Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Entgeltumwandlung / Betriebliche Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung nach TV-L (Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Bundes und der Länder) ermöglicht Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei für eine betriebliche Altersvorsorge, oft über die VBL, zu nutzen.

Die betriebliche Altersversorgung im TV-L ist ein tarifvertraglich festgelegter Anspruch (ATV) auf Zusatzversorgung.

Finanzdiagramme auf dem Tisch mit Laptop