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Berufungsbeauftragte*r im Berufungsverfahren für eine Universitätsprofessur

Auf Grundlage des Hochschulgesetzes und den Regelungen der Berufungsordnung bestellt das Rektorat zur Unterstützung jedes Berufungsverfahrens eine Professorin oder einen Professor als Berufungsbeauftragte*n. 

Zur Sicherstellung der Neutralität gehört diese Person stets einer anderen Fakultät an als derjenigen, die das Berufungsverfahren durchführt. Die*der Berufungsbeauftragte nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Berufungskommission teil und berichtet an das Rektorat.

 

Das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes AR-NA von oben betrachtet

Kontakt & Beratung

Team 4.2 Berufungsmanagement, beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Paulina Heidrich

Mitarbeiterin Team beamtetes Personal und Professor*innen

Kontakt

paulina.heidrich@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4820
AR-NA 311
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Ansprechpartnerin für:

Fakultät IV

Katrin Jüngst

Mitarbeiterin Team beamtetes Personal und Professor*innen

Kontakt

katrin.juengst@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4830
AR-NA 312
Adolf-Reichwein-Str. 2a
Erreichbarkeit
Montag - Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr

 

Ansprechpartnerin für:

Fakultät II
Fakultät III

Marco Steiner

Mitarbeiter Team beamtetes Personal und Professor*innen

Kontakt

Marco.Steiner@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-5124
AR-NA 312
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Ansprechpartner für:

Fakultät I
Zentralverwaltung
Universitätsbibliothek