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Pflegezeit beantragen

Nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können Sie Pflegezeit beantragen. Das Familienservicebüro der Universität Siegen sowie die zuständige Pflegekasse der zu pflegenden Angehörigen beraten Sie zu den individuellen Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Pflegesituation. Nachfolgend finden Sie den Antrag auf kurzfristige Arbeitsverhinderung gemäß § 2 Pflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte.

 

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