Ausleihe & Rückgabe
Um die gewünschte Literatur zu finden, kannst du in unserem Katalog plus recherchieren. Dort siehst du den Standort, ob das Medium verfügbar ist oder ob du es gegebenenfalls vormerken kannst, sollte es bereits ausgeliehen sein.
Die Buchbestände sind systematisch geordnet und in der Regel frei zugänglich aufgestellt. Bücher aus dem Freihandbereich nimmst du selbst aus dem Regal und leihst sie mit deinem Bibliotheksausweis oder der aktivierten USiCard an der Leihstelle oder in der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) und der Teilbibliothek Unteres Schloss (US) am Selbstverbuchungsgerät aus.
Bestände aus den Magazinen oder audiovisuelle Medien aus der Mediensammlung bestellst du über den Katalog plus.
Ausleihbar sind Medien mit weißem oder grünem Signaturschild. Rote Schilder kennzeichnen den Präsenzbestand und sind nur vor Ort nutzbar.
Die reguläre Leihfrist beträgt 60 Tage. Wird das Medium von jemand anderem vorgemerkt, kann sich die Frist verkürzen – du wirst darüber per E-Mail informiert. Achte bitte selbstständig auf die Fristen in deinem Bibliothekskonto, da bei Fristüberschreitung ab dem ersten Tag Gebühren anfallen, unabhängig von Erinnerungsschreiben.
Behandle alle Medien sorgfältig und melde Schäden bitte vor der Ausleihe. Werden bei der Rückgabe Beschädigungen festgestellt, haftet der Entleiher.
Die Rückgabe ist an allen Standorten der Bibliothek möglich, egal wo das Buch ausgeliehen wurde. In der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) und der Teilbibliothek Unteres Schloss (US) stehen Rückgabeautomaten zur Verfügung, einer der Automaten in der Hauptbibliothek ist rund um die Uhr nutzbar.
Eine Rücksendung per Post ist ebenfalls möglich.
Du brauchst Hilfe bei der Literaturrecherche oder Orientierung in der Bibliothek? Schau dir unsere Kurse an:
Anmeldung im Bibliothekskonto
Um dein Bibliothekskonto einsehen und die Kontofunktionen nutzen zu können, loggst du dich über die Shibboleth-Oberfläche mit deiner ZIMT-Kennung (g.../ e...usw.) und dem dazugehörigen Passwort ein.
In deinem Bibliothekskonto kannst du Leihfristverlängerungen, Vormerkungen, Fernleihbestellungen usw. vornehmen.
Verlängerung der Leihfrist
Du kannst die Leihfrist selbstständig online in deinem Bibliothekskonto verlängern – rechtzeitig vor Fristablauf, sonst entstehen Gebühren.
- Melde dich in deinem Bibliothekskonto an.
- Klicke auf den Kontobereich "Ausleihen".
- Wähle zwischen "alle Leihfristen verlängern" oberhalb der Liste oder "Leihfrist verlängern" rechts neben dem jeweiligen Titel.
- Bitte beachte die nun folgende Bildschirmanzeige, ob die Verlängerung erfolgreich war.
- Das neue Leihfristende wird im Bibliothekskonto unter "Ausleihen" angezeigt; Rückrufe durch Vormerkungen sind jedoch jederzeit möglich.
Ist das Medium vorgemerkt, ist keine Verlängerung mehr möglich.
Bei bereits abgelaufener Leihfrist kannst du das Medium an einer Leihstelle vorlegen, dort verlängern lassen und die angefallenen Gebühren bezahlen.
Telefonische Verlängerungen sind nicht möglich.
Fristverlängerung bei Fernleihen:
Eine Fristverlängerung ist nur mit Zustimmung der gebenden Bibliothek möglich. Komm dazu rechtzeitig vor Ablauf der Frist während der Servicezeiten mit dem Medium, dem Buchungsbeleg und deinem Bibliotheksausweis/ USiCard zur Leihstelle am Abholort. Du kannst eine Verlängerung auch per E-Mail (fernleihe@ub.uni-siegen.de) bei der Fernleihe beantragen unter Angabe der Bibliotheksausweisnummer und Bestellnummer. Wenn auf dem rosa Beleg „KEINE Fristverlängerung“ steht, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Vormerkungen
Das Medium, was du benötigst, ist ausgeliehen? So kannst du eine Vormerkung anlegen:
Ist ein Medium ausgeliehen, kannst du es im Katalog plus über die Schaltfläche „Vormerken“ reservieren.
Schau jedoch bitte zuvor, ob an anderen Standorten der Bibliothek noch ausleihbare Exemplare verfügbar sind. Sobald das Medium zurückgegeben wird,
erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail, dass es für dich bereitliegt.
Eine Übersicht über deine Vormerkungen und bereitgestellten Medien findest du in deinem Bibliothekskonto.
Dort kannst du auch nicht mehr benötigte Vormerkungen stornieren.
Beachte bitte, dass eine Vormerkung die ursprüngliche Ausleihfrist des Mediums verkürzen kann. Das neue Fälligkeitsdatum siehst du nach 1–2 Tagen im Bibliothekskonto.
Verlust oder Beschädigung von Medien
Bei Verlust oder Beschädigungen entliehener Medien, bist du aufgrund der Benutzungsordnung zu Schadensersatz verpflichtet.
Im Falle eines Verlustes wendest du dich bitte umgehend an eine der Leihstellen oder nutze das Formular für Medienverlust/-beschädigung.
Im Falle einer Beschädigung legst du bitte das beschädigte Medium zusammen mit dem Formular an einer der Leihstellen vor.
Gebühren bei Leihfristüberschreitung
Bitte achte auf die Einhaltung der Leihfristen, da nach Ablauf der Frist Gebühren anfallen, unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben.
Sämtliche Gebühren, zu denen du noch keine Rechnung erhalten hast, kannst du an den Leihstellen begleichen. In der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) und der Teilbibliothek Unteres Schloss (US) stehen Kassenautomaten zur Verfügung (Bar- und EC-Karten-Zahlung möglich).
Bitte beachte: Solange Gebühren auf deinem Bibliothekskonto sind, kannst du keine neuen Ausleihen tätigen.
Die Gebühren für Leihfristüberschreitung werden aufgrund der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Siegen fällig.
Die Gebühren betragen pro Medium:
- ab dem 1. Tag nach Fälligkeit: 2,00 €
- ab dem 11. Tag nach Fälligkeit: zusätzlich 3,00 €
- ab dem 21. Tag nach Fälligkeit: zusätzlich 5,00 €
- ab dem 31. Tag nach Fälligkeit: zusätzlich 10,00 €
Hinweise zur E-Mail Benachrichtigung
Alle Benachrichtigungen, Erinnerungen und die erste bis dritte Mahnung werden per E-Mail verschickt.
Vierte Mahnungen und Rückgabeanordnungen werden postalisch per Brief versendet.
Bitte beachten:
Die Universitätsbibliothek haftet nicht bei Angabe einer falschen E-Mail-Adresse. Bitte gib deine universitäre Mail-Adresse an, da hierüber eine Zustellung gewährleistet werden kann. Das Risiko einer eventuellen Nichtzustellung einer E-Mail-Benachrichtigung trägt die Benutzerin oder der Benutzer.
Du bist verpflichtet, unabhängig von Benachrichtigungen selbst auf das Leihfristende zu achten. Überwache daher im eigenen Interesse auch deinen Posteingang.
Schriftverkehr per E-Mail kann nur während der Servicezeiten der Zentralen Benutzungsdienste bearbeitet werden.