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Fördermittel & Stipendien

Wir beraten (angehende) Gründer:innen allgemein und konkret zu verschiedenen Fördermitteln.

Die am häufigsten infrage kommenden Fördermittel für Gründer:innen sind unten näher beschrieben.

Eine Übersicht aller öffentlichen Förderungen von Bund, Ländern und der EU findet sich in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Hinweis: Bindend sind immer die Informationen aus den Richtlinien der jeweiligen Förderung, nicht die unten stehenden Zusammenfassungen.

Das Geld zeigt mehrere Geldstapel, die in ihrer Höhe von links nach rechts zunehmen

EXIST-Gründungsstipendium

Vorbereitung der Unternehmensgründung

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent:innen (bis 5 Jahre nach Abschluss) und Wissenschaflter:innen

Die wichtigste Voraussetzung für das Stipendium ist, dass es sich es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Aussichten handelt. Für Dienstleistungen gelten dieselben Voraussetzungen.

Aus einem Gründungsteam erhalten max. 3 Personen eine Förderung für 12 Monate, in denen ein Businessplan erarbeitet und die Unternehmensgründung vorbereitet wird.

 

Mehr Informationen: EXIST-Gründungsstipendium
  • Geförderte Personen: max. 3
  • Fördergegenstand: innovative technologieorientierte Vorhaben sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen
  • Fördersumme: ca. 100.000 Euro
  • Förderzeitraum: 12 Monate
  • Antragstellung erfolgt durch die Universität

EXIST-Forschungstransfer

Unterstützung von herausragenden forschungsbasierten Gründungsvorhaben

Der EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

In der ersten Phase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt, ein Businessplan ausgearbeitet und die Unternehmensgründung vorbereitet werden. 

In der zweiten Phase stehen weitere Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Vorbereitungen für eine externe Finanzierung im Fokus.

Die genaue Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Förderfähig sind u. a. Personalkosten, Beratungsleistungen, Coaching, Aufträge an Dritte und Kosten für Schutzrechte.

 

Mehr Informationen: EXIST-Forschungstransfer
  • Geförderte Personen: max. 4 Personen (3 Wissenschaftler:innen, 1 Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz)
  • Fördergegenstand: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen mit Gründungspotenzial
  • Fördersumme: variiert
  • Förderzeitraum: 18 Monate je Förderphase
  • Antragstellung erfolgt durch die Universität

Gründungsstipendium NRW

Unkomplizierte Förderung innovativer Vorhaben

Das Gründungsstipendium fördert bis zu 3 Personen, die an einem innovativen Geschäftsvorhaben arbeiten oder in den letzten 12 Monaten bereits gegründet haben.

Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, wobei spätestens nach 6 Monaten eine Gründung erfolgen muss, um die Förderung weiter zu erhalten.

Förderfähig sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in NRW haben und das Unternehmen in NRW gründen.

 

Mehr Informationen: Gründungsstipendium NRW

 

  • Geförderte Personen: max. 3 Personen mit Wohnsitz in NRW
  • Fördergegenstand: innovative Geschäftsvorhaben
  • Fördersumme: 1.200 Euro pro Person/Monat
  • Förderzeitraum 12 Monate
  • Bewerbung erfolgt durch Einzelgründer:innen bzw. das Gründungsteam

EXIST-Women

Förderung von gründungsinteressierten Frauen und Gründerinnen in frühen Phasen

EXIST-Women richtet sich explizit und ausschließlich an gründungsinteressierte Frauen sowie Gründerinnen in frühen Phasen

Wir führen das Programm an der Universität Siegen seit Bestehen der Förderung durch und haben bereits zahlreiche Frauen individuell auf ihrem Gründungsweg begleitet. Sie profitieren insbesondere deshalb vom EXIST-Women-Programm, da eine intensive fachliche und persönliche Weiterentwicklung im Fokus steht.

 
Mehr Informationen: EXIST-Women
  • Geförderte Personen: 10 Frauen pro Jahr
  • Fördergegenstand: Förderung von Frauen mit Gründungsinteresse bzw. Gründerinnen in frühen Phasen
  • Fördersumme: bis zu 11.000 Euro
  • Förderzeitraum: 12 Monate
  • Bewerbung erfolgt durch jede Frau über unseren Bewerbungsbogen

Go-to-Market-Gutschein

Unterstützung beim Markteintritt

Der Go-to-Market-Gutschein unterstützt nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung max. 3 Jahre zurückliegt, dabei, ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung zur Marktreife zu entwickeln.

Gefördert werden externe Kompetenzen, z. B. Software-Entwicklung, für die direkte und indirekte Prototyp-Entwicklung sowie Vorprodukte, Teillösungen und Beratungsleistungen.

Der Fördersatz beträgt 70 Prozent, sodass 30 Prozent der Kosten selbst übernommen werden müssen.

 

Mehr Informationen: Go-to-Market-Gutschein
  • Gefördertes Unternehmen: nicht-börsennotiertes Kleinstunternehmen
  • Fördergegenstand: externe Kompetenzen
  • Fördersumme: 15.000-35.000 Euro (direkte Zuwendungshöhe)
  • Förderzeitraum: 12 Monate
  • Antragstellung durch das Kleinstunternehmen

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Karin Horchler, Beraterin und Coach Entrepreneurship Center

Dipl.-Medienw. Karin Horchler

Mitarbeiter*in
Porträt von Julia Förster

Julia Förster M.Sc.

Mitarbeiter*in Coach im Entrepreneurship Center