Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren
Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 können gemäß Landesbesoldungsgesetz NRW und Hochschul-Leistungsbezügeverordnung NRW neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt variable Leistungsbezüge gewährt werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie Leistungsbezüge.
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Das Antragsverfahren für besondere Leistungsbezüge auf einen Blick:
Bitte richten Sie einen schriftlichen Antrag über die Dekanin bzw. den Dekan an die Rektorin mit
- Informationen zur antragstellenden Person (Kurzvita),
- Angaben zu den aktuellen Bezügen und bisherigen Gewährungen von Leistungsbezügen,
- Vorstellung, ich welcher Höhe befristete besondere Leistungsbezüge für besondere Leistungen gewünscht werden,
- Begründung mit Darstellung und – soweit erforderlich – Nachweis der erbrachten besonderen Leistungen,
- ggf. Vorschlag einer ZLV für die spätere Entfristung der Leistungsbezüge, sofern gewünscht.
Der Antrag geht zunächst an die Dekanin bzw. den Dekan, diese bzw. dieser fügt eine Stellungnahme bei und leitet weiter an die Rektorin. Die Rektorin entscheidet nach Vorbereitung durch das Personaldezernat abschließend über den Antrag.