Senat der Universität Siegen
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die Universität Siegen in ihrer Gesamtheit betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat gibt Stellungnahmen und Empfehlungen zum jährlichen Bericht des Rektorats, zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten und zum Wirtschaftsplan ab. Des Weiteren ist er zuständig für den Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule. Er wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats mit.
Mitglieder des Senats
- die Rektorin/der Rektor,
- die Prorektorinnen und Prorektoren,
- die Dekaninnen und Dekane,
- die Kanzlerin oder der Kanzler,
- der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses,
- die zentrale Gleichstellungsbeauftrage,
- die/der Vorsitzende des Personalrats für wissenschaftliches und künstlerisches Personal,
- die/der Vorsitzende des Personalrats für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
- die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen,
- die/der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der beauftragten für die studentischen Hilfskräfte,
- die/der Chief Information Officer (CIO),
- die Leiterinnen und Leiter der Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten,
- die Direktorin oder der Direktor des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung.
Geschäftsstelle des Senats
gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK) Maike Althaus
Mitarbeiterin Geschäftsstelle Senat, Geschäftsstelle Rektorat, Zentrales Wahlbüro
Kontakt
Maike.Althaus@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-5588
AR-NA 414
Adolf-Reichwein-Str. 2a
Erstellung zentraler Ordnungen
Beantwortung akademischer Fragestellungen
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: vormittags