisen kompakt

für Mitarbeitende

1

Vor der Reise

Dienstreise mit dem Dienstreiseantrag per E‐Mail durch die vorgesetzte Person genehmigen lassen bzw. die Dienstreise dem Dekanat anzeigen. Hier kann ggf. auch schon ein Abschlag beantragt werden.

2

Während der Reise

Alle Abrechnungsunterlagen (Belege und Quittungen) sammeln und scannen. Einzelbelege bis 25 Euro müssen nicht beigefügt werden.

3

Nach der Reise

Dienstreisegenehmigung, Dienstreiseabrechnung und Abrechnungsunterlagen zu einem PDF-Dokument zusammenführen.

Vollständige Abrechnung als Anhang an reiseabrechnung@uni-siegen.de senden.

Wichtig: Es kann immer nur eine Abrechnung pro E-Mail / Ticket bearbeitet werden!

4

Nach der Abrechnung

Sie erhalten eine E-Mail zur Information über die abgeschlossene Abrechnung und können nun die Papierbelege vernichten. Alle Unterlagen werden als Anhang zum SAP-Beleg in Fiori archiviert.

Auf einen Blick

Definition

Als Dienstreise gelten alle dienstlich veranlassten Termine außerhalb Ihrer regulären Arbeitsstätte. Bitte prüfen Sie vorab immer, ob eine Reise wirklich notwendig ist oder ob sich das Anliegen kostengünstiger – etwa über digitale Kommunikationswege – erledigen lässt. Generell gilt: Planen Sie Ihre Reisen wirtschaftlich und halten Sie sie so kurz wie möglich. Bei der Wahl des Verkehrsmittels sollten Sie neben den Kosten besonders auf den Klimaschutz achten.

Die Abrechnung erfolgt gem. der aktuell gültigen Fassung des Landesreisekostengesetzes NRW (kurz LRKG NRW) und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften des LRKG NRW.

 

Antrag

Die Dienstreise wird mit dem Antrag auf Genehmigung per E-Mail durch die vorgesetzte Person genehmigt bzw. dem Dekanat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei der Dienstreisegenehmigung wird lediglich die dienstliche Notwendigkeit der Reise bestätigt. Die Reisekostenabrechnung wird gemäß den geltenden Vorgaben des LRKG NRW durch die Reisekostenstelle im Dezernat 1.2 vorgenommen.

 

Abrechnung

Die Unterlagen zur Reisekostenabrechnung (Dienstreisegenehmigung, Reisekostenabrechnung, zugehörige (gescannte) Belege, etc.) werden zusammengefügt in einer pdf‐Datei an die Ticketadresse reiseabrechnung@uni-siegen.de gesendet. Bitte senden Sie nicht mehrere Anhänge in einer E-Mail. Bitte erzeugen Sie auch keine Portfolio-Datei.
Es kann nur eine Abrechnung pro Mail verarbeitet werden!
Allgemeine Fragen zum Thema Reisekosten können an reisekosten@zv.uni-siegen.de gesendet werden. Tickets mit Abrechnungen oder Abschlägen können hier NICHT bearbeitet werden.

 

Sonderfall Abschlagszahlung

Der Antrag / die Dienstreisegenehmigung wird mit dem Betreff „Antrag auf Abschlagszahlung“ an reiseabrechnung@uni-siegen.de gesendet, damit dieser direkt erkannt und vorrangig bearbeitet werden kann.

 

Wichtiger Hinweis zu Dienstreisen in Länder/ Regionen, für die beim Reiseantritt eine Reisewarnung besteht

Unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen sind Dienstreisen in Länder/ Regionen, für die beim Reiseantritt eine Reisewarnung besteht, nicht zulässig. Infolgedessen können für solche Reisen keine Erstattungsanträge eingereicht werden. Bitte vergewissern Sie sich u.a. aus diesem Grund unbedingt vor einer Reise dahingehend, ob für ihr Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. 

Bei angetretenen Dienstreisen in Länder/Regionen, für die während der Dienstreise eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, gilt, dass diese Dienstreisen innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe der Reisewarnung zu beenden sind, da auch hier ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Eine Fortführung der Reise über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht zulässig. Infolgedessen können Erstattungen für den Fall des Überschreitens der 14-Tage-Frist nicht eingereicht werden. 

Welche Länder und Regionen von Reisewarnungen betroffen sind, können Sie unter folgendem Link in Erfahrung bringen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/10-2-8reisewarnungen

 

Formulare und Hinweise

Formular Antrag/Anzeige Dienstreise und Abschlag

Formular Reisekostenabrechnung

Hinweise zum Ticketsystem

Ansprechpersonen

Dezernat 1 Abteilung 1.2 - Team Reisekosten

Manuela Klein

Mitarbeiter*in

Kontakt

manuela.klein@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4805
AR-NA 103
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:30-16:30
Dienstag:
7:30-16:30
Mittwoch:
7:30-16:30
Donnerstag:
7:30-16:30
Freitag:
7:30-16:30

Sandra Schade

Mitarbeiter*in

Kontakt

sandra.schade@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4403
AR-NA 102
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:00-13:00
Dienstag:
7:00-13:00
Mittwoch:
7:00-13:00
Donnerstag:
7:00-13:00
Freitag:
7:00-13:00

Nico Schneider

Mitarbeiter*in

Kontakt

nico.schneider@zv.uni-siegen.de
+49 271-740 5300
AR-NA 101
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:00-15:30
Dienstag:
7:00-15:30
Mittwoch:
7:00-15:30
Donnerstag:
7:00-15:30
Freitag:
7:00-15:30