Die Universität Siegen möchte ihre Vernetzung und Profilierung im Bereich Internationales ausbauen. In diesem Sinne wurde zum 1. Januar 2022 das Comenius International Partnership Program etabliert. Anträge für das laufende und das Folgejahr sind jederzeit möglich, das Geld für Aufenthalte im laufenden Jahr muss bis Ende Februar des Folgejahres ausgegeben sein. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderzusage ausschließlich die zugesagte Summe zur Verfügung steht. Sollten höhere Kosten anfallen, muss die Differenz von der eigenen Kostenstelle gezahlt werden.
Beachten Sie außerdem, dass die hochschulinterne Förderung von Promovierenden auch internationalen Personen offensteht. Dies gilt ebenso für die hochschulinterne Forschungsförderung (HIFF) im Hinblick auf internationale Projekte.
Das Programm ist ein Projekt (bis zunächst Ende 2026) des Prorektorats für Nachwuchs, Diversity und Internationales und umfasst folgende Bereiche:
1. Langzeitaufenthalte von 2 Monaten bis zu 1 Semester
Comenius International Partnership Program for Mobile Researchers
Das Programm umfasst das Comenius Fellowship for Mobile Researchers im Sinne eines Aufenthaltes (mind. zwei Monate bis zu ein Semester) an der Universität Siegen und zielt auf die Stärkung von Netzwerken Siegener Wissenschaftler:innen mit internationalen Kolleg:innen. Zweck der Förderung ist die gemeinsame Bearbeitung eines hochwertigen Forschungsprojektes, das thematisch möglichst im Rahmen des Forschungsprofils der Universität Siegen angesiedelt sein sollte. Die Richtlinien finden Sie hier und den Antrag hier. Anträge für Gastwissenschaftler:innen (inkl. Alumni) von den Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.
2. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche
Comenius International Partnership Program for International Guests
Die Aufenthalte von Gästen existierender Partnerhochschulen dienen dazu, die jeweilige Kooperation zu stärken und den Austausch darin auf allen Ebenen zu intensivieren (Steigerung der Mobilität, des Forschungsoutputs, Marketing-Projekte u.Ä.). Den Antrag finden Sie hier. Anträge für Gäste von den Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.
1. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche für existierende Partnerschaften
Comenius International Partnership Program for Outgoing Visits: Existing Partnerships
Die Aufenthalte an existierenden Partnerhochschulen (mit institutionalisierter Partnerschaft) dienen dazu, die jeweilige Kooperation zu stärken und den Austausch darin auf allen Ebenen zu intensivieren (Steigerung der Mobilität, des Forschungsoutputs, Marketing-Projekte u.Ä.). Den Antrag finden Sie hier. Anträge für Aufenthalte an Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.
2. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche für neue Partnerschaften
Comenius International Partnership Program for Outgoing Visits: New Partnerships
Die Aufenthalte dienen dazu, neue Kooperationen mit Hochschulen in besonders nachgefragten Ländern zu etablieren (zzt. nur Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA). Den Antrag finden Sie hier.
Comenius International Partnership Program for Virtual Study Abroad
Die Durchführung von Lehrveranstaltungen mit virtuellen Komponenten (Virtual Mobility oder Virtual Exchange (= COIL)) ermöglicht einen Austausch von Wissen und Sprache und fördert damit die Internationalisierung aller Beteiligten.
Da die rein digitale oder hybride Durchführung einen Mehraufwand bedeutet, können zur Unterstützung im notwendigen Rahmen eine Hilfskraft oder auch technische Ausstattung beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier.
Veranstaltungsinfos für das Wintersemester müssen beim International Office (katharina.sommer@zv.uni-siegen.de) jeweils bis zum 31.5. vorliegen, für das Sommersemester bis zum 31.1.
Hinweise für die Comenius-Antragsstellung
Die Abrechnung der einzelnen Linien läuft unterschiedlich, daher beachten Sie bitte folgende Aspekte für die Antragstellung und die spätere Abrechnung. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Referentin des Prorektorats für Nachwuchs, Diversity und Internationales Kathrin L. Wagner.
Hinweise zur Antragstellung
- Die Förderung erfolgt in Form eines Honorarvertrags. Die Honorarhöhe wird durch die*den Antragsteller*in vorgeschlagen (max. 2700,- Euro / Monat) und durch die Senatskommission entschieden. Bitte beachten Sie hierfür auch die
Richtlinien. - Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen an Personen, die im Ausland ansässig sind, zusätzlich zum Honorar eine Umsatzsteuer von 19% anfällt, die bei der Beantragung mitberechnet werden muss.
- Bitte beachten Sie außerdem, dass zusätzlich zum Antrag auch ein externes, etwa einseitiges Gutachten eingeholt werden muss, das auf den Zweck der Förderung (siehe Richtlinien) eingeht.
Hinweise zu Ablauf und Abrechnung
- Nach der Zustimmung durch die Senatskommission kann der Honorarvertrag vorbereitet werden.
- Folgende
Unterlagen sind dabei auszufüllen:- Antragsformular (vom Antragsstellenden auszufüllen)
- Fragebogen 1 (vom Antragsstellenden auszufüllen)
- Fragebogen 2 (vom Werksleistungsnehmenden auszufüllen)
- Die Unterlagen sind vor Vertragsbeginn einzureichen bei Kathrin L. Wagner.
- Im Anschluss an den Aufenthalt stellt die*der Geförderte eine Rechnung, sodass die Zahlung veranlasst werden kann. Bei längeren Aufenthalten ist es möglich, nach jeweils einem Monat eine Teilrechnung einzureichen.
Hinweise zur Antragstellung
- Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reise von Externen) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten können daher nicht als solche abgerechnet werden.
- Weitere Ausgaben (z.B. Tagegeld) können im nachvollziehbaren Rahmen als „Honorar“ berechnet werden.
- Pro eingeladenen Gast können einmalig 50,- Euro für eine Essenseinladung beantragt / verausgabt werden; zudem je weitere 50,- Euro für maximal zwei Angehörige der Universität Siegen.
- Ggf. können Reisekosten im Voraus über die Kreditkarte der Universität getätigt werden (sofern Stornobedingungen geklärt). Bitte Kontaktaufnahme mit Dezernat 1.
- (Hinweis: Das es sich hier nicht um einen Leistungsaustausch handelt, fällt in diesem Fall bei Überweisung keine Umsatzsteuer an.
Hinweise zu Ablauf und Abrechnung
- Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und dieser bzw. diesem mitgeteilt.
- Die Abrechnung erfolgt über das Formular
Antrag auf Vergütung / Honorar Gastvortrag und Reisen von Externen. - Hotelrechnungen können direkt an die Uni gestellt und über das zugewiesene PSP beglichen werden.
- Die Kosten für eine einmalige Essenseinladung (max. 50,- Euro pro Gast, zudem je weitere 50,- Euro für maximal zwei Angehörige der Universität Siegen) können über einen Antrag auf Erstattung von Auslagen mit entsprechenden Bewirtungsangaben erstattet werden. Für Details kontaktieren Sie bitte
Kathrin L. Wagner. - Auf dem PSP zurückgebliebenes Restgeld fließt nach Ablauf der Frist (i.Allg. Ende Februar des Folgejahres) zurück.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.
Hinweise zur Antragstellung
- Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reisekostenabrechnung) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten sowie Gastgeschenke können daher nicht abgerechnet werden.
- Die
Tagespauschalen werden gemäß Landesreisekostengesetz berechnet. Bitte bedenken Sie diese bei Ihrer Reisekostenkalkulation.
Hinweise zu Ablauf und Abrechnung
- Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und mitgeteilt.
- Die Abrechnung erfolgt über das Formular
Reisekostenabrechnung. - Auf dem PSP zurückgebliebenes Restgeld fließt nach Ablauf der Frist (i.Allg. Ende Februar des Folgejahres) zurück.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Reisekostenstelle.
Alles auf einen Blick