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Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren

Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 können gemäß Landesbesoldungsgesetz NRW und Hochschul-Leistungsbezügeverordnung NRW neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt variable Leistungsbezüge gewährt werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie Leistungsbezüge.

Finanzdiagramme auf dem Tisch mit Laptop

Das Antragsverfahren für besondere Leistungsbezüge auf einen Blick:

Bitte richten Sie einen schriftlichen Antrag über die Dekanin bzw. den Dekan an die Rektorin. Neben Informationen zu Ihrer Person (Kurzvita) fügen Sie bitte folgende Informationen bei:

Angaben zu den aktuellen Bezügen und bisherigen Gewährungen von Leistungsbezügen

Vorstellung, ich welcher Höhe befristete besondere Leistungsbezüge für besondere Leistungen gewünscht werden

Begründung mit Darstellung und – soweit erforderlich – Nachweis der erbrachten besonderen Leistungen

ggf. Vorschlag einer ZLV für die spätere Entfristung der Leistungsbezüge, sofern gewünscht

Der Antrag geht zunächst an die Dekanin bzw. den Dekan, diese bzw. dieser fügt eine Stellungnahme bei und leitet weiter an die Rektorin. Die Rektorin entscheidet nach Vorbereitung durch das Personaldezernat abschließend über den Antrag.

Kontakt & Beratung

Dezernat 4 - Abt. 4.2 - Berufungsmanagement, beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Ass. iur. Dominik Lengeling

Abteilungsleitung

Kontakt

dominik.lengeling@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4824
AR-NA 306
Adolf-Reichwein-Str. 2a