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Arbeitsunfähigkeit / Krankmeldung

Eine Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis spätestens 8.30 Uhr auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren muss.

Das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes AR-NA von oben betrachtet

Zusätzlich muss die Krankmeldung von dem/der Beschäftigten oder der in der jeweiligen Organisationseinheit zuständigen Stelle an folgende E-Mail-Adresse (abhängig vom Beschäftigtenstatus) erfolgen: