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BEM beantragen / Wiedereingliederung

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ) wird Beschäftigten angeboten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Das Verfahren kann von Beschäftigten auch selbst beim Arbeitgeber angeregt werden.

Das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes AR-NA von oben betrachtet

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Die stufenweise Wiedereingliederung verläuft nach dem Hamburger Modell. Dieses Modell unterstützt Beschäftigte nach längerer Erkrankung bei der schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auf Grundlage eines ärztlichen Wiedereingliederungsplans wird die Arbeitszeit und Belastung schrittweise erhöht, bis die volle Arbeitsfähigkeit wieder erreicht ist.

Während der Wiedereingliederung gelten Beschäftigte in der Regel weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten meist Krankengeld. Für die Durchführung ist ein von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllter Wiedereingliederungsplan erforderlich.