Hinweise zur Einreise mit Kind(ern)
Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu erkundigen, welche Visabedingungen erfüllt werden müssen und welche Unterlagen für die Visaanträge Ihrer Familienmitglieder benötigt werden – idealerweise gleichzeitig mit der Beantragung Ihres eigenen Visums. Es kann sein, dass einige Dokumente verlangt werden, die Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht vorlegen können, da Sie selbst noch nicht nach Deutschland gezogen sind. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung und erläutern Sie Ihre Situation. Dort wird man Ihnen weitere Informationen geben können. Für Informationen zur Krankenversicherung für Ihre Familie klicken Sie bitte hier.
Hinweise zur Einreise mit Ehepartner*in
Wenn Sie nur mit einem*r Ehepartner*in reisen, sollte der Vorgang recht unkompliziert sein, solange Sie alle notwendigen Dokumente vorbereitet haben. Wenn Sie an der Universität Siegen angestellt sind und einen Aufenthalt von mehr als 2–3 Jahren planen, unterstützt der Dual Career Service Ihre*n Ehepartner*in gerne bei der Suche nach einem Job.
Kindergeld
Wenn Sie EU-Bürger*in sind oder nach § 18b, § 18c oder § 18d eine Aufenthaltsgenehmigung haben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Der monatliche Satz liegt zwischen 219 € und 250 €, ja nachdem, wie viele Kinder Sie haben. Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu Kindergeld im Allgemeinen finden Sie auf dem EURAXESS GERMANY-Portal und bei der Agentur für Arbeit.
Grundsätzlich müssen die Anträge der zuständigen Familienkasse per Post zugeschickt werden.
Familienservicebüro der Universität Siegen
Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Familienservicebüro der Universität Siegen.
Elterngeld
Um junge Familien zu unterstützen, stellt der Staat in Deutschland das sogenannte „Elterngeld“ zur Verfügung. Dieses soll Eltern, die vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihre Kinder betreuen zu können, einen finanziellen Ausgleich bieten. Elterngeld kann für eine Maximaldauer von 12 Monaten innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden, sofern dieses während des Aufenthalts in Deutschland geboren wurde.
Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge
Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen es, gesundheitliche Störungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung Ihres Kindes frühestmöglich zu erkennen und zu behandeln. Die Untersuchungen sollen in bestimmten Entwicklungsstadien durchgeführt werden und sind aus dem Grund auf bestimmte Zeiträume begrenzt. Sie sind kostenlos, wenn sie innerhalb dieser Zeiträume wahrgenommen werden. Die Namen der Untersuchungen sowie das Alter, in dem die Untersuchung stattfinden soll, können Sie hier nachsehen.
Familienservicebüro der Universität Siegen
Für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren Sie bitte das Familienservicebüro der Universität Siegen.