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Anmeldung zur Bibliotheksbenutzung

Antrag Bibliotheksausweis

Bibliotheksausweis, Uni Siegen App oder USiCard

Als Studierende der Universität Siegen könnt ihr den digitalen Bibliotheksausweis in der Uni Siegen App nutzen. Die App ist für Android und iOS kostenlos über den jeweiligen App-Store verfügbar. Damit der Bibliotheksausweis in der App funktioniert, müsst ihr ihn einmalig in der Universitätsbibliothek freischalten lassen

Formular zur Freischaltung der Uni Siegen App

Alternativ könnt ihr auch einen klassischen Bibliotheksausweis beantragen oder eure "alte" USiCard für die Bibliotheksbenutzung freischalten lassen.

Formular Bibliotheksausweis für Studierende der Universität SiegenFormular zur Freischaltung der USiCard 
 

Angehörige der Universität Siegen

Als Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung der Universität Siegen können Sie sich jederzeit einen Bibliotheksausweis beantragen.

Formular für Angehörige der Universität Siegen

Um die Gültigkeit Ihres bisherigen Bibliotheksausweises zu verlängern nutzen Sie bitte dieses Formular:

Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Bibliotheksausweises


 Informationen zur Vollmacht für das Online-Bibliothekskonto.

Nicht-Hochschulangehörige Nutzerinnen und Nutzer

Auch als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen sowie der Bundesrepublik Deutschland können Sie einen Bibliotheksausweis beantragen.

Formular für Nichthochschulangehörige
 

Jugendliche, die mindestens 16 aber noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen zusätzlich die Einwilligungserklärung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung.

Wichtig:

Zusätzlich zum Antrag muss ein gültiger Personalausweis, bzw. Pass und eine Meldebescheinigung an einer der Leihstellen vorgelegt werden.

Studierende der Universität Siegen zeigen zudem bitte den elektronischen Studierendenausweis in der Uni Siegen App oder eine aktuelle Studienbescheinigung vor.
 

Eine Beantragung per E-Mail ist ebenso möglich:
Dafür das Antragsformular für den Bibliotheksausweis / für die Freischaltung der Uni Siegen App / USiCard am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und anschließend eingescannt zusammen mit:
- einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und
- ggf. der aktuellen Studienbescheinigung
- ggf. einer Kopie der USiCard (Vorder- und Rückseite)
an: benutzung@ub.uni-siegen.de senden.

Sobald der Bibliotheksausweis erstellt bzw. die Uni Siegen App / USiCard freigeschaltet wurde, versenden wir "Erste Informationen zur Ausleihe" per E-Mail.

Der physische Bibliotheksausweis muss persönlich, unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises, abgeholt werden.


 

Änderung der Anschrift und E-Mail-Adresse

Im eigenen Interesse sollten der Universitätsbibliothek alle Änderungen der Anschrift, auch der E-Mail-Adresse, umgehend mitgeteilt werden.
Durch Nichtbeachtung entstehende Kosten und Nachteile gehen zu Lasten der Nutzerin oder des Nutzers. 

Anschriftenänderung

Studierende der Universität Siegen teilen bitte zusätzlich dem Studierendensekretariat (SSC) die Anschriftenänderung mit.

Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises

Für Studierende der Universität Siegen endet die Gültigkeit mit der Exmatrikulation.
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier: Studierendensekretariat

Für Angehörige der Universität Siegen endet die Gültigkeit mit Ablauf des Dienstvertrages. Teilen Sie uns eine Vertragsverlängerung bitte mit dem Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises mit. Verlängerung der Gültigkeit

Für Nichthochschulangehörige Benutzerinnen und Benutzer endet die Gültigkeit, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine leihverkehrsrelevanten Dienstleistungen der Universitätsbibliothek in Anspruch genommen wurden.

Verlust des Bibliotheksausweises

Zum Schutz vor Missbrauch sollte der Verlust des Bibliotheksausweises / der USiCard sofort der Universitätsbibliothek mitgeteilt werden. Der Ausweis wird dann für die Bibliotheksbenutzung gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften die Nutzerin oder der Nutzer für eine missbräuchliche Verwendung. Ein Ersatzausweis wird auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr von 10,-€ ausgestellt.

Bei Verlust des Smartphones sollte umgehend das Passwort zur ZIMT-Kennung geändert werden, um einen evtl. Missbrauch der Uni Siegen App mit dem digitalen Bibliotheksausweis zu unterbinden.

Sperre des Bibliotheksausweises

Ist der Bibliotheksausweis gesperrt, können die Mitarbeitenden der Bibliothek kontaktiert werden, um die Sperre zu lösen. Der Bibliotheksausweis / die Bibliotheksfunktion in der Uni Siegen App bzw. auf der USiCard kann aus folgenden Gründen gesperrt sein:

  • Der Bibliotheksausweis / die USiCard wurde als verloren / gestohlen gemeldet:
    Die Sperre kann durch Vorlage des Ausweises an einer der Leihstellen wieder aufgehoben werden.
  • Benachrichtigungen / E-Mails der Bibliothek konnten nicht zugestellt werden: 
    Bitte aktuelle Anschrift über das Bibliothekskonto mitteilen.
  • Die Leihfrist eines der entliehenen Medien ist um mehr als 30 Tage überschritten:
    Medium bitte unverzüglich zurückgeben und die angefallene Gebühr bezahlen. Bei Verlust des Mediums erfolgt eine Medienverlusterklärung.
  • Angefallene Gebühren wurden nicht gezahlt:
    Nach Zahlung der Gebühren wird das Ausleihkonto wieder freigegeben.
  • Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist abgelaufen (Angehörige der Universität Siegen):
    Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises ODER Bibliotheksausweis für nichthochschulangehörige Benutzer*innen.
  • Nicht fristgerecht beim Studierendensekretariat zurückgemeldet:
    Zur Aufhebung wird nun die aktuelle Studienbescheinigung benötigt, damit diese Sperre wieder aufgehoben werden kann.

Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte bei den Zentralen Benutzungsdiensten.

Kontakt

Tel.: 0271/740-4710

Servicezeiten

Montag - Freitag: 09:00 - 15:30 Uhr