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Bildungsurlaub

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Bei einer regelmäßigen Arbeitswoche von mehr oder weniger als fünf Tagen wird der Anspruch entsprechend angepasst. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestehen.

Veranstaltungen der politischen oder beruflichen (Weiter-) Bildung müssen von einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden. Veranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie der beruflichen und/oder politischen Bildung dienen und in der Regel innerhalb Deutschlands oder maximal 500 km von der Grenze Nordrhein-Westfalens entfernt stattfinden.

Das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes AR-NA von oben betrachtet

Die Veranstaltung muss jedem zugänglich sein, und für die Teilnahme ist ein bestimmtes Anmeldeverfahren erforderlich. Nicht genommene Tage verfallen am Jahresende, können aber auf das folgende Jahr übertragen werden, wenn dies schriftlich beim Arbeitgeber beantragt wird. 

Ein zusammengefasster Anspruch kann nur für die Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen (mehr als fünf Tage) oder mehreren zusammenhängenden Veranstaltungen genutzt werden.

Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Antragstellung:

  • Der formlose Antrag auf Freistellung muss spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Arbeitgeber vorliegen. 
  • Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 
    • Programm der gewählten Veranstaltung 
    • Nachweis der Anerkennung von Veranstaltung und Veranstalter 
  • Die Unterlagen reichen Sie bitte beim Personaldezernat ein. 
  • Nach erfolgreicher Teilnahme muss der Bildungsurlaub durch eine Teilnahmebescheinigung des Veranstalters nachgewiesen werden.