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Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit:

  • von Beginn an auf nicht mehr als drei Monate begrenzt ist
  • auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist und nicht berufsmäßig (max. 18 Wochenstunden) ausgeübt wird
Typische Einsatzbereiche an der Universität
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Tagungen
  • Mitarbeit bei der KinderUni
  • Tätigkeiten im Rahmen der Welcome Week
Was ist zu beachten?

Für die Beschäftigung sind bestimmte Unterlagen und Nachweise erforderlich:

  • Merkblatt zur kurzfristigen Beschäftigung
  • Personalfragebogen
  • Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Finanzdiagramme auf dem Tisch mit Laptop