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Beschaffungen / Einkäufe / Bestellungen durchführen

Die Beschaffung/Der Einkauf aller Lieferungen und (Dienst-)Leistungen (z. B. Geräte, Beratungen, Coaching, Software, Reisen, Busfahrten) unterliegen gesetzlichen Regelungen.

Der Campus Unteres Schloss aus der Vogelperspektive

Wertgrenzen für Beschaffungen innerhalb der EU

Vorgehen Erfassung SAP FIORI Hinweis Eingabe SAP FIORI Einholung der Angebote durch

Name Erfassungswertgrenze

(gem. Beschaffungsrichtlinie)

Nachweis der Wirtschaftlichkeit erforderlich 
(z.B. Internetangebote, Vergleichsportale)
Die Beschaffung kann in SAP FIORI erfasst werden  

Bei einer Erfassung in SAP FIORI:
Beschaffung ohne Rahmenvertrag mit Webshop-Anbindung: Auftrag wird unter der Kachel "offene Aufgaben" eingestellt und muss durch erfassende Person an Bieter verschickt werden

 

Beschaffung mit Rahmenvertrag mit Webshop:
Bestellung wird automatisch verschickt.

Bedarfsstelle (Fakultäten, Einheiten) Erfassungswertgrenze 1 (bis 499,99 € netto)

Die Beschaffung muss in SAP FIORI erfasst werden.

Ausnahme: Bestellungen in Online-Shops müssen nicht nacherfasst werden

Es muss ein Sechs-Augen-Prinzip eingehalten werden. Bedarfsstelle (Fakultäten, Einheiten)

Erfassungswertgrenze 2

(bis 2.999,99 € netto)

Einholung von drei Angeboten mit der E-Mail-Vorlage Die Beschaffung muss in SAP FIORI erfasst werden. Es muss ein Sechs-Augen-Prinzip eingehalten werden. Der Auftrag wird durch die Abteilung 1.3 verschickt. Bedarfsstelle (Fakultäten, Einheiten)

Erfassungswertgrenze 3

(bis 24.999,99 € netto)

Bei höheren Auftragswerten (über 25.000 € netto) ist ein formelles Vergabeverfahren über den Vergabemarktplatz NRW erforderlich. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson der Abteilung 1.3. (Angebotseinholung nach oder durch Abteilung 1.3)

Die Aufbewahrungsfirst beträgt i. d. R. 10 Jahre

Beschaffungsrichtlinie - Informationen

 

Wertgrenze Betrag in EUR (netto)
Dezentrale Beschaffungsgrenze 3.000 €
Erfassungswertgrenze 1 bis 499,99 €
Erfassungswertgrenze 2 bis 2.999,99 €
Erfassungswertgrenze 3 bis 24.999,99 €
Direktauftrag bis 2.999,99 €
Verhandlungsvergabe bis 24.999,99 €
Ausschreibungsgrenze ab 25.000 €
Beschränkte Ausschreibung bis 99.999,99 €
Öffentliche Ausschreibung bis 215.999,99 €
EU-Ausschreibung ab 216.000 €
Bitte beachten Sie, dass bei Drittmitteln die vergaberechtlichen Grenzen (Direktauftrag, Verhandlungsvergabe, Ausschreibungsgrenze) des Drittmittelgebers zu beachten sind. Die dezentrale Beschaffungsgrenze sowie die Erfassungswertgrenzen sind unabhängig von der Finanzierungsquelle gültig.

 

Bei einer Beteiligung von Bietern innerhalb des EU-Binnenmarktes ist – unabhängig vom Auftragswert -, vor der Angebotseinholung, eine Ex-Ante-Bekanntmachung erforderlich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Ansprechperson aus der Abteilung 1.3 auf.

Soll die Auftragsvergabe an einen Bieter mit Sitz außerhalb der EU erfolgen, ist die vorherige Zustimmung des Bereichs Zoll und Außenwirtschaftsverkehr erforderlich.

Bitte nehmen Sie bei Beschaffungen unter 3.000 € netto Kontakt über die zentrale E-Mail-Adresse auf.

Bei Beschaffungen über 3.000 € netto ist eine Erfassung des Vorgangs in SAP FIORI nicht möglich. Bitte verwenden Sie das PDF-Formular. 

Bestellformular (nur für Beschaffungen außerhalb der EU)

Es kann bei Direktaufträgen (Auftragshöhe unter 3.000 € netto) auf allgemein verfügbare Angebote (z.B. im Internet) zurückgegriffen werden – der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. Bei der Bedarfsfeststellung und der Kaufentscheidung sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Es besteht eine Mindestdokumentationspflicht, d.h. dass zumindest die Preisanfrage/ -ermittlung zu dokumentieren (formlose Preisermittlung) ist. Sollte dies nicht möglich oder unzweckmäßig sein, ist die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahme in anderer Weise darzulegen.

Bitte beachten Sie bei Projekten ggfs. hiervon abweichende Vorgaben des Mittelgebers. Insbesondere die Erhöhung der Grenze für Direktaufträge ist eine Reaktion des MKW auf die derzeitige Situation. Bitte prüfen Sie daher vor einer Auftragserteilung im Rahmen von Drittmittel-Projekten, ob diese Regelungen auch von dem jeweiligen Drittmittelgeber mitgetragen werden. 

Die Beschaffungen müssen ab 500 € in SAP FIORI erfasst werden. Eine Ausnahme bilden Käufe in Online-Shops, diese müssen nicht nacherfasst werden. Bitte beachten Sie die Einhaltung des Sechs-Augen-Prinzips.

Beschaffungen ab 3.000 € netto (Grenze gültig bis auf Weiteres) werden über die Abteilung Beschaffung und Zollangelegenheiten abgewickelt. Bitte erfassen Sie die Daten in SAP FIORI. Bitte hängen Sie die Angebote sowie die Anforderung von mindestens drei Angeboten bzw. die Begründung des Angebotspools an. Bitte beachten Sie bei Projekten ggfs. hiervon abweichende Vorgaben des Mittelgebers.

Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen <- Link ist tot, bitte prüfen

Für Beschaffungen über 25.000 € netto ist ein formelles Vergabeverfahren vorgeschrieben, daher ist die Einholung von drei Angeboten per E-Mail nicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ansprechperson der Abteilung 1.3 auf.

 

E-Mail Vorlage
 

 

  • Weiterführende Links

SAP FIORI

 

Hilfestellungen rund um die Erfassung in SAP FIORI (technische Fragen):
 

 

Ansprechpersonen

David Weißelberg

Mitarbeiter*in Zentrale Einheiten, Infrastruktur, SAP-Ticketsystem

Kontakt

david.weisselberg@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-2584
AR-NA 129
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Dipl.-Verww. Martin Römer

Mitarbeiter*in stellvertretende Abteilungsleitung, Betreuung Fakultät I bis V

Kontakt

martin.roemer@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4908

Silke Rosenthal

Mitarbeiter*in Durchführung formeller Vergabeverfahren, Rahmenverträge

Kontakt

silke.rosenthal@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-5497
AR-NA 129
Adolf-Reichwein-Str. 2a