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Visum und Einreise für internationale Forschende

Sie planen Ihre Einreise nach Deutschland? Hier finden Sie Informationen zu Visa, Anträgen, erforderlichen Dokumenten, Krankenversicherung sowie zu Regelungen für Familien- und Arbeitsverträge.

Visum und Landkarte
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Informationen zum Visum

Je nach Nationalität benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Ein wichtiger Schritt bei der Planung Ihres Aufenthalts in Siegen ist es daher, zu prüfen, ob Sie ein Visum benötigen und es zu beantragen.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Ihr Visum hat direkten Einfluss auf die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen können.
  • Je nachdem, in welchem Land Sie sich befinden, kann die Beantragung des Visums recht langwierig und mit langen Wartezeiten verknüpft sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig alle Dokumente zusammen haben.
  • Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum ein, wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten möchten oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben!
  • Prüfen Sie unbedingt, welchen Krankenversicherungsschutz Sie brauchen werden.

 

Fragen im Überblick

Sie sind Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates oder kommen aus Island, Liechtenstein oder Norwegen? 

Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.


Sie kommen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz oder den USA? 

Sie brauchen Sie kein Visum, müssen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
 

Sie kommen aus keinem der oben genannten Länder?

Sie benötigen sowohl ein Visum als auch eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie können die Bestimmungen für Ihr Land hier nachlesen (bitte beachten Sie die Fußnoten).

Wie bereits erwähnt, ist das Schengen-Visum eher restriktiv und für viele Forschende nicht geeignet, da diese Art von Visum für touristische Zwecke, Besuche und Geschäftsreisen gedacht ist und nicht in ein nationales Visum umgewandelt oder verlängert werden kann.
Das Nationale Visum ist geeignet, wenn Sie entweder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, für mehr als 90 Tage kommen oder nicht zu touristischen Zwecken hier sind. Wenn Sie angekommen sind und die ersten administrativen Schritte durchlaufen haben, können Sie mit einem Nationalen Visum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da die Art des Nationalen Visums direkt mit der Art der  Art der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist, die Sie erhalten werden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die am besten geeignete Art von Visum beantragen.

 

Kontaktieren Sie das Welcome Center für eine erste Einschätzung, welches Visum das passendste sein könnte.


Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und nur für einen Aufenthalt von max. 180 Tagen nach Siegen kommen wollen, können Sie über das REST-Verfahren visumsfrei einreisen. Weitere Informationen zum REST-Antrag finden Sie unten auf der Seite.

In der Regel benötigen Sie unter anderem die folgenden Dokumente:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis über die geplante Tätigkeit (z. B. Einladungsschreiben, Betreuungsschreiben, Bestätigung oder Arbeitsvertrag, Zuwendungsbescheid)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, falls nicht durch eines der oben genannten Dokumente abgedeckt
  • Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
  • Informationen zur Unterkunft in Deutschland
  • Gültiges Antragsformular

Bitte achten Sie darauf, dass Sie den/die Visumantrag/-anträge für Ihr(e) Familienmitglied(er) früh genug stellen, möglichst zusammen mit Ihrem eigenen Antrag.
Damit bestimmte Dokumente in Deutschland akzeptiert und anerkannt werden, benötigen Sie unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und, je nachdem in welchem Land Sie leben, eine sogenannte Apostille oder Legalisation. Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente vor der Abreise aus Ihrem Heimatland in Ordnung zu bringen. Weitere Informationen finden Sie 

hier.

Über das REST-Verfahren können Sie für kurzfristige Mobilitäten (in der Regel 180 Tage innerhalb von 360 Tagen, jedoch max. 360 Tage) visumsfrei nach Deutschland einreisen, sofern Sie einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Hierfür muss vor der Einreise über das Welcome Center ein Antrag beim 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden, der innerhalb von max. 30 Tagen bearbeitet wird. Das BAMF stellt eine Bescheinigung aus, die den visumsfreien Aufenthalt für die Forschungsmobilität gestattet. Benötigt wird für den Antrag neben dem Aufenthaltstitel und Pass auch eine Aufnahmevereinbarung, ein Finanzierungsnachweis und ein Nachweis über die Krankenversicherung (i. d. R. die EHIC). Partner:innen können auch im Rahmen dieses Verfahrens mitreisen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Welcome Center.

Blick von oben auf Unteres Schloß

Anmeldung und Aufenthaltstitel

Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Siegen zu bleiben, ist die Anmeldung im Bürgerbüro des Rathauses ein wichtiger erster Schritt nach Ihrer Ankunft. Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, erhalten Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Die Art der Aufenthaltsgenehmigung, die Sie bekommen, hängt normalerweise davon ab, welches Visum Sie zuvor erhalten haben. Daher sollten Sie sich bereits vor dem Visumsantrag überlegen, welche Aufenthaltsgenehmigung Sie haben möchten. 

Das Welcome Center unterstützt Sie gerne bei diesen Schritten!

Ihr Kontakt im Welcome Center

Foto Michaela Krex Welcome Center

Michaela Krex

Mitarbeiterin Beratung internationale Forschende