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Förderung über Erasmus+

Du planst ein Studium, Praktikum oder einen Kurzaufenthalt über Erasmus+? Hier findest du einen Überblick zu Fördermöglichkeiten, Fördersätzen, Zusatzförderungen und Reisekosten. 

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Nahaufnahme Euro-Scheine

Das Erasmus-Programm

Erasmus-Logo and tag line: "enriching lives, opening minds."

Erasmus ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch in Bildung, Jugend und Sport innerhalb Europas und teilweise darüber hinaus ermöglicht.

Das Erasmus+ Programm unterstützt Menschen in Europa dabei, sich persönlich, beruflich und bildungsbezogen weiterzuentwickeln. Damit soll Europa innovativer, sozialer und insgesamt stabiler – und die europäische Identität gestärkt werden.

Die wichtigsten Ziele von Erasmus+ (2021–2027):

  • Inklusion & Vielfalt – Alle sollen mitmachen können.

  • Digitalisierung – Europa fit für die Zukunft machen.

  • Umwelt & Klima – Nachhaltiger werden und Klimawandel bekämpfen.

  • Demokratie stärken – Mehr Beteiligung und Mitbestimmung.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es unterschiedliche Leitaktionen, darunter die Förderung von einzelnen Personen - zum Beispiel Studierende der Hochschule - um die es auf dieser Seite geht.  

Drei Studentinnen auf dem Campus.

Deine Förderung

Je nach Aufenthalt setzt sich deine Förderung aus etwas unterschiedlichen Fördersätzen zusammen. Hier findest du einen Überblick, welche Förderraten für deinen Aufenthalt gelten und wie sich die Förderung berechnet.

Förderung für Studium und Praktikum

Ab dem akad. Jahr 2026/27 werden monatliche Förderraten und Reisekosten gezahlt. Dein Studien- oder Praktikumsaufenthalt muss zwischen 60 und 360 Tagen liegen. Bei Studienaufenthalten musst du das ganze Semester bzw. akad. Jahr im Ausland abschließen!


Die Raten gelten pro Monat (30 Tage) für das Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet. 

 

REGULÄRE FÖRDERRATEN

600 €

Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten 

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

540 €

Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten 

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 

Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten 

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

ZUSATZFÖRDERUNG

150 € Top-up für Praktika in Europa
250 € 

Social Top-up für folgende Zielgruppen

 

  • Studierende mit chron. Erkrankung oder Behinderung
  • Studierende mit Kind
  • Erstakademiker*innen
  • erwerbstätige Studierende 

Ab dem akademischen Jahr 2026/27 werden Reisekostenzuschüsse für das Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum gezahlt! Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen ist der Reisekostenzuschuss höher und es können bis zu 6 Reisetage gefördert werden. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. 
 

REISEDISTANZ

STANDARDREISE

GRÜNES REISEN

in km
Reisekosten
Reisetage
Reisekosten
Reisetage
10 bis 99 km

     28 €

1

56 €

2
100 bis 499 km

   211 €

1

 258 €

2
500 bis 1999 km

   309 €

2

 417 €

4
2.000 bis 2.999 km

   395 €

2

 535 €

4
3.000 bis 3.999 km

   580 €

2

 785 €

6
4.000 bis 7.999 km

 1.188 €

2

 1.188 €

6
8.000 km und mehr

 1.735 €

2

  1.735 €

6


 

Förderung für Kurzaufenthalte

Für Blended Intensive Programs (BIP) oder Doktorandenmobilitäten wird eine Förderung pro Tag und ein Reisekostenzuschuss gezahlt. BIP bestehen aus einem virtuellen Teil und einem physischen Aufenthalt - beide Komponenten müssen abgeschlossen werden.

Diese Tagessätze gelten für Kurzaufenthalte im Rahmen eines Blended Intensive Programs oder einer Kurzzeitdoktorandenmobilität.

 

REGULÄRER FÖRDERSATZ

79 € Tagessatz für Tag 1 bis 14, landesunabhängig
56 € Tagessatz für Tag 15 bis 30, landesunabhängig
 

ZUSATZFÖRDERUNG

100 € einmaliges Social Top-up für Tag 1 bis 14 
150 € einmaliges Social Top-up für Tag 15 bis 30

Reisekostenzuschüsse werden für Blended Intensive Programs und Doktorandenmobilitäten gezahlt. Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen ist der Reisekostenzuschuss höher und es können bis zu 6 Reisetage gefördert werden. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. 
 

REISEDISTANZ STANDARDREISE GRÜNES REISEN
  Reisekosten Reisetage Reisekosten Reisetage
10 bis 99 km

     28 EUR

1

56 EUR

2
100 bis 499 km

   211 EUR 

1

 258 EUR

2
500 bis 1999 km

   309 EUR

2

 417 EUR

4
2000 bis 2999 km

   395 EUR

2

 535 EUR

6
3000 bis 3999 km

   580 EUR

2

 785 EUR

6
4000 bis 7999 km

 1188 EUR

2

 1188 EUR

6
8000 km und mehr

 1735 EUR

2

  1735 EUR

6


 

Berechnung, Förderdauer und Rückzahlungsfälle

Vorgaben zur Aufenthalts- und Förderdauer

Ein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum muss mind. 60 Tagen dauern und darf eine Dauer von 360 Tagen nicht überschreiten. Bei Studienaufenthalten musst du das Semester bzw. akademische Jahr im Ausland abschließen.
Insgesamt kannst du bis zu 36 Monate gefördert werden: jeweils in Bachelor-, Master- und Promotionsstudium bis zu zwölf Monate. 


Berechnung der Förderhöhe

Die Förderung ist nur für akademische Zwecke, d.h. nur für die tatsächliche Dauer des Erasmus-Studiums, Erasmus-Praktikums oder Kurzaufenthalts, möglich. Reist du früher an oder bleibst länger im Gastland, sind diese Tage nicht förderfähig.
 

Die Förderung wird für ein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum Tag genau berechnet. Vor Beginn des Aufenthalts nutzen wir die geplanten Start- und Enddaten aus der Zusage der Gastinstitution (Letter of Acceptance) für die Berechnung der geplanten Förderung.
Nach dem Aufenthalt wird die tatsächliche Aufenthaltsdauer über die sog. Confirmation of Stay dokumentiert und die tatsächliche Förderdauer ggf. neu berechnet. 

 

Änderung der Aufenthalts- und Förderdauer

Verkürzt sich dein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum um bis zu 5 Tage, bleiben Förderdauer und -höhe unverändert. Verkürzt sich dein Aufenthalt um mehr als 5 Tage, berechnen wir Förderdauer und -höhe neu. Bei sehr starken Verkürzungen kann es zu einer (anteiligen) Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.

 

Rückforderungsfälle und -verfahren

Wenn du die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorlegst, musst du deine Förderung zurückzahlen.

Wenn du deinen Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart antrittst oder vorzeitig abbrichst, musst du ebenfalls die Förderung zurückzahlen.

 

Wir versenden in diesem Fall einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.

Wenn keine Rückzahlung erfolgt, übergeben wir deine Gefördertenakte an das Dezernat Recht und Akademisches, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
 

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Deine Kontakte im International Office

Bei Fragen zu Auslandsaufenthalten und Programmen helfen wir dir gerne weiter! Eine Übersicht deiner Ansprechpersonen und deren Sprechstunden findest du in unseren Beratungsangeboten.