Das Erasmus-Programm
Erasmus ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch in Bildung, Jugend und Sport innerhalb Europas und teilweise darüber hinaus ermöglicht.
Das Erasmus+ Programm unterstützt Menschen in Europa dabei, sich persönlich, beruflich und bildungsbezogen weiterzuentwickeln. Damit soll Europa innovativer, sozialer und insgesamt stabiler – und die europäische Identität gestärkt werden.
Die wichtigsten Ziele von Erasmus+ (2021–2027):
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Inklusion & Vielfalt – Alle sollen mitmachen können.
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Digitalisierung – Europa fit für die Zukunft machen.
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Umwelt & Klima – Nachhaltiger werden und Klimawandel bekämpfen.
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Demokratie stärken – Mehr Beteiligung und Mitbestimmung.
Um diese Ziele zu erreichen, gibt es unterschiedliche Leitaktionen, darunter die Förderung von einzelnen Personen - zum Beispiel Studierende der Hochschule - um die es auf dieser Seite geht.
Förderung für Studium und Praktikum
Ab dem akad. Jahr 2026/27 werden monatliche Förderraten und Reisekosten gezahlt. Dein Studien- oder Praktikumsaufenthalt muss zwischen 60 und 360 Tagen liegen. Bei Studienaufenthalten musst du das ganze Semester bzw. akad. Jahr im Ausland abschließen!
Die Raten gelten pro Monat (30 Tage) für das Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet.
REGULÄRE FÖRDERRATEN |
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| 600 € |
Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
| 540 € |
Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
ZUSATZFÖRDERUNG |
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| 150 € | Top-up für Praktika in Europa |
| 250 € |
Social Top-up für folgende Zielgruppen
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Ab dem akademischen Jahr 2026/27 werden Reisekostenzuschüsse für das Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum gezahlt! Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen ist der Reisekostenzuschuss höher und es können bis zu 6 Reisetage gefördert werden. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt.
REISEDISTANZ |
STANDARDREISE |
GRÜNES REISEN |
||
in km |
Reisekosten |
Reisetage |
Reisekosten |
Reisetage |
| 10 bis 99 km |
28 € |
1 |
56 € |
2 |
| 100 bis 499 km |
211 € |
1 |
258 € |
2 |
| 500 bis 1999 km |
309 € |
2 |
417 € |
4 |
| 2.000 bis 2.999 km |
395 € |
2 |
535 € |
4 |
| 3.000 bis 3.999 km |
580 € |
2 |
785 € |
6 |
| 4.000 bis 7.999 km |
1.188 € |
2 |
1.188 € |
6 |
| 8.000 km und mehr |
1.735 € |
2 |
1.735 € |
6 |
Förderung für Kurzaufenthalte
Für Blended Intensive Programs (BIP) oder Doktorandenmobilitäten wird eine Förderung pro Tag und ein Reisekostenzuschuss gezahlt. BIP bestehen aus einem virtuellen Teil und einem physischen Aufenthalt - beide Komponenten müssen abgeschlossen werden.
Diese Tagessätze gelten für Kurzaufenthalte im Rahmen eines Blended Intensive Programs oder einer Kurzzeitdoktorandenmobilität.
REGULÄRER FÖRDERSATZ |
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| 79 € | Tagessatz für Tag 1 bis 14, landesunabhängig |
| 56 € | Tagessatz für Tag 15 bis 30, landesunabhängig |
ZUSATZFÖRDERUNG |
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| 100 € | einmaliges Social Top-up für Tag 1 bis 14 |
| 150 € | einmaliges Social Top-up für Tag 15 bis 30 |
Reisekostenzuschüsse werden für Blended Intensive Programs und Doktorandenmobilitäten gezahlt. Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen ist der Reisekostenzuschuss höher und es können bis zu 6 Reisetage gefördert werden. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt.
| REISEDISTANZ | STANDARDREISE | GRÜNES REISEN | ||
| Reisekosten | Reisetage | Reisekosten | Reisetage | |
| 10 bis 99 km |
28 EUR |
1 |
56 EUR |
2 |
| 100 bis 499 km |
211 EUR |
1 |
258 EUR |
2 |
| 500 bis 1999 km |
309 EUR |
2 |
417 EUR |
4 |
| 2000 bis 2999 km |
395 EUR |
2 |
535 EUR |
6 |
| 3000 bis 3999 km |
580 EUR |
2 |
785 EUR |
6 |
| 4000 bis 7999 km |
1188 EUR |
2 |
1188 EUR |
6 |
| 8000 km und mehr |
1735 EUR |
2 |
1735 EUR |
6 |
Berechnung, Förderdauer und Rückzahlungsfälle
Vorgaben zur Aufenthalts- und Förderdauer
Ein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum muss mind. 60 Tagen dauern und darf eine Dauer von 360 Tagen nicht überschreiten. Bei Studienaufenthalten musst du das Semester bzw. akademische Jahr im Ausland abschließen.
Insgesamt kannst du bis zu 36 Monate gefördert werden: jeweils in Bachelor-, Master- und Promotionsstudium bis zu zwölf Monate.
Berechnung der Förderhöhe
Die Förderung ist nur für akademische Zwecke, d.h. nur für die tatsächliche Dauer des Erasmus-Studiums, Erasmus-Praktikums oder Kurzaufenthalts, möglich. Reist du früher an oder bleibst länger im Gastland, sind diese Tage nicht förderfähig.
Die Förderung wird für ein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum Tag genau berechnet. Vor Beginn des Aufenthalts nutzen wir die geplanten Start- und Enddaten aus der Zusage der Gastinstitution (Letter of Acceptance) für die Berechnung der geplanten Förderung.
Nach dem Aufenthalt wird die tatsächliche Aufenthaltsdauer über die sog. Confirmation of Stay dokumentiert und die tatsächliche Förderdauer ggf. neu berechnet.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: 70 Prozent vor und 30 Prozent nach dem Aufenthalt. Die Auszahlungen erhältst du jedoch erst, wenn du alle notwendigen Dokumente eingereicht hast.
Änderung der Aufenthalts- und Förderdauer
Verkürzt sich dein Erasmus-Studium oder Erasmus-Praktikum um bis zu 5 Tage, bleiben Förderdauer und -höhe unverändert. Verkürzt sich dein Aufenthalt um mehr als 5 Tage, berechnen wir Förderdauer und -höhe neu. Bei sehr starken Verkürzungen kann es zu einer (anteiligen) Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.
Jede Verlängerung eines Studien- oder Praktikumsaufenthalts - auch wenn es sich nur um wenige Tage handelt - musst du mind. 1 Monat vor dem geplanten Aufenthaltsende beantragen.
Rückforderungsfälle und -verfahren
Wenn du die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorlegst, musst du deine Förderung zurückzahlen.
Wenn du deinen Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart antrittst oder vorzeitig abbrichst, musst du ebenfalls die Förderung zurückzahlen.
Wir versenden in diesem Fall einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, übergeben wir deine Gefördertenakte an das Dezernat Recht und Akademisches, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
Solltest du dein Erasmus-Studium abschließen und die geforderte Mindestpunktzahl von 15 ECTS pro Semester/Term unterschreiten, verstößt du gegen die im Grant Agreement enthaltenen Vereinbarungen. Du musst in diesem Fall eine Stellungnahme einreichen, aus der hervorgeht, warum die Mindestpunktzahl nicht erzielt wurde. Die Entscheidung ob bzw. in welchem Umfang die bereits ausgezahlte Förderung zurückgefordert werden muss, treffen wir auf Grundlage deiner Stellungnahme.