Dienstliche Beurteilung von verbeamteten Personen
Verbeamtete Personen werden regelmäßig sowie aus besonderem Anlass dienstlich beurteilt.
Die Regelbeurteilung erfolgt in festen Abständen (in der Regel alle drei Jahre). Anlassbeurteilungen werden insbesondere während der Probezeit, vor deren Abschluss, bei Versetzungen oder im Zusammenhang mit Personalentscheidungen (z. B. Beförderungen) erstellt.
Dienstliche Beurteilungen bilden eine wesentliche Grundlage für Personalentscheidungen und orientieren sich an den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
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Team 4.2 Berufungsmanagement, beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren
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