Arbeitsunfähigkeit / Krankmeldung
Eine Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis spätestens 8.30 Uhr auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren muss.
Zusätzlich muss die Krankmeldung von dem/der Beschäftigten oder der in der jeweiligen Organisationseinheit zuständigen Stelle an folgende E-Mail-Adresse (abhängig vom Beschäftigtenstatus) erfolgen:
- Beschäftigte in Technik und Verwaltung nutzen bitte: gleitzeit@zv.uni-siegen.de
- Beamte/Beamtinnen in der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek, die an der Gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, nutzen bitte: gleitzeit@zv.uni-siegen.de
- Hilfskräfte nutzen bitte: au-hilfskraft@zv.uni-siegen.de
- Beamtetes Personal, Professoren und Professorinnen, die nicht an der Gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, nutzen bitte: au-4.2@zv.uni-siegen.de
- Wissenschaftliches Personal nutzt bitte: au-wimi@zv.uni-siegen.de