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Willkommen auf der Infoseite zum Bachelor Psychologie

Deine Zukunft beginnt in Siegen.

Uni Siegen

Wie sieht das Bachelorstudium in Psychologie aus?

Inhalte Bachelor Psychologie

Inhalte der Semester 1 - 6

Die wichtigsten Informationen ...

Liebe Studierende des 1. Semesters Bachelor Psychologie (Hauptfach), herzlich willkommen in Siegen! 

An dieser Stelle geben wir einen Überblick über die wichtigsten Informationen, die ihr zu Beginn eures Psychologiestudiums in Siegen braucht, unser Cheat-Sheet hilft dabei.

 

Einführungswoche
Um euch den Einstieg in das Studium zu erleichtern, veranstaltet das Department Psychologie in der Woche vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters eine Einführung in das Studium. Den Zeitplan für die Einführungswoche findet ihr hier.

 

Themen der Einführungswoche werden unter anderem sein:

  • Kennenlernen der Mit-Studierenden
  • Kennenlernen der Lehrenden
  • Kennenlernen des Gebäudes, des Campus und der Stadt
  • Erläuterung des Studienplans, des Modulhandbuchs und der Prüfungsordnung
  • Erstellung des Stundenplans und Anmeldungen zu Vorlesungen und Seminaren
  • Einweisung in die Universitätsbibliothek
  • Einführung in Studien- und Arbeitstechniken
  • Einführung in die psychologischen Fächer und Lehrveranstaltungen

Achtung! Bitte lest die Erstsemesterinformation durch und bringt zur Einführungswoche euren Studierendenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung mit.

Auf den Seiten der zentralen Studienberatung (ZSB) findet ihr weitere Informationen zum Studienstart. Zudem sind alle Erstsemester-Studierenden zur Begrüßungveranstaltung des Rektorats sowie zum gemeinsamen Gottesdienst eingeladen. Eine Übersicht der Termine findet ihr ebenfalls auf der entsprechenden Seite der ZSB.

 

Stundenplan des 1. Semesters
Der Stundenplan des 1. Semesters kann hier eingesehen werden. Wir gehen davon aus, dass dies die endgültige Version des Stundenplans ist. Falls der Plan angepasst werden muss, wird eine aktuelle Version zur Verfügung gestellt.

 

IT-Wegweiser für Studierende
Alle wichtigen Informationen, die Erstsemester brauchen, wenn sie mit Laptop, Tablet oder Smartphone auf dem Campus unterwegs sind (Stichworte: studentische E-Mail-Adresse, WLAN über eduroam, E-Learning, CopyCards, Cloudspeicher, Helpdesk, Geräteausleihe und noch einiges mehr), hat das ZIMT im IT-Wegweiser für Studierende zusammengestellt.

 

Studienberatung und -koordination
Die Zentrale Studienberatung und die Fachstudienberatung Psychologie beraten euch bei weiteren Fragen, die im Zusammenhang mit dem 1. Semester auftreten.

  • Die Zentrale Studienberatung berät zu allen inhaltlichen Fragen des Psychologiestudiums der Universität Siegen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Studienorientierung und Beratung zu allen Studiengängen der Universität Siegen. Sie berät ergebnisoffen, vertraulich, neutral und gibt euch Hilfe zur Selbsthilfe. Hier findest du die Ansprechpartner*innen in der Zentralen Studienberatung.
  • Die Fachstudienberatung des Fachs Psychologie berät zu fachspezifische Fragen, zu Fragen bezüglich einer möglichen Anerkennung von Leistungen, zur Einführungswoche etc.
  • Für Informationen per E-Mail-Verteiler der Studienkoordination melde dich hier ausschließlich mit deiner studentischen E-Mail-Adresse an. Abonnementanfragen von E-Mail-Adressen, die nicht der Universität Siegen angehören, werden abgelehnt.
  • Das Studierendensekretariat sorgt für die reibungslose Verwaltung der Angelegenheiten aller Studierenden mit deutschem Schulabschluss. Dies umfasst das komplette studentische Leben von der Bewerbung um einen Studienplatz über die Zulassung zum Studium, die Einschreibung, Umschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung bis zur Exmatrikulation.
    Aufgaben des Studierendensekretariats:
    » Studentische Angelegenheiten deutscher Studierender und Studierender mit deutschem Schulabschluss (BildungsinländerInnen)
    » Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge
    » Einschreibungen
    » Versand des Studierendenausweises und des NRW-Tickets
    » Rückmeldungen
    » Beurlaubungen
    » Studiengangwechsel (Umschreibung)
    » Änderung persönlicher Daten
    » Exmatrikulation

 

Nachrücker
Wer als Nachrücker das Psychologiestudium in Siegen beginnt und die Einführungswoche verpasst hat, erhält selbstverständlich auch alle Informationen. Wende dich dazu an die Fachstudienberatung. In allen Vorlesungen und Seminaren des 1. Semesters wirst du auch als Nachrücker einen Platz erhalten.

 

Zimmersuche
Das Studierendenwerk verwaltet eine Reihe von Wohnanlagen. Auf der Homepage findest du eine Beschreibung aller Wohnanlagen und ein Bewerbungsformular.

Zusätzlich gibt es ein Wohnraumportal, in dem private VermieterInnen ein Zimmer oder eine Wohnung inserieren können.
Außerdem kannst du natürlich auch auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt suchen.
Zur Orientierung: Die Psychologie befindet sich auf dem Adolf-Reichwein-Campus.

 

Studienfinanzierung
Neben einem eigenen Einkommen aus einem Nebenjob und/oder der Unterstützung durch die Eltern gibt es noch eine Reihe von anderen Studienfinanzierungsquellen. Sie reichen von BAföG, über Stiftungen, Stipendien, Krediten bis zum Studienförderfonds Siegen e.V. Hier findest du detaillierte Informationen zu diesen verschiedenen Studienfinanzierungsquellen.

Speziell für Psychologiestudierende ist die Studienstiftung deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. zu erwähnen, die Stipendien vergibt.

 

Falls noch Fragen offen geblieben sind, melde dich bitte. Das Department Psychologie kann über das Sekretariat des Departmentsprechers kontaktiert werden. Wir freuen uns darauf, dich kennen zu lernen und wünschen dir einen guten Start!

Für einen reibungslosen Ablauf deines Studiums und für eine kontinuierliche Verbesserung des Studienangebotes hat das Professorium gemeinsam mit dem Fachschaftsrat, dem Prüfungsamt und der Studienkoordination eine Reihe von Mechanismen und Veranstaltungen etabliert:

» Informierter Start ins erste Semester: Übersichtsseite für alle relevanten Informationen für Studienanfänger inklusive einer Einführungswoche.

» Semestergespräche: Regelmäßiger Austausch zwischen Studierenden, Professorium und Studienkoordination um individuelle Anliegen der Studierenden in Form von Fragen, Rückmeldungen und Problemen zu besprechen.

» Study-Buddy: Fachliche Unterstützung durch Studierende höherer Fachsemester.

» Kaffee-Runde / Professorales Mentoring: Informelle Gesprächsrunde für Studierende und Professorium für fachliche Fragen und weitere Studien- und Berufsplanung.

» Individuelle Beratung: Die Studienkoordination der Psychologie bietet Beratungsgespräche für deinen individuellen Studienverlauf und offene Fragen rund ums Studium an.

» Frühwarnsystem mit Beratungsangebot: Fällst du in den ersten Semestern hinter dem Studienverlaufsplan zurück, erhältst du direkt ein unverbindliches Beratungsangebot für den weiteren Studienverlauf. 

» Flexibilisierung der Studiendauer: Nach individueller Absprache ist eine Anpassung von 6 auf 7 Semester möglich.

Das Lehrangebot für das aktuelle und zurückliegende Semester findest du im Campusmanagementsystem unisono.

Gehe im Bereich „Veranstaltungen“ auf „Vorlesungsverzeichnis anzeigen“. Dort wählst du unter „Bachelor-Studiengänge“ (auf das > klicken) „Psychologie“. Dort werden dann alle Lehrveranstaltungen aufgelistet.

Um nähere Informationen über die konkreten Inhalte der Lehrveranstaltungen, die dazugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen zu erhalten, schaue in die Fachprüfungsordnung Bachelor (FPO-B) Psychologie (2020) inkl. Studienverlaufsplan und Modulbeschreibungen.

Veranstaltungsbelegung

Alle Veranstaltungen müssen innerhalb bestimmter Belegfristen über das Campusmanagementsystem unisono angemeldet werden. Eine Anleitung findest du hier.

Die Lehrveranstaltungen eines Semesters werden in unisono in der Regel jeweils 10 Wochen vor Vorlesungsbeginn für die Studierenden sichtbar - eine Belegung ist dann allerdings noch nicht möglich. Bis zum Beginn der Belegungsfrist solltest du dir zunächst einen Überblick, z. B. über das Vorlesungsverzeichnis Ihres Studiengangs, verschaffen.

Achte bei der Belegung von Veranstaltungen auf die Modulzuordnungen im Strukturbaum und kontrolliere, ob du die im Modulhandbuch geforderten Voraussetzungen erfüllst.

Über unisono kannst du dir einzelne Veranstaltungen vormerken und in einem Stundenplan anzeigen lassen, um zu sehen, ob die Veranstaltungen überschneidungsfrei belegbar sind. Bitte beachte jedoch, dass Vormerkungen keine Belegungen sind!

Die Studierenden sollen bis zur Abgabe der Bachelorarbeit insgesamt 30 Stunden (= 1800 Minuten) als Versuchspersonen im Rahmen von empirisch-psychologischen Untersuchungen absolvieren. Dazu nehmen sie an verschiedenen empirischen Studien innerhalb des Departments Psychologie als Probanden teil und lassen sich die aufgewendete Zeit bestätigen. Es kann sich dabei beispielsweise um studentische Projekt- und Abschlussarbeiten oder um Forschungsprojekte der Professuren handeln.

Dies ist ein solidarisches Verfahren: Studierende stellen sich anderen Studierenden als Studienteilnehmer zur Verfügung, damit wieder andere Studierende sich später ihnen zur Verfügung stellen.

Obwohl die Versuchspersonenstunden erst bis zum Abschluss des Studiums vollständig absolviert sein müssen, hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, die Versuchspersonenstunden in den ersten 2-4 Semestern zu erwerben. Zum einen können an vielen Studien lediglich Studienanfänger teilnehmen, zum anderen haben Studierende in den letzten beiden Semestern beispielsweise wegen ihrer Bachelorarbeiten wenig Zeit dazu.

Seit dem Sommersemester 2023 gilt:

  1. Zukünftig sollen Studierende an mindestens drei Studien (ab 0.5 Vpn-Stunden) oder an einer umfangreichen Studie (mindestens 4 Vpn-Stunden) von jeder Professur teilgenommen haben, um einen umfassenden Forschungseindruck erhalten zu haben.
  2. Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen sind möglich, falls z. B. die Abteilung im Verlauf ihres Studiums keine ausreichende Studienanzahl angeboten haben sollte oder falls es studienspezifische Ausschlusskriterien gab, die eine wiederholte Studienteilnahme nicht möglich gemacht haben.
  3. Übergangsregelung: Falls Sie schon alle VP-Stunden erfüllt haben, gilt diese Regel nicht für Sie. Falls Sie bereits zu Beginn des Sommersemesters 2023 mehr als 50% Ihrer VP-Stunden erzielt haben, sollten Sie bitte in den restlichen Stunden 1-2 Studien pro Abteilungen erfüllen.
  4. Vorgehen: Damit dies unkompliziert geprüft werden kann, nummerieren Sie die Studien auf Ihrem Sona-Ausdruck bitte fortlaufend und legen Sie dem Praktikumsheft zusätzlich zu dem Sona-Ausdruck eine Übersicht bei, welche Studien welcher Arbeitsgruppe zuzuordnen sind, z. B. SO: Studie 1, 7, 21 AG: Studie 2, 4, 3 EW: Studie 9, 12, 15 Abkürzungen: AL= Alternsforschung, AG = Allgemeine Psychologie, EW: Entwicklungspsychologie, KL = Klinische Psychologie, DD = Diagnostik& Differentielle Psychologie, SO = Sozialpsychologie.
  5. Neueren Studien wird zwecks besserer Übersichtlichkeit ein Arbeitsgruppenkürzel in Sona vorangestellt.

Die Vergabe der Versuchspersonenstunden erfolgt durch das Sona-System.

Hierzu muss einmalig eine Kontoeröffnung angefordert werden. Bitte lesen Sie die wichtigen Hinweise zur Kontoerstellung

für Studierende

für Externe

zuvor sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, richten Sie diese an die Studiengangskoordination.

Ab dem Wintersemester 2023/24 reichen Studierende Ihr vollständiges Praktikumsheft (d. h. inklusive Praktikumsbericht(e) und eines Nachweises der Versuchspersonenstunden) in digitaler Form in einer PDF-Datei per Mail beim Praktikumsbeauftragten Dr. Kristian Kleinke unter der folgende Adresse ein: praktikum@psychologie.uni-siegen.de

Reiche den Bericht bitte im PDF-Format ein und benenne die Datei nach folgendem Muster:

Matrikelnummer_Modulnummer.pdf (z.B. 123456_5PSYMA08.pdf)

Falls du dein Praktikum geteilt hast und mehrere Berichte erstellen msst, so fasse diese bitte in einer einzigen PDF-Datei zusammen.

Das Original-Praktikumsheft reichst du zusätzlich im Prüfungsamt Psychologie (AR-NB 0136) ein:


Universität Siegen
Fakultät II - Department Psychologie
Prüfungsamt
Adolf-Reichwein-Straße 2a
57076 Siegen


Bitte achte darauf, dass die eingereichten Praktikumsbescheinigungen einen Original-Stempel  der Einrichtung (keine Kopien, Scans, etc.) und eine Original-Unterschrift der betreuenden bzw. approbierten Person enthalten.


Wichtig:

  • Die Praktikumsunterlagen gelten formal erst dann als eingereicht, wenn uns auch die Originale vorliegen. Eine Verbuchung der LP kann erst nach Vorlage der Originale erfolgen.
  • Ein Original-Praktikumsheft muss bei uns im Archiv verbleiben. Solltest du ein weiteres Original für deine Unterlagen benötigen, reiche das Praktikumsheft in zweifacher Ausführung ein.

Eine Anmeldung zur SL des Praktikumsmoduls in Unisono ist nicht erforderlich. Die Leistungspunkte werden nach Prüfung der Unterlagen durch das Prüfungsamt gutgeschrieben.


Praktikum nach FPO 2020-1

Die Studierenden absolvieren ein berufsbezogenes Praktikum, das aus einem Orientierungspraktikum und einem berufsqualifizierenden Praktikum besteht.

Dauer: Das Orientierungspraktikum dauert 150 Stunden, das berufsqualifizierenden Praktikum 240 Stunden. Das berufsbezogene Praktikum ist teilbar in mehrere Teilabschnitte und kann im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden. Ein Teilabschnitt darf jeweils die Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten.

Bericht: Weitere 30 Stunden werden für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts veranschlagt. In diesem wird die Praktikumserfahrung durch Reflektion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit psychologischer Erkenntnisse zur Lösung berufspraktischer Aufgaben nachbearbeitet.

Zeitpunkt: In der Regel finden die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das berufsqualifizierende Praktikum darf frühestens nach Erwerb von 60 ECTS abgeleistet werden und soll bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt worden sein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praktikumsinstitution.

Betreuung: Die Praktika werden in der Regel von einer/einem in der Praktikumsinstitution tätigen approbierten Psychotherapeuten/in betreut. Für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), gelten bestimmte Vorgaben für die Betreuung. Details stehen in der FPO.

Institution: Das berufsbezogene Praktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im Inland abgeleistet werden, die eine Anschauung von berufspraktischen psychologischen Tätigkeiten zu vermitteln. Es gelten die entsprechenden Anforderungen der gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Details stehen in der FPO.

Auslandspraktikum: Ein Praktikum im Ausland ist möglich wenn die Einrichtung als äquivalent zu den Anforderungen nach Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) eingestuft wird. Entsprechende Details finden Sie hier. Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Studienkoordination wenn Sie ein Auslandspraktikum in Erwägung ziehen.

Die für das Praktikum relevanten Dokumente findest du hier unter "Files und Formulare zum Download".

In ihrer Bachelorarbeit führen die Studierenden in der Regel eine empirische Studie zu einer psychologischen Fragestellung durch, die vollständig bearbeitet und darüber berichtet wird. Sie wird in der Regel im sechsten Semester geschrieben.

Eine Liste aktuell angebotener Bachelorarbeitsthemen für den Bachelorstudiengang Psychologie findest du in dem regelmäßig aktualisierten Moodle-Kurs Abschlussarbeiten Studiengänge Psychologie. Bei Interesse an einem der Themen nimm bitte Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf. In diesem Moodle-Kurs listen alle Professuren des Instituts für Psychologie ihre aktuell verfügbaren Bachelorarbeits-Themen auf. Diese Bachelorarbeiten können ausschließlich von Studierenden des Bachelorstudiums Psychologie bearbeitet werden. Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte direkt an die Dozierenden.

Folgende Regeln gelten für den Bewerbungsprozess:

  • Studierende können sich jederzeit für ein Thema bzw. für einen Platz bei einer Lehrperson bewerben, um die Arbeit an ihrer Abschlussarbeit zu beginnen.
  • Studierende dürfen sich zu einer Zeit aber nur für ein Abschlussarbeitsthema bewerben, also nur eine Lehrperson kontaktieren.
  • Die jeweilige Betreuungsperson wird innerhalb von ca. einer Woche antworten. Wenn du eine Zusage erhältst, hast du den Platz.
  • Wenn du eine Absage erhältst, bewirb dich bei deiner zweiten Wahl. Achte hierbei darauf, dass dein neu angefragten Thema nicht bereits als "vergeben" markiert wurde.
  • Wenn du in der Regelstudienzeit studieren willst, solltest du dich bis spätestens zum 15.07. im 4. Semester für ein Thema angemeldet haben.

Zulassung: Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 120 LP nachweisen kann. Bitte reiche den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungsamt ein. Plane den Bearbeitungszeitraum grundsätzlich so, dass das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen Öffnungstag des Prüfungsamts fällt. Damit ist gewährleistet, dass du bis zum letzten Tag deiner Frist die Möglichkeit hast deine Arbeit im Prüfungsamt abgeben zu können. Wird nach der Zulassung das Thema der Bachelorarbeit nochmal verändert, muss eine Zustimmungserklärung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters eingereicht werden (dies sollte bereits vor Abgabe der Arbeit erfolgen!). Aus organisatorischen Gründen sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn eingereicht werden.

Zeit und Umfang: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen ab Zulassung. Üblich ist bei empirischen Studien aber ein Beginn vor der offiziellen Zulassung, weil die Datenerhebung sich über Monate erstrecken kann und unerwartete Ereignisse auftreten können. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 60 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang) in der Regel nicht überschreiten. Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Literaturverzeichnis enthalten. Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Arbeit muss in zweifacher gebundener und in einfacher digitaler Form (auf einem mit Matrikelnummer und Namen beschrifteten digitalen Speichermedium ohne Passwortschutz) spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt (Raum AR-NB 0136) abgegeben werden. Bei der digitalen Form soll eine weitere identische digitale Version der Abschlussarbeit eingereicht werden, die ausschließlich den Text der Arbeit beinhaltet. Das heißt, es soll eine zweite PDF-Datei auf dem Speichermedium sein, die nur den Text beinhaltet (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden Ergebnisse, Diskussion), also ohne Deckblatt, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Plagiatserklärung.

Schriftliche Versicherung: Der Arbeit ist folgende vollständig ausgefüllte, unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen: Schriftliche Versicherung
Nicht verwendete Programme sind mit einer "0" (Nicht verwendet) zu bestätigen! Die Whitelist dient nur zur Information und muss nicht mit abgedruckt werden.

Gutachter*innen: Der Prüfling kann eine Erstgutachterin bzw. einen Erstgutachter vorschlagen.

Weitere Informationen findest du in der Prüfungsordnung. Diese und weitere Formulare findest du hier unter "Files und Formulare zum Download".

Schön, dass du dich für einen Auslandsaufenthalt während deines Psychologiestudiums an der Universität Siegen interessierst! Das Department Psychologie möchte dich bestmöglich dabei unterstützen, internationale Erfahrungen zu sammeln.

Im Rahmen deines Psychologiestudiums an der Universität Siegen hast du viele verschiedene Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu machen. Dies sind unter anderem:

  • Ein Semester an einer Partneruniversität in Europa mit Erasmus+
  • Ein Semester an einer Partneruniversität außerhalb von Europa mit Promos
  • Absolvieren eines Praktikums innerhalb von Europa
  • Ein Semester an einer beliebigen Universität als Freemover
  • Bachelorarbeit an einer ausländischen Universität

Auslandsaufenthalte beschränken sich nicht nur auf das europäische Ausland, sondern können weltweit stattfinden. Grundsätzlich sind die Auslandsaufenthalte nicht auf bestimmte Formate beschränkt, eine Vielzahl von Optionen und Möglichkeiten sind denkbar. In der Regel gilt: Wenn du im Rahmen deines Studiums Auslandserfahrung sammeln möchtest und bereit bist, Zeit und Energie zu investieren, wird ein Auslandsaufenthalt möglich sein.

 

Allgemeines

Wann sollte ich ins Ausland gehen?

Im 5. Semester ist ein Mobilitätssemester im Studienplan vorgesehen. Dies bedeutet, dass es für die Planung eines Auslandaufenthalts im 5. Semester einen strukturierten Plan gibt, wie du deinen Studienverlauf anpassen kannst, um in der Regelstudienzeit zu bleiben. Du kannst aber sowohl von diesem Vorschlag, als auch von dem 5. Semester abweichen - in diesem Fall ist es besonders sinnvoll sich frühzeitig bei der Studienkoordinationberaten zu lassen.

Zudem kannst du natürlich dein Studium in die Länge ziehen und zum Beispiel im 7. Semester ins Ausland gehen und dort deine Abschlussarbeit schreiben.

Wann sollte ich anfangen, den Auslandsaufenthalt zu organisieren?

Grundsätzlich gilt, je früher, desto besser! Das heißt aber in keinem Fall, dass man nicht auch kurzfristig einen Auslandsaufenthalt organisieren kann.


Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte

Erasmus+

Erasmus + gibt dir die Möglichkeit an einer Partnerhochschule in Europa zu studieren und dabei von der finanziellen Erasmus-Förderung zu profitieren. Derzeit besteht ein Erasmus+-Kooperationsvertrag mit folgenden Partnern:

  • Universität Klagenfurt, Österreich
  • Université de Picardie Jules Verne in Amiens, Frankreich

Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Erasmus-Koordinator Prof. Kai Horstmann eine Kooperation zu einer anderen europäischen Hochschule anzubahnen und das Semester dort zu verbringen.
Zentral für eine Teilnahme an Erasmus+ ist ein Learning-Agreement in dem vor dem Aufenthalt bereits Kurse im Umfang von 15 ECTS festgelegt sind, die du an der Partnerhochschule belegst und die nach deiner Rückkehr anerkannt werden.
Melde dich frühzeitig (idealerweise im 2. Semester) bei der Studienkoordination um deinen Aufenthalt vorzubereiten, deinen Studienverlauf entsprechend anzupassen und rechtzeitig die Details zum Learning-Agreement vorzubereiten.
Beachte unbedingt den Bewerbungszeitraum für Erasmus+. Alle Informationen zur Bewerbung findest du hier. Die International Student Affairs der Universität Siegen liefert weitere Informationen und verweist auf die relevanten Portale zur Anmeldung.

Promos

Promos gibt dir die Möglichkeit an einer Partnerhochschule außerhalb Europas zu studieren und dabei von der finanziellen Promos-Förderung zu profitieren. Derzeit bestehen Kooperationen für das Fach Psychologie in folgende Länder:

  • Amerika
  • Japan
  • Mexico

Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Erasmus-Koordinator Prof. Kai Horstmann eine Kooperation zu einer anderen Hochschule anzubahnen und das Semester dort zu verbringen.
Zentral für eine Teilnahme an Promos ist ein Learning-Agreement in dem vor dem Aufenthalt bereits Kurse im Umfang von 15 ECTS festgelegt sind, die du an der Partnerhochschule belegen und die nach deiner Rückkehr anerkannt werden.
Melde dich frühzeitig (idealerweise im 2. Semester) bei der Studienkoordination um deinen Aufenthalt vorzubereiten, deinen Studienverlauf entsprechend anzupassen und rechtzeitig die Details zum Learning-Agreement vorzubereiten.
Beachte unbedingt den Bewerbungszeitraum für Promos. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie hier. Die International Student Affairs der Universität Siegen liefert weitere Informationen und verweist auf die relevanten Portale zur Anmeldung.

Auslandspraktikum

Du hast die Möglichkeit sowohl dein Orientierungspraktikum, als auch dein berufsqualifizierendes Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. Für die Bescheinigung eines Praktikums BQT-I findest du hier ein entsprechendes englisches Formular. Die Kriterien innerhalb der Bescheinigung bilden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Anerkennung ab. Besprich dein geplantes Auslandspraktikum so früh wie möglich mit dem Praktikumsbeauftragten (Dr. Kristian Kleinke), in jedem Fall aber unbedingt vor Antritt des Praktikums.
Es muss in jedem Fall ein geeigneter Nachweis erbracht werden, dass die in der Einrichtung tätigen Psychotherapeut*innen eine mindestens 3-jährige Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben, die den Kriterien des EuroPsy Specialist Certificate in Psychotherapy entsprechen und in ihrem Land zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind. Geeignete Nachweise für eine Äquivalenzprüfung (z. B. Kopie des EuroPsy Specialist Certificate in Psychotherapy einer anleitenden Person) sind den Praktikumsunterlagen beizufügen.
Beachte unbedingt, dass die Anerkennung von Auslandspraktika nicht deutschlandweit einheitlich geregelt ist, dies ist insbesondere dann relevant, wenn du einen klinischen Master anstrebst.

Ein offizielles Statement und FAQ der Bezirksregierung Düsseldorf findest du hier.

Freemover

Wenn du ohne die Verpflichtungen und die damit verbundene Förderung durch Erasmus+ oder Promos ein Semester im Ausland verbringen möchtest, hast du die Option dein Auslandssemester eigenständig zu organisieren. Die Anmeldung läuft hier nicht über das International Student Affairs der Universität Siegen, du findest aber trotzdem spezielle Informationen für deine Vorbereitung und Planung auf der Unterseite Freemover.
Nimm vor deinem Auslandssemester trotzdem unbedingt Kontakt mit der Studienkoordination auf, um Ihren Studienverlauf zu besprechen und um zu klären, ob du dir Veranstaltungen im Ausland für Ihr Studium anrechnen lassen können.

 

Bachelorarbeit

Auch die Bachelorarbeit kann an der ausländischen Universität geschrieben werden. Dazu ist eine gute Beratung und Absprache mit einem/r Betreuer*in der Universität Siegen notwendig. Idealerweise findest du hierzu eine/n Betreuer*in an der Universität Siegen, die deine Abschlussarbeit im Ausland begleitet. Möglich ist auch, dass du in ein internationales Projekte von Dozierenden der Universität Siegen eingebunden wirst. Wenn du daran Interesse hast, wende dich ebenfalls an die Studienkoordination oder den Erasmus-Beauftragten.

 

Planung des Auslandsaufenthaltes

Wenn du nur weißt, dass du ins Ausland gehen möchtest, aber noch nicht weißt, wie genau du das planen sollst, beantworte zunächst die folgenden Fragen für dich:

  • Was versprechst du dir von einem Auslandsaufenthalt?
  • Wann soll der Auslandsaufenthalt stattfinden? (in welchem Jahr und welchem Semester?)
  • Was möchtest du lernen, wenn du ins Ausland gehst?
  • Bist du bereit, oder ist es dir möglich, länger zu studieren?
  • Welche finanzielle Unterstützung hast du bereits zur Verfügung? (d. h., wie viel Geld hast du im Monat zur Verfügung, wenn du im Ausland bist? Daraus ergibt sich dann, welche Regionen und Frage kommen bzw. welche weitere Unterstützung du benötigen wirst).
  • Welche Sprache möchtest du sprechen?
  • In welcher Region der Erde/Europa sollte der Aufenthalt idealerweise stattfinden? Liste mindestens drei Präferenzen; geh dabei erstmal davon aus, dass alles möglich ist.

Melden dich anschließend bei der Erasmus-Koordination oder die Studienkoordination.


Stimmen unserer Studierenden

»  Mein Auslandssemester in Klagenfurt war sehr bereichernd, da ich viel Neues lernen konnte, viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern kennengelernt und mich sehr wohlgefühlt habe. Vor allem die Nähe zum See und zu den Bergen, meine täglichen Fahrten mit dem Fahrrad durch die Stadt und an die Universität haben die Zeit für mich unvergesslich gemacht.  «
 

Weitere Fragen

Ansprechpartner in der Psychologie, insbesondere zu fachlichen Fragen und Besprechung des Studienverlaufs ist die Studienkoordination. Zur Anbahnung von Kooperationen mit weiteren Universitäten im Ausland nimm Kontakt mit dem Erasmus-Koordinator der Psychologie Prof. Kai Horstmann auf.
Bei Fragen speziell zur Erasmus+ nutze die Erasmus+-Sprechstunde: isa-erasmus@zv.uni-siegen.de 

Im Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Siegen können auf Antrag in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit eine Äquivalenz gegeben ist. Die Äquivalenz wird dann festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des Bachelorstudiengangs Psychologie an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen.

Verfahrensablauf:

  1. Das Formular Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen (zu finden hier unter "Files und Formulare zum Download") wird ausgefüllt und zusammen mit weiteren für die Anerkennung erforderlichen Dokumenten bei der Studienkoordination eingereicht.
           Dokumente: 
           » Leistungsnachweise/Leistungsübersichten der Hochschule (Transcript of Records, Zeugnis etc.)
           » Auszüge aus der Studienordnung/Prüfungsordnung (nur der erbrachten Leistungen)
           » Auszüge aus dem Modulhandbuch (nur der erbrachten Leistungen)
           » Hausarbeiten/Bachelorthesis/Klausuren 
           (Leistungsnachweise als beglaubigte Kopien einreichen oder normale Kopien + Original zur Sichtprüfung vorlegen)
  2. Die Dokumente werden an die jeweiligen Modulbeauftragten weitergeleitet.
  3. Die Modulbeauftragten geben eine Empfehlung zur Anerkennung ab.
  4. Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
  5. Das Prüfungsamt teilt der/dem Studierenden das Ergebnis der Anerkennung mit und verbucht gegebenenfalls die anerkannten Leistungen.
Hochschulwechsel/Quereinstieg

Wenn du Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität in einem größeren Umfang erbracht hast, kannst du dir diese anerkennen lassen und eine Einstufung in ein höheres Semester im Psychologie Studiengang an der Universität Siegen vornehmen. Der Verfahrensablauf gleicht dem oben beschriebenen Ablauf.

Bitte beachte, dass ein Höherstufungsverfahren erst geprüft wird, wenn in einem höheren Semester Kapazitäten frei sind. Die Prüfung deiner Unterlagen wird somit frühestens im September für das Wintersemester oder im März für das Sommersemester vorgenommen.

Sollten Kapazitäten in einem höheren Semester vorhanden sein, wird geprüft, wie viele Leistungspunkte dir anerkannt werden können und für welches höhere Semester du eingestuft werden kannst. Die Informationen über die anerkannten Leistungen sowie einen Höherstufungsbescheid senden wir dir postalisch zu. Der Höherstufungsbescheid muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat eingereicht werden.

Bitte beachte die jeweiligen Fristen des Studierendensekretariats für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester. Nach Ablauf der geltenden Fristen werden keine Höherstufungsbescheide mehr ausgestellt.

https://www.uni-siegen.de/bewerbung

FAQ

Tafel mit Fragezeichen

Fragen Allgemein Bachelor / Psychotherapie

Bachelor of Science (B.Sc.)

6 Semester (3 Jahre)

Ja, der Bachelor Psychologie mit der Fachprüfungsordnung von 2020 (FPO-20) ist berufsrechtlich anerkannt.

Ja.

Ja, sofern es sich um einen berufsrechtlich anerkannten Master im Sinne der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO 2020) handelt.

Seit dem Wintersemester 2023/24 gibt es einen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie im Sinne der PsychThApprO 2020.

Bitte beachte zuerst die nachstehenden FAQ! Sollten dennoch Fragen zum Bachelor Psychologie offen bleiben, wende dich an die Studienkoordination. Bei Fragen hinsichtlich Prüfungen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Fragen zu Wechsel / Anerkennung von Leistungen

Zunächst bedarf es für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester freier Kapazitäten. Bitte frage vorher an, ob diese vorhanden sind.
Weitere Informationen zum Ablauf findest du oben unter "Die wichtigsten Informationen ... zu Anerkennungen und Hochschulwechsel".

Voraussichtlich nicht. Du musst Leistungen im Sinne der PsychThApprO 2020 vorweisen können. I. d. R. weisen andere Studiengänge solche Leistungen nicht auf. Dennoch würde dein Einzelfall im Falle eines eingegangenen Antrags auf Anrechnung überprüft werden.

Ein Wechsel ist zunächst abhängig von freien Plätzen im höheren Fachsemester. Bitte erkundige dich hierüber beim Prüfungsamt für Psychologie.
Sollte ein Wechsel möglich sein, findest du oben unter "Die wichtigsten Informationen ... zu Anerkennungen und Hochschulwechsel" weitere Informationen zum Ablauf, um sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.

Fragen zu Praktika

Im Rahmen des Bachelors sind berufspraktische Einsätze vorgesehen, welche in einem berufsbezogenen Praktikum (15 LP) und einem forschungsorientierten Praktikum (6 LP) absolviert werden.

Das berufsbezogene Praktikum besteht aus einem Orientierungspraktikum im Umfang von 150 Stunden (5 LP) und einem berufsqualifizierenden Praktikum im Umfang von 240 Stunden (8 LP). Darüber hinaus sind 30 Stunden (1 LP) für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts (zum berufsqualifizierenden Praktikum) vorgesehen. Weitere 30 Stunden (1 LP) entfallen auf Versuchspersonenstunden.

Das berufsbezogene Praktikum ist in mehrere Abschnitte teilbar und kann im Block oder studienbegleitend absolviert werden.

Das Orientierungspraktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen abgeleistet werden, die geeignet sind, der oder dem Studierenden eine Anschauung von berufspraktischen psychologischen Tätigkeiten zu vermitteln, die den Anforderungen nach PsychThApprO 2020 entsprechen.

Dies bedeutet, dass das Orientierungspraktikum im Sinne des § 14 PsychThApprO in interdisziplinären Einrichtungen, zur Prävention oder Rehabilitation, zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit stattfinden muss, sofern dort Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind.

Das berufsqualifizierende Praktikum darf erst abgeleistet werden, wenn 60 LP erworben wurden.

Das berufsqualifizierende Praktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen abgeleistet werden, die geeignet sind, der oder dem Studierenden eine Anschauung berufspraktischer psychologischer Tätigkeit zu vermitteln, die den Anforderungen nach PsychThApprO 2020 entsprechen.

Des bedeutet, dass das berufsqualifizierende Praktikum im Sinne des § 15 PsychThApprO in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung oder in diesen Einrichtungen vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder Rehabilitation, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung abzuleisten ist, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind und welche vom Prüfungsausschuss anerkannt worden sind. Ein Teil des berufsqualifzierenden Praktikums kann in der psychotherapeutischen Hochschulambulanz (in Form mind. eines Projektseminars, jeweils 2 SWS) absolviert werden.

Das forschungsorientierte Praktikum (6 LP) im Sinne des § 13 PsychThApprO besteht aus zwei Teilen, dem Experimentalpraktikum I und II, welche in zwei aufeinanderfolgenden Semestern absolviert werden.

Bei Studienbeginn vor 2020 gilt, dass jede Person unterschreiben darf, die für das spezielle Tätigkeitsgebiet eine geeignete Fachkunde hat, nachgewiesen durch einen in- oder ausländischen Masterabschluss oder äquivalenten Abschluss. Dies muss nicht notwendigerweise ein/e Psychologe*in sein. Das Praktikum kann sowohl im Inland als auch im Ausland geleistet werden.

Bei Studienbeginn ab WiSe2020/21 gilt:

(Fall A) Wenn aus den eingereichten Praktikumsunterlagen "offensichtlich" ist, dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind, darf den Nachweis jede Person unterschreiben, die von der Praktikumsstelle dazu beauftragt wurde. Dies ist im Regelfall die unmittelbar anleitende Person, der/die leitende Arzt/Ärztin oder Psycholog*in oder auch die Personalabteilung. Dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind, kann im Regelfall beispielsweise bei psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken, Tageskliniken oder Reha-Einrichtungen angenommen werden.

(Fall B) Wenn nicht "offensichtlich" ist, dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind (z. B. bei Beratungsstellen), so muss dies unbedingt gesondert nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch Unterschrift und Stempel der approbierten Person erfolgen. Wichtig ist hier lediglich die Approbation für Psychotherapie (Kinder/Jugendliche oder Erwachsene), nicht die Berufsgruppe. Es ist also unerheblich ob dies beispielsweise ein*e psychologische*r oder ärztliche*r Psychotherapeut*in ist.

Mit dem Praktikum sollen Studierende u. a. die in Deutschland geltenden institutionellen, strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennenlernen.

Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn diese Tätigkeiten keine wesentlichen Unterschiede zu den in Absätzen 1 bis 3 des § 14 PsychThApprO geregelten Anforderungen aufweisen.

Praktika im Ausland können anerkannt werden, wenn sie äquivalent zu einem Praktikum im Inland sind, Details dazu findest du hier. Falls du ein Auslandspraktikum planst, melde dich so früh wie möglich bei der Studienkoordination.

Dies ist nicht möglich, da diese nicht als Psychotherapeuten im Sinne der PsychThApprO gelten.

Informationen hinsichtlich der Versuchspersonenstunden findest du oben unter "Die wichtigsten Informationen ... zu Versuchspersonenstunden".

Lies vorab unbedingt die Informationen zum berufsbezogenen Praktikum auf den Internetseiten des Departments Psychologie. Zusätzlich kannst du hier im Bereich "Unterstützung im Studienalltag" die Formulare, Merkblätter und FPOs hinsichtlich Praktika durchlesen.
Bei allgemeinen Fragen zum Praktikum wende dich an die Studienkoordination.
Bei spezifischeren Anliegen oder Fragen zu Anerkennungen, wende dich an den Praktikumsbeauftragten Dr. Kleinke.