Fördermittel & Stipendien
Wir beraten (angehende) Gründer:innen allgemein und konkret zu verschiedenen Fördermitteln.
Die am häufigsten infrage kommenden Fördermittel für Gründer:innen sind unten näher beschrieben.
Eine Übersicht aller öffentlichen Förderungen von Bund, Ländern und der EU findet sich in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Hinweis: Bindend sind immer die Informationen aus den Richtlinien der jeweiligen Förderung, nicht die unten stehenden Zusammenfassungen.
EXIST-Gründungsstipendium
Vorbereitung der Unternehmensgründung
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent:innen (bis 5 Jahre nach Abschluss) und Wissenschaflter:innen.
Die wichtigste Voraussetzung für das Stipendium ist, dass es sich es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Aussichten handelt. Für Dienstleistungen gelten dieselben Voraussetzungen.
Aus einem Gründungsteam erhalten max. 3 Personen eine Förderung für 12 Monate, in denen ein Businessplan erarbeitet und die Unternehmensgründung vorbereitet wird.
Mehr Informationen: EXIST-Gründungsstipendium
- Geförderte Personen: max. 3
- Fördergegenstand: innovative technologieorientierte Vorhaben sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen
- Fördersumme: ca. 100.000 Euro
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Antragstellung erfolgt durch die Universität
EXIST-Forschungstransfer
Unterstützung von herausragenden forschungsbasierten Gründungsvorhaben
Der EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen.
In der ersten Phase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt, ein Businessplan ausgearbeitet und die Unternehmensgründung vorbereitet werden.
In der zweiten Phase stehen weitere Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Vorbereitungen für eine externe Finanzierung im Fokus.
Die genaue Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Förderfähig sind u. a. Personalkosten, Beratungsleistungen, Coaching, Aufträge an Dritte und Kosten für Schutzrechte.
Mehr Informationen: EXIST-Forschungstransfer
- Geförderte Personen: max. 4 Personen (3 Wissenschaftler:innen, 1 Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz)
- Fördergegenstand: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen mit Gründungspotenzial
- Fördersumme: variiert
- Förderzeitraum: 18 Monate je Förderphase
- Antragstellung erfolgt durch die Universität
Gründungsstipendium NRW
Unkomplizierte Förderung innovativer Vorhaben
Das Gründungsstipendium fördert bis zu 3 Personen, die an einem innovativen Geschäftsvorhaben arbeiten oder in den letzten 12 Monaten bereits gegründet haben.
Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, wobei spätestens nach 6 Monaten eine Gründung erfolgen muss, um die Förderung weiter zu erhalten.
Förderfähig sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in NRW haben und das Unternehmen in NRW gründen.
Mehr Informationen: Gründungsstipendium NRW
- Geförderte Personen: max. 3 Personen mit Wohnsitz in NRW
- Fördergegenstand: innovative Geschäftsvorhaben
- Fördersumme: 1.200 Euro pro Person/Monat
- Förderzeitraum 12 Monate
- Bewerbung erfolgt durch Einzelgründer:innen bzw. das Gründungsteam
EXIST-Women
Förderung von gründungsinteressierten Frauen und Gründerinnen in frühen Phasen
EXIST-Women richtet sich explizit und ausschließlich an gründungsinteressierte Frauen sowie Gründerinnen in frühen Phasen.
Wir führen das Programm an der Universität Siegen seit Bestehen der Förderung durch und haben bereits zahlreiche Frauen individuell auf ihrem Gründungsweg begleitet. Sie profitieren insbesondere deshalb vom EXIST-Women-Programm, da eine intensive fachliche und persönliche Weiterentwicklung im Fokus steht.
Mehr Informationen: EXIST-Women
- Geförderte Personen: 10 Frauen pro Jahr
- Fördergegenstand: Förderung von Frauen mit Gründungsinteresse bzw. Gründerinnen in frühen Phasen
- Fördersumme: bis zu 11.000 Euro
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Bewerbung erfolgt durch jede Frau über unseren Bewerbungsbogen
Go-to-Market-Gutschein
Unterstützung beim Markteintritt
Der Go-to-Market-Gutschein unterstützt nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung max. 3 Jahre zurückliegt, dabei, ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung zur Marktreife zu entwickeln.
Gefördert werden externe Kompetenzen, z. B. Software-Entwicklung, für die direkte und indirekte Prototyp-Entwicklung sowie Vorprodukte, Teillösungen und Beratungsleistungen.
Der Fördersatz beträgt 70 Prozent, sodass 30 Prozent der Kosten selbst übernommen werden müssen.
Mehr Informationen: Go-to-Market-Gutschein
- Gefördertes Unternehmen: nicht-börsennotiertes Kleinstunternehmen
- Fördergegenstand: externe Kompetenzen
- Fördersumme: 15.000-35.000 Euro (direkte Zuwendungshöhe)
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Antragstellung durch das Kleinstunternehmen