Aufgaben des WPR
Gemäß des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW ist der Personalrat des wissenschaftlich und künstlerischen Personals der Universität Siegen die Vertretung der Beschäftigten gegenüber der Universität als Arbeitgeber.
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Der WPR vertritt folgende Beschäftigungsgruppen:
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Wissenschaftliche Angestellte und Beamt*innen
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Akademische (Ober-)Rät*innen und (Ober-)Studienrät*innen im Hochschuldienst
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Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA), abgeordnete Lehrkräfte, Lehrbeauftragte und Fachlehrer*innen
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Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Master (WHK) und Bachelor (WHB)
Zu den Aufgaben des Personalrats gehören u.a. die Überwachung bzw. Mitgestaltung von:
- Einstellungen, Befristungen, Verlängerungen und Kündigungen
- Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen
- Arbeitsschutzmaßnahmen, Unfallanzeigen
- Arbeitsmethoden, Dienstvereinbarungen
- Bauvorhaben
Termine
- Sitzungstermine des WPR-Gremiums:
- Das Gremium des WPR tagt wöchentlich, jeweils dienstags um 10:00 Uhr.
- Sitzungstermine des WPR-Vorstands:
- wöchentlich, jeweils montags
- Gespräch mit den Personaldezernent*innen (Monatsgespräch)
- Gespräch mit Rektorin und Kanzlerin (Vierteljahresgespräch)
- Das Gremium trifft sich mit Rektorin und Kanzlerin alle 3 Monate zum Austausch. Themen sind u.a. Berichte aus den Hochschulrektorenkonferenzen, zur Hochschulorganisation, zu den Finanzen etc.
- Personalversammlung (jährlich)
- Die Personalversammlung für das wissenschaftliche und künstlerische Personal findet jährlich statt.
Der jeweils aktuelle Termin wird hier auf der Seite des WPR frühzeitig bekannt gegeben.
Nächste Personalversammung: 30. Juni 2026.
- Die Personalversammlung für das wissenschaftliche und künstlerische Personal findet jährlich statt.
- Betriebsärztliche Begehung (bei Bedarf)
- Inklusion
- Jour Fixe: Baubesprechung (monatich)
- Jour Fixe: Datenschutz und Datensicherheit
- ÖPNV-AG
- Senat (beratend)
- Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten
an den Hochschulen des Landes NRW (monatlich)