Wirtschaftliches Projekt vs. Hoheitliches Projekt
Abgrenzung zwischen einem hoheitlichen und einem wirtschaftlichen Projekt
Eine umfassende Übersicht zur Unterscheidung finden Sie hier.
Ein hoheitliches Projekt an einer Universität ist ein Vorhaben, das im Auftrag oder in enger Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen durchgeführt wird und unmittelbar öffentliche Aufgaben unterstützt.
Charakteristisch für hoheitliche Projekte sind unter anderem folgende Punkte:
- Auftraggeber ist meist eine staatliche Institution (z. B. Ministerium oder Behörde).
- Zielsetzung dient dem öffentlichen Interesse
- Rechtsrahmen ist oft streng geregelt, etwa durch Datenschutz-, Sicherheits- oder Vergaberecht.
- Vertraulichkeit kann eine große Rolle spielen, insbesondere bei sensiblen Themen wie Sicherheit oder personenbezogenen Daten.
Ein wirtschaftliches Projekt an einer Universität ist im Gegensatz zum hoheitlichen Projekt primär auf ökonomische Ziele ausgerichtet – also auf Verwertung, Innovation, Wettbewerb oder konkrete Marktanwendungen.
Charakteristisch für wirtschaftliche Projekte sind unter anderem folgende Punkte:
- Auftraggeber sind meist privatwirtschaftliche Unternehmen
- Zielsetzung erstreckt sich auf Entwicklung konkreter Produkte, Dienstleitungen, Methoden oder Technologien
- Leistungen der Hochschule stehen im Wettbewerb zu Leistungen anderer Marktteilnehmer. Die Universität konkurriert bei wirtschaftlichen Projekten mit privaten Anbietern um Aufträge
- Rechtsrahmen bildet eine privatrechtliche Vereinbarung. Ein wirtschaftliches Projekt bewegt sich rechtlich im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit, staatlicher Regulierung und marktwirtschaftlichen Interessen. Deshalb sind klare Verträge und die Einhaltung verschiedener Rechtsgebiete entscheidend.
- Eigentum an Arbeitsergebnissen aus einem wirtschaftlichen Projekt geht regulär auf den Auftraggeber über
- Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist regelmäßig durch den Auftraggeber eingeschränkt
| Kriterien |
hoheitlich |
wirtschaftlich |
|---|---|---|
| Tätigkeitsnatur |
öffentlich-rechtlich |
privatrechtlich |
| Aufgabenart |
Vorbehaltsaufgabe |
Leistungsbeziehung |
| Beziehung zu Dritten |
Kein Wettbewerb |
Wettbewerb mit privaten Marktteilnehmer |
| Tätigkeitsfeld |
Hoheitliche Forschung und Lehre |
Erbringen von Leistungen am Markt, gegen Entgelt |
| Steuerliche Qualifizierung |
In der Regel nicht steuerbar |
In der Regel steuerbar |
Zusammenarbeit/Aufgabenverteilung zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Verwaltung im Bereich der Wirtschaftlichen Projekte
Die Prozesse im Bereich der wirtschaftlichen Projekte gliedern sich in die nachstehend genannten 5 Phasen.
Phase 1 kann dabei in folgenden Varianten vorkommen:
- Variante 1: Vertrag zwischen Mittelgeber und Universität (z.B. in den Bereichen Auftragsforschung, Anwendung gesicherter Erkenntnisse, Sponsoring)
- Variante 2: Tätigkeit aufgrund eines Auftrags des Mittelgebers ohne förmlichen Vertrag (z.B. bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten/ Tätigkeiten im Bereich der Anwendung gesicherter Erkenntnisse mit einem Auftragswert bis 5.000 € netto)
- Variante 3: Weiterbildungsveranstaltungen/Tagungen
Die Phasen 2 bis 5 laufen bei allen wirtschaftlichen Projekten in gleicher Weise ab.
Durch Anklicken der einzelnen Phasen bzw. der Varianten in Phase 1 können Sie die jeweiligen Verantwortungsbereiche der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Verwaltung aufrufen.
Auf Seiten der Verwaltung liegt die Zuständigkeit für die genannten Aufgaben beim Team wirtschaftliche Projekte, sofern keine andere Organisationseinheit genannt ist.
In diesem Dokument finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Prozessschritte für ein wirtschaftliches Projekt. Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung.