Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit:
- von Beginn an auf nicht mehr als drei Monate begrenzt ist
- auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist und nicht berufsmäßig (max. 18 Wochenstunden) ausgeübt wird
Typische Einsatzbereiche an der Universität
- Unterstützung bei Veranstaltungen und Tagungen
- Mitarbeit bei der KinderUni
- Tätigkeiten im Rahmen der Welcome Week
Was ist zu beachten?
Für die Beschäftigung sind bestimmte Unterlagen und Nachweise erforderlich:
- Merkblatt zur kurzfristigen Beschäftigung
- Personalfragebogen
- Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
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