Personalmobilität zu Fortbildungszwecken mit Erasmus+
Entdecken Sie neue Perspektiven und erweitern Sie Ihre Kompetenzen: Die Erasmus-Personalmobilität bietet Mitarbeitenden der Hochschule die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland teilzunehmen. Knüpfen Sie internationale Kontakte, gewinnen Sie wertvolle Einblicke in andere Hochschulsysteme und bringen Sie frische Impulse in Ihren Arbeitsalltag ein.
Neue Perspektiven im Ausland
Das Programm steht allen Bediensteten der Universität Siegen, von den Auszubildenden bis zum Rektorat, offen, sofern:
- die Tätigkeit seit mindestens einem halben Jahr im Rahmen einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung andauert,
- das Beschäftigungsverhältnis nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens 4 Monate besteht,
- die Auswahl des Aufenthalts im Vorfeld innerhalb der Abteilung abgesprochen wurde.
Online-Bewerbung
Bei der Bewerbung sind die unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.
1. Motivationsschreiben
2. kurzer Lebenslauf
3. Schriftliches Einverständnis des/der Vorgesetzten
Auswahlverfahren
Bei der Auswahl berücksichtigt werden das geplante Vorhaben und einschlägige Sprachkenntnisse (Englisch B1 oder höher). Erstmobilitäten werden vorrangig gefördert.
Die Auswahlkommission tritt innerhalb von zwei Wochen nach Antragsfrist zusammen. Zusagen/Absagen werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auswahl versendet.
Förderraten
Die Raten gelten pro Tag für eine Aufenthaltsdauer von 2 bis 5 Tagen, zzgl. Reisetage. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet.
REGULÄRE Tagessätze |
|
| 180 € |
Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
| 160 € |
Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
| 140 € |
Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
ZUSATZFÖRDERUNG |
|
| Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung und Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen. | |
Reisekostenzuschüsse für Ihre Hin- und Rückreise werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimathochschule und aufnehmenden Gastinstitution gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen (mit Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaften, etc.) ist der Reisekostenzuschuss etwas höher und es können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden.
REISEDISTANZ |
STANDARDREISE |
GRÜNES REISEN |
||
in km |
Reisekosten |
Reisetage |
Reisekosten |
Reisetage |
| 10 bis 99 km |
23 € |
1 |
-- € |
2 |
| 100 bis 499 km |
180 € |
1 |
210 € |
2 |
| 500 bis 1999 km |
275 € |
2 |
320 € |
4 |
| 2.000 bis 2.999 km |
360 € |
2 |
410 € |
4 |
| 3.000 bis 3.999 km |
530 € |
2 |
610 € |
6 |
| 4.000 bis 7.999 km |
820 € |
2 |
-- € |
6 |
| 8.000 km und mehr |
1.500 € |
2 |
-- € |
6 |
Vor Aufenthaltsbeginn
Die Bediensteten füllen digital den Antrag auf Dienstreisegehmigung / Anzeige der Dienstreise aus. Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet werden. Sobald die Bediensteten den Antrag ausgefüllt haben, senden sie diesen per E-Mail an den/die Vorgesetzte/n, welche/r mit einer Antwort-E-Mail den digitalen Antrag bestätigt.
Der digitale Antrag wird zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail des/der Vorgesetzten an die Erasmus+-Koordination per E-Mail gesendet.
Mit ihrer Unterschrift im Mobility Agreement for Training bestätigen die Teilnehmenden, das beschriebene Programm an der Gastinstitution zu absolvieren.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/die Vorgesetzte sein Einverständnis. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das beschriebene Programm durchzuführen.
Das von allen Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail bzw. per Hauspost an das International Office gesendet.
Die Bediensteten erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.
Das unterschriebene Originaldokument kann entweder per Hauspost oder eingescannt und per E-Mail an die Erasmus+ Koordination gesendet werden.
Nach Aufenthaltsende
Die Bediensteten füllen digital die Reisekostenabrechnung aus. Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet werden. Sobald die Bediensteten die Reisekostenabrechnung ausgefüllt haben, senden sie diese per E-Mail an die Erasmus+ Koordination.
Bei Aufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms müssen keine Belege angefügt werden.
Diese Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Mobilität muss am letzten Tag des Aufenthalts oder später ausgefüllt unterunterzeichnet werden. Ein Scan ist ausreichend.
Hinweise zur Auszahlung
Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 2 und 5 Tagen. Die Förderung wird Tag genau berechnet.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
- Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
- Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle und -verfahren
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
Bitte beachten Sie, dass der sogenannte geldwerte Vorteil individuell versteuert werden muss. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Personalmobilität geringere Ausgaben haben als die Pauschalen vorsehen, müssen Sie diese Differenz ggf. individuell versteuern.