Korruptionsprävention
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Strafrechtlich ist Korruption Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Korruption in der öffentlichen Verwaltung untergräbt nicht nur das Vertrauen des Bürgers in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden und ihrer Beschäftigten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit. Korruptive Praktiken sollen frühzeitig erkannt, verfolgt und geahndet werden. In den vergangenen Jahren sind vielfach verbindliche Normen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eingeführt worden. Sie dienen allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bieten zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.
Es ist Aufgabe jeder öffentlichen Verwaltung, geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen, die das Auftreten von Korruption in jeglicher Form unterbinden. Der Bereich Beschaffung (zentral und dezentral) gilt naturgemäß zu den als besonders korruptionsgefährdet eingestuften Bereichen und unterliegt daher der besonderen Beobachtung Das Ministerium für Inneres und Kommunales bietet hierzu auf der Seite Korruption bekämpfen weiterführende Informationen.