Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
Um Gender Mainstreaming in allen Bereichen der Universität umzusetzen, wurden auf Fakultätsebene feste Ansprechpartner*innen für Gleichstellung etabliert. Das Amt der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten ist seit 2007 gesetzlich im Hochschulgesetz NRW verankert und hat eine Amtszeit von vier Jahren.