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B.A. Erziehungswissenschaft: Inklusion und Diversität

Der Studiengang eröffnet die Möglichkeit, in neuen Arbeitsfeldern tätig zu werden, welche sich vor allem durch das Ganztagsschulmodell und die Reorganisation der Sekundarstufe I gebildet haben. Darüber hinaus sind der Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und das breite Arbeitsfeld der beruflichen Rehabilitation und die Benachteiligtenförderung von erheblicher Bedeutung (vgl. hierzu die Berufsbildungsberichte der Bundesregierung).

Zu den Aufgaben in diesen Arbeitsfeldern gehören u.a.: Organisation von präventiven Maßnahmen, Case Management, individuelle Ressourcenstärkung, Erstellung individueller Förderpläne, Klärung von Rechtsfragen, Diagnostik und Beurteilung von Leistungsfähigkeit, Unterrichten und Beraten, Qualitätssicherung. Nach Abschluss des Studiums arbeiten die Absolvent/innen im Bildungssektor, vorzugsweise in Schulen sowie bildungsnahen sozialen Institutionen. Sie sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und gezielte Förderprozesse anzuregen und zu unterstützen. 

Studierende schreiben eine Klausur

Informationen für Studieninteressierte

Der Studiengang eröffnet die Möglichkeit, in neuen Arbeitsfeldern tätig zu werden, welche sich vor allem durch das Ganztagsschulmodell und die Reorganisation der Sekundarstufe I gebildet haben. Darüber hinaus sind der Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und das breite Arbeitsfeld der beruflichen Rehabilitation und die Benachteiligtenförderung von erheblicher Bedeutung (vgl. hierzu die Berufsbildungsberichte der Bundesregierung).

Zu den Aufgaben in diesen Arbeitsfeldern gehören u.a.: Organisation von präventiven Maßnahmen, Case Management, individuelle Ressourcenstärkung, Erstellung individueller Förderpläne, Klärung von Rechtsfragen, Diagnostik und Beurteilung von Leistungsfähigkeit, Unterrichten und Beraten, Qualitätssicherung. Nach Abschluss des Studiums arbeiten die Absolvent/innen im Bildungssektor, vorzugsweise in Schulen sowie bildungsnahen sozialen Institutionen. Sie sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und gezielte Förderprozesse anzuregen und zu unterstützen. Die erforderlichen Kompetenzen für diese Arbeit beziehen sich vor allem auf folgende Tätigkeiten:

  • BERATEN UND UNTERSTÜTZEN von Kindern/Jugendlichen und ihren Familien (z.B. Ressourcenerschließung, Coaching/Zukunftsplanung)
  • BERATEN UND UNTERSTÜTZEN der Lehrer/innen (z.B. soziale Diagnose und Beurteilung von Leistung, Förderpläne)
  • BERATEN UND INNOVIEREN Fokus Schulleitung (z.B. Case Management; Rechtsfragen)
  • KOOPERATION MIT SOZIALEN EINRICHTUNGEN (z.B. Unterstützung von Förderprozessen in der Freizeit, therapeutische Hilfen, Berufsorientierung etc.)
  • FACHLICHE VERNETZUNG (z.B. Prävention, bildungspolitische Interventionen, Steuerungsmodelle)

Das Studium schließt gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vom 10.10.2003 mit dem Grad „Bachelor of Arts“ ab. Inhaltlich materiell handelt es sich um einen universitären Studiengang, der wegen der Entwicklungs- und Inklusionsproblematik einer besonderen Professionalisierungsperspektive bedarf. Diese spiegelt sich auch im Aufbau des Studiengangs:

  • Erstens sind alle Inhalte des Studiums auf Fragen der Inklusion ausgerichtet. Gesellschaftliche Teilhabe bzw. Teilnahme kann insofern als das zentrale erkenntnistheoretische Grundmuster des Studiums verstanden werden.
  • Zweitens arbeiten die Studierenden über einen Zeitraum von drei Semestern konkret in einer Einrichtung mit und unterstützen bei der Betreuung von Kinder und Jugendlichen, Erwachsenen oder Senior*innen.
  • Drittens dient ein grundständiges Modul der subjektbezogenen Qualifikation. Schließlich resultiert der Erfolg des Studiums und der Arbeit in den Institutionen nicht ausschließlich aus dem so genannten Fachwissen und –können. Vielmehr ist darüber hinaus eine spezifische Kombination von entwickelter Sozial- und Selbstkompetenz erforderlich.

Das Kompetenzspektrum bzw. die berufliche Qualifikation bezieht sich immer auf unterschiedlichen Ebenen eines Berufbildes und umfasst Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz als Einheit. Die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele des Studiengangs haben sich als sinnvoll erwiesen, was sich u.a. mit Blick auf

  • die erfolgreichen Übergänge der Absolventinnen und Absolventen in Masterstudiengänge,
  • die Einmündung in Beschäftigungsverhältnisse in unterschiedlichen pädagogischen Erwerbsarbeitsfeldern sowie
  • die Schaffung neuer Stellen für die Absolventinnen und Absolventen in den Praxiseinrichtungen zeigen lässt

Der Studiengang weist sich durch drei charakteristische Merkmale aus:

  • Eine reflexive Theorie-Praxis-Kopplung beruht auf einer Verzahnung von wissenschaftlich generiertem Wissen und Erfahrungswissen und zielt auf die Abstimmung von segregierten Ausbildungs- und Praxisbereichen ab (mehr dazu hier).
  • Die reflexive Transdiziplinarität zielt darauf ab, die erkenntnistheoretischen Implikationen der Inklusionspraxis durch eine Verzahnung von schulpädagogischen, sozialpädagogischen und psychologischen Erkenntnissen und Fachorientierungen zu erfüllen.
  • Die bildungspolitischen Ansprüche und Grundlagen zielen darauf ab, die strukturellen Ursachen von Bildungsbenachteiligung zum Gegenstand der Erkenntnis zu machen. Der Studiengang ist auf doppelte Weise in den Forschungs- und Entwicklungszusammenhang eingebettet.

Das Studium der Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Inklusion und Diversität ist einerseits durch ein „forschendes Lernen“ charakterisiert. So kann in optimaler Form die Einführung in die Praxis der „pädagogischen Intervention“ mit der Entwicklung von erkenntnisleitenden Forschungsfragen verbunden werden. Andererseits ist der Studiengang eng mit dem in Entwicklung befindlichen transdisziplinären, profilbildenden Forschungsschwerpunkt der Fakultät II verbunden, der unter Einbezug der in der Fakultät vertretenen Disziplinen und Forschungsansätze, die Fragen von Inklusion multiperspektivisch in den Blick nimmt. In besonderem Maße geht es um Fragen einer Vergesellschaftung des Subjektes unter dem Signum individualisierter und pluralisierter Lebenslagen - ganz der gesamtuniversitären Leitidee „Zukunft menschlich gestalten“ folgend.

Nach Abschluss des Studiums arbeiten die Absolventinnen und Absolventen im Bildungsbereich, in Schulen sowie (bildungsnahen) sozialen Institutionen. Im Rahmen der folgenden Tätigkeiten tragen sie dort dazu bei, Benachteiligungen abzubauen, gezielt Förderprozesse anzuregen und zu unterstützen.

Die Arbeitsfelder, die mit diesem Studiengang anvisiert werden, aufgeteilt in verschiedene Unterpunkte.

Die beruflichen Perspektiven liegen primär in gesellschaftlichen Funktions- und Tätigkeitszusammenhängen. Als erster berufsqualifizierender Abschluss befähigt der Bachelor of Arts Erziehungswissenschaft: Inklusion und Diversität (Berufsbezeichnung: Pädagogin/Pädagoge) u.a. in folgenden Arbeitsfeldern tätig zu werden:

  • Arbeit in Grund-, Sekundar-, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs bzw. Berufsschulen
  • Lern- und Bildungsberatung
  • Betriebliche Aus- und Weiterbildung
  • Jugendarbeit
  • Hilfen zur Erziehung
  • Arbeit mit Migranten
  • Schulsozialarbeit
  • Spezielle Felder Sozialer Arbeit, speziell in der außerklinischen Pflege bzw. Altenhilfe
  • Organisationsentwicklung
  • Eltern- und Familienbildung
  • Behindertenhilfe
  • wissenschaftliche Forschungskontexte

Zugangsvoraussetzungen sind:

  • (a) Allgemeine Hochschulreife (gem. § 66 Abs.2 Satz 1 HFG/NRW), fachgebundene Hochschulreife oder auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung oder fachlich entsprechende Ausbildung und beruflicher Tätigkeit (§§ 2 und 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW) oder
  • (b) Probestudium für sonstig in der beruflichen Bildung Qualifizierte (§ 4 Abs. 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW). In einem Probestudium studiert man unter der Auflage, innerhalb der ersten 2 Semester 40 Leistungspunkte zu erbringen oder
  • (c) Nachweis der Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung in der Erziehungswissenschaft/Sozialwissenschaft und einer studiengangsbezogenen fachlichen Eignung (gem. § 66 Abs. 6 HFG).

Weitere Informationen über den Zugang zum Studiengang ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erhalten Sie über die Zentrale Studienberatung.

Für einen Studienplatz in Erziehungswissenschaft: Inklusion und Diversität können Sie sich ab dem Juli 2026 einschreiben. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Der Studiengang ist zum WiSe 2026/2027 zulassungsfrei.

Weitere Informationen zum aktuellem Bewerbungsverfahren der Uni Siegen finden Sie hier und weitere Informationen der Zentralen Studienberatung finden Sie hier. 
 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Allgemeine Hochschulreife (gem. § 66 Abs.2 Satz 1 HFG/NRW) an der Universität Siegen studieren - beachten Sie hierzu die Informationen unter "Zugangsvoraussetzung".

Fachstudienberatung und Fragen zum Studium

Info

Dr. Josephine Krüger

Raum: AR-NB 016
Anschrift: 
Adolf-Reichwein-Str. 2a

57068 Siegen

Telefon: (+49) 271 740 2606

E-Mail: ba.ew@uni-siegen.de 
Sprechstunden: Nach vorheriger Vereinbarung per Mail

Ganz gleich, ob Sie sich am Anfang Ihres Studiums befinden, bereits fortgeschritten sind oder kurz vor dem Abschluss stehen – wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie in Ihrem akademischen und persönlichen Werdegang zu begleiten. Falls Sie Fragen zur Prüfungs- oder Studienordnung haben oder Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten im Studium benötigen, möchten wir Sie herzlich einladen, unsere Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Ein Foto von Josephine Krüger

Informationen für Studierende

Jeweils vor Vorlesungsbeginn finden für alle Studienanfänger/innen Einführungsveranstaltungen statt - die sogenannte ESE = Erstsemestereinführung. Die ESE-Angebote dienen, neben den Gelegenheiten für Begrüßungen und Kennenlernen, vor allem Ihrer grundsätzlichen Orientierung und Information. Ab Mitte September werden hier die Informationen zur Erstsemestereinführung im Wintersemester 2025/26 für die Erstsemester veröffentlicht.

Studentische ESE

Studierende aus den höheren Fachsemestern führen in das Uni-Leben aus studentischer Sicht ein. Sie machen eine Campusführung, geben Hinweise zur Stundenplanerstellung, erläutern die Studienordnung und bringen ein wenig Licht in den Abkürzungsdschungel. Außerdem wird im Rahmen der studentischen ESE ein interessantes Abendprogramm angeboten, welches den Erstsemestern dabei helfen soll, sich möglichst schnell in Siegen heimisch zu fühlen.

Die studentische ESE findet in der Woche vom 06.10.2025 bis zum 10.10.25 statt.

Für die Studierenden im Bachelor Erziehungswissenschaft ist folgendes vorgesehen:

Montag (06.10.) 10-15 Uhr: Begrüßung durch den Fachschaftsrat im blauen Hörsaal (AR – D 5102). Der Raum wird an dem Tag auch ausgeschildert sein.

Dienstag (07.10.) 10 Uhr-13 Uhr: Studentische ESE mit Lina Schütz (Stundenplanerstellung, Grundkenntnisse Uni usw.) RAUM WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN.

Mittwoch (08.10.) 10 Uhr - 15 Uhr weitere Orga und Einführung, 15:30 Uhr Kreativnachmittag, 20 Uhr Ersti-Party im Meyer

Donnerstag (09.10.) Donnerspaß und Pizza (Spiele, quatschen, Snacks, Getränke, Pizzabestellung)

Freitag (10.10.) Alles, was nicht geschafft wurde.

Das solltet ihr mitbringen: Laptop, Zugangsdaten Unisono, Matrikelnummer, G-Nummer (im Vorfeld über Unisono beantragen) 

 

Die Vorlesungszeit im Wintersemester 2025/26 beginnt am 13. Oktober 2025 und endet am 6. Februar 2026.

Informationen über das Lehrangebot erhalten Sie über das Campusmanagementsystem Unisono der Universität Siegen.

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen WiSe 25/26

Studierende des Bachelorstudiengangs Pädagogik: Entwicklung und Inklusion müssen sich in der Zeit vom 16.12.2024 bis 16.01.2025 online in Unisono (nicht mit einer E-Mail) für alle unbenoteten und benoteten Studienleistungen anmelden! Nicht fristgerecht angemeldete Studienleistungen dürfen nicht erbracht werden. Bei eventuellen Schwierigkeiten mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. 

Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit richtet sich nach § 13 RPO-B. Darüber hinaus müssen mindestens 140 Leistungspunkte im Rahmen des Studiengangs erbracht worden sein.

Die Kandidatin/der Kandidat muss sich schriftlich beim Prüfungsamt zur Bachelorprüfung anmelden.

Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit kann aus organisatorischen Gründen frühestens 7-8 Wochen nach der Anmeldung beginnen. Schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Formular - vorzugsweise per E-Mail - an das Prüfungsamt zu. Die Zulassung zur Bachelorarbeit wird 1-2 Wochen vor dem Bearbeitungsbeginn durch einen schriftlichen Bescheid oder elektronisch über unisono bekannt gegeben.

Anmeldetermine

spätester Anmeldetermin Ausgabe des Themas/ Bearbeitungsbeginn

20.12. 15.02.

15.02. 01.04.

31.03. 15.05.

15.05. 15.07.

30.06. 15.08.

15.08. 01.10.

30.09.  15.11.

Tritt die Kandidatin/der Kandidat vor Ausgabe des Themas der Bachelorabschlussarbeit von der Prüfung zurück, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt. 

 

 

Die Kandidatin/der Kandidat muss sich schriftlich beim Prüfungsamt zur Bachelorprüfung anmelden.

Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit kann aus organisatorischen Gründen frühestens 7-8 Wochen nach der Anmeldung beginnen. Schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Formular - vorzugsweise per E-Mail - an das Prüfungsamt zu. Die Zulassung zur Bachelorarbeit wird 1-2 Wochen vor dem Bearbeitungsbeginn durch einen schriftlichen Bescheid oder elektronisch über unisono bekannt gegeben.

Anmeldetermine

spätester Anmeldetermin Ausgabe des Themas/ Bearbeitungsbeginn

20.12. 15.02.

15.02. 01.04.

31.03. 15.05.

15.05. 15.07.

30.06. 15.08.

15.08. 01.10.

30.09.  15.11.

Tritt die Kandidatin/der Kandidat vor Ausgabe des Themas der Bachelorabschlussarbeit von der Prüfung zurück, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt. 

Die Kandidatin oder der Kandidat hat das Recht, eine Gutachterin oder einen Gutachter vorzuschlagen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt nach Anhörung der oder des Vorgeschlagenen die Erstgutachterin oder den Erstgutachter, die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter und das Thema der Bachelorarbeit.

Alle Lehrpersonen, die im Rahmen des Studiengangs lehren, haben grundlegend die Möglichkeit, die Abschlussarbeit zu betreuen. Insbesondere gilt dies für diejenigen Lehrkräfte, bei denen die Kandidatin oder der Kandidat bereits Veranstaltungen besucht haben. Die folgende Aufstellung bietet eine Übersicht (Stand April 2023). Es ist zu betonen, dass diese Übersicht lediglich als Hilfestellung dient und es empfiehlt sich, die entsprechenden Lehrpersonen gezielt zu kontaktieren und anzufragen: 

Betreuer:Innen Abschlussarbeiten

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Lehrpersonen Abschlussarbeiten betreuen bzw. begutachten dürfen:

Erstgutachter*in:

  • Professor*in
  • Juniorprofessor*in
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (nicht promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung

Zweitgutachter*in

  • Professor*in
  • Juniorprofessor*in
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (promoviert)
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (nicht promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung

Wichtig: Es ist erforderlich, dass mindestens ein*e Gutachter*in ein*e Professor*in ist. Der Prüfungsausschuss kann für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Antrag eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Gutachtens ausstellen.

Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen, bei empirischen Arbeiten 11 Wochen. Die Zuordnung trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der Gutachterin oder des Gutachters.

Verlängerung der Bearbeitungszeit: Bei Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten kann die Frist zur Einreichung der Bachelorabschlussarbeit um maximal die Hälfte der nach FPO‐B vorgesehenen Bearbeitungszeit (31,5 Tage / 38,5 Tage) verlängert werden. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Bachelorabschlussarbeit wird von dem*der betreuenden Gutachter*in und dem*der Zweitgutachter*in begutachtet und bewertet. Die Gutachten sind bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Arbeit mit einer Benotung an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zurückzugeben.

Die Bachelorarbeit muss von beiden Gutachter*innen mit mindestens 4,0 bewertet werden. Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. 

Lautet eine der beiden unterschiedlichen Bewertungen schlechter als „ausreichend“ oder liegen die beiden Bewertungen um mehr als zwei volle Noten auseinander, bestellt der Prüfungsausschuss eine*n Drittgutachter*in. 

Der Umfang der Bachelorarbeit soll 50 Seiten nicht überschreiten.

Die Bachelorarbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung enthalten, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden.

Die Bachelorarbeit ist in zweifacher gebundener Ausfertigung und als PDF-Datei beim Prüfungsamt Pädagogik: Entwicklung und Inklusion der Fakultät II einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei nicht fristgerechter Ablieferung gilt sie als „nicht ausreichend“ (5,0).

Prüfungsamt: Petra Wengler

Kontakt

Telefon: (+49) 271 740 3448

E-Mail: pruefungsamt@bastei.uni-siegen.de 

Erreichbarkeit

Montag 08:30-12:30 Dienstag 08:30-12:30
14:00-15:00
Mittwoch 08:30-12:30 Donnerstag 08:30-12:30 Freitag 08:30-12:30

Postadresse

Adolf-Reichwein-Str. 2a

57068 Siegen

 

Raum: AR-K 107

Weitere Informationen

Sprechstunde auch nach Vereinbarung möglich

Kooperationspartner*innen

Praxiseinrichtungen

Prüfungsausschuss

Prof.'in Dr. Ulrike Buchmann, Vorsitzende des Prüfungsauschusses

Raum: Sandstraße 22 / ehemaliger Feinbier, Raum 202
Anschrift:    

Spandauer Straße 40

57072 Siegen

Telefon: (+49) 271 740 2685

E-Mail: ulrike.buchmann@uni-siegen.de   
Sprechstunden in der Vorlesungszeit: Termine nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail

Ein Foto von Ulrike Buchmann

Mitglieder des Prüfungsausschusses BA Pädagogik: Entwicklung und Inklusion & BA Erziehungswissenschaft: Inklusion und Diversität

Gruppe der Hochschullehrenden

Prof. Dr. Gabriele Weiß

Prof. Dr. Gabriele Weiß

Professor*in
Prof. Dr. Simon Forstmeier

Prof. Dr. Simon Forstmeier

Professor*in
Prof. Dr. Ulrike Buchmann

Prof. Dr. Ulrike Buchmann

Professor*in
Ein Foto von Erika Gericke

Prof. Dr. phil. Erika Gericke

Professor*in
Personal profile photo

Prof. Dr. Jürgen Nielsen-Sikora

Professor*in

Gruppe der akademischen Mitarbeitenden

Ein Foto von André Schütte.

Dr. André Schütte

Akademische*r Rat*Rätin

Gruppe der Studierenden

  • Blumentrath, Maren Katharina
  • Wierum, Julia