Entgeltumwandlung / Betriebliche Altersvorsorge
Die Entgeltumwandlung nach TV-L (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Bundes und der Länder) ermöglicht Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei für eine betriebliche Altersvorsorge, oft über die VBL, zu nutzen.
Die betriebliche Altersversorgung im TV-L ist ein tarifvertraglich festgelegter Anspruch (ATV) auf Zusatzversorgung.
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