Wichtige administrative Schritte für internationale Studierende
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schritten findest du weiter unten auf der Seite!
Visum beantragen (Studierende aus Drittstaaten)
Beantrage ein Visum zu Studienzwecken in deinem Heimatland bei der entsprechenden Auslandsvertretung.
Wohnung anmelden
Melde deinen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise bzw. dem Einzug in deine Wohnung in Deutschland an.
Aufenthaltstitel beantragen (alle internationale Studierenden)
Beantrage vor Ablauf deines Visums einen Aufenthaltstitel bei der entsprechenden Ausländerbehörde deines Wohnsitzes.
Visa-Bestimmungen während des Studium
Beachte die wichtigsten Regelungen während deines Studiums (z.B. solltest du mind. 20 Kreditpunkte pro Semester erreichen, usw.)
Visa zu Studienzwecken
Internationale Studierende benötigen ein Visum zu Studienzwecken. Ausgenommen sind Staatsangehörige eines EU-Staats oder eines Landes, für das die Visumspflicht aufgehoben wurde. Informationen zu Visums- und Einreisevorschriften findest du auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.
Visumsantrag
Der Visumsantrag und alle notwendigen Dokumente sollten so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat im Heimatland eingereicht werden.
Für den Visumsantrag werden ein Zulassungsbescheid und ein Finanzierungsnachweis benötigt.
Studierende, die an der Universität Siegen einen Abschluss anstreben müssen in der Regel einen Finanzierungsnachweis für ein Jahr einreichen, Austausch- und Kurzzeitstudierende einen Finanzierungsnachweis für die Studiendauer in Deutschland.
Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland:
Häufig wird das Visum für zwölf Monate ausgestellt.
Für einige Länder hat die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben. Studierende aus diesen Ländern können sich als Besucher auch ohne Visum bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten.
Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland
Bitte beachte, dass du auch für die Beantragung eines Aufenthaltstitels verschiedene Dokumente und einen Finanzierungsnachweis (zumeist ein Sperrkonto) benötigst (mehr Infos siehe unten)!
Staatsbürger eines EU-Lands benötigen kein Visum, um nach Deutschland zu reisen und an einer Hochschule in Deutschland zu studieren.
Austauschstudierende aus Nicht-EU-Staaten: REST-Richtlinie
Austauschstudierende, die aus einem Nicht-EU-Staat stammen, aber bereits an einer Hochschule in der EU eingeschrieben sind (Drittstaatsangehörige), benötigen kein Visum.
Die Universität Siegen meldet im Rahmen der REST-Richtlinie deinen Aufenthalt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und reicht dort die notwendigen Dokumente ein. Bitte beachte, dass der Aufenthaltstitel im EU-Ausland für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein muss!
Weiterführende Links
Nähere Informationen zu Ländern mit Visumspflicht und -beantragung findest du auf den Webseiten des Auswärtigen Amts:
Auswärtiges Amt: Einreise und Aufenthalt
Auswärtiges Amt: Deutsche Auslandsvertretungen
Übersicht zur Visumpflicht/ -freiheit
Wohnsitz - Anmeldung bei der Stadt
Bevor du deinen Aufenthaltstitel beantragen kannst, musst du deinen neuen Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Einreise (bzw. nach Einzug in deine feste Unterkunft) erfolgen.
Das Bürgerbüro befindet sich meistens im Rathaus. Wenn du in einem Stadtteil von Siegen wohnst, kannst du dich entweder in Siegen Zentrum oder in Weidenau anmelden.
Bitte mache dazu vorher einen Termin. Hilfe für die Terminerstellung bekommst du hier.
Wenn du außerhalb von Siegen wohnst, wende dich bitte an das Rathaus oder Amt in deinem Wohnort.
Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Siegen anmeldest, erstattet dir die Stadt Siegen einmalig die Kosten für das Semesterticket (sog. Willkommensgeld).
Unterlagen zur Anmeldung deines Wohnsitzes
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter unterschrieben)
Mehr Informationen zum Thema Unterkunft in Siegen findest du hier!
Aufenthaltstitel - Beantragung oder Verlängerung
Internationale Studierende, reisen gewöhnlich mit einem Visum nach Deutschland ein, das meistens für 3, 6 oder 12 Monate gültig ist.
Internationale Studierende aus Ländern ohne Visumsbeschränkung müssen innerhalb von 90 Tagen einen Aufenthaltstitel beantragen. Bitte beachte die unten aufgelisteten Antragsdokumente (darunter auch den Finanzierungsnachweis!).
Unterlagen für den Aufenthaltstitel
- Antragsformular (Antragsformular für Studierende mit Wohnsitz in Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld)
- Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Biometrisches Passbild
- Finanzierungsnachweis (häufig über
Sperrkonto) - Studienbescheinigung
-
110 EUR
Bitte beachte auch die Vorgaben der Ausländerbehörde.
Behörden und Kontakte
Wohnsitz in Siegen (Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld)
Ausländerbehörde der Stadt Siegen
Rathaus Siegen
Markt 2, 57072 Siegen
Tel. 0271/ 404-1219
E-Mail: abh@siegen.de
Wohnsitz außerhalb von Siegen (Kreuztal, Netphen, usw.)
Ausländerbehörde Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreisverwaltung
Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Tel. 0271/ 333-1262
E-Mail:
Visa-Bestimmungen für internationale Fachstudierende
Internationale Studierende, die ihr Visum / ihren Aufenthaltstitel für ein Studium mit Abschluss bekommen haben, müssen regelmäßig ihr ordnungsgemäßes Studium nachweisen. Bei Fragen oder Problemen wende dich gerne an die Abteilung International Student Affairs (ISA).
Kreditpunkte pro Semester
Solltest du wichtige Gründe haben, dass du die 20 Punkte in einem Semester nicht erreichen kannst, informiere bitte frühzeitig die Ausländerbehörde.
Wechsel des Studienfachs
Du hast Fragen?
Beratung und Kontakt im International Office
Lena Marie Bürger
Kontakt