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Personalmobilität zu Fortbildungszwecken mit Erasmus+

Entdecken Sie neue Perspektiven und erweitern Sie Ihre Kompetenzen: Die Erasmus-Personalmobilität bietet Mitarbeitenden der Hochschule die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland teilzunehmen. Knüpfen Sie internationale Kontakte, gewinnen Sie wertvolle Einblicke in andere Hochschulsysteme und bringen Sie frische Impulse in Ihren Arbeitsalltag ein.

Hochschulvertreter:innen tauschen sich an Konferenztisch aus

Neue Perspektiven im Ausland

Das Programm steht allen Bediensteten der Universität Siegen, von den Auszubildenden bis zum Rektorat, offen, sofern:

  • die Tätigkeit seit mindestens einem halben Jahr im Rahmen einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung andauert,
  • das Beschäftigungsverhältnis nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens 4 Monate besteht,
  • die Auswahl des Aufenthalts im Vorfeld innerhalb der Abteilung abgesprochen wurde.

 

Online-Bewerbung

Bei der Bewerbung sind die unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.
 


Auswahlverfahren

Bei der Auswahl berücksichtigt werden das geplante Vorhaben und einschlägige Sprachkenntnisse (Englisch B1 oder höher). Erstmobilitäten werden vorrangig gefördert.
Die Auswahlkommission tritt innerhalb von zwei Wochen nach Antragsfrist zusammen. Zusagen/Absagen werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auswahl versendet.

 

 

Alles auf einen Blick

  • Antragsfrist
    4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

  • Aufenthaltsdauer
    2 bis 5 Tage, zzgl. Reisetage

  • Aufenthaltsarten
    Staff Week, Job Shadowing

  • Aufenthaltsort
    EU- und teilnehmende Partnerländer

 

Antrag stellen

 

Euro-Scheine zwischen Puzzleteilen

Förderung

Wie sich diese Förderung zusammensetzt und welche Dokumente vor der Auszahlung benötigt werden, erfahren Sie hier.

Förderdauer und -höhe

Über Erasmus+ ist eine Förderung für einen Zeitraum von 2 bis 5 Tagen zzgl. Reisetagen möglich. Die Förderung umfasst einen Mobilitätszuschuss und Reisekosten nach Zielland. 

Förderraten


Die Raten gelten pro Tag für eine Aufenthaltsdauer von 2 bis 5 Tagen, zzgl. Reisetage. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet. 

 

REGULÄRE Tagessätze

180 €

Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten 

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

160 €

Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten 

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

140 €

Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten 

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

ZUSATZFÖRDERUNG

Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung und Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen.

Reisekostenzuschüsse für Ihre Hin- und Rückreise werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimathochschule und aufnehmenden Gastinstitution gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen (mit Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaften, etc.) ist der Reisekostenzuschuss etwas höher und es können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden. 
 

REISEDISTANZ

STANDARDREISE

GRÜNES REISEN

in km
Reisekosten
Reisetage
Reisekosten
Reisetage
10 bis 99 km

     23 €

1

-- €

2
100 bis 499 km

   180 €

1

 210 €

2
500 bis 1999 km

  275 €

2

 320 €

4
2.000 bis 2.999 km

   360 €

2

 410 €

4
3.000 bis 3.999 km

   530 €

2

610 €

6
4.000 bis 7.999 km

 820 €

2

 -- €

6
8.000 km und mehr

1.500 €

2

 -- €

6


 

Förderrelevante Dokumente

Für den Erhalt der ersten und zweiten Rate der Erasmus-Förderung sind folgende Unterlagen vor Aufenthaltsbeginn bzw. nach Aufenthaltsende einzureichen. Eine Übersicht mit näheren Informationen zu den jeweiligen Dokumenten finden Sie unten. 

Vor Aufenthaltsbeginn

Die Bediensteten füllen digital den Antrag auf Dienstreisegehmigung / Anzeige der Dienstreise aus. Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet werden. Sobald die Bediensteten den Antrag ausgefüllt haben, senden sie diesen per E-Mail an den/die Vorgesetzte/n, welche/r mit einer Antwort-E-Mail den digitalen Antrag bestätigt.

Der digitale Antrag wird zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail des/der Vorgesetzten an die Erasmus+-Koordination per E-Mail gesendet.

Mit ihrer Unterschrift im Mobility Agreement for Training bestätigen die Teilnehmenden, das beschriebene Programm an der Gastinstitution zu absolvieren.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/die Vorgesetzte sein Einverständnis. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das beschriebene Programm durchzuführen.

Das von allen Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail bzw. per Hauspost an das International Office gesendet.

Die Bediensteten erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.

Das unterschriebene Originaldokument kann entweder per Hauspost oder eingescannt und per E-Mail an die Erasmus+ Koordination gesendet werden. 

Nach Aufenthaltsende

Die Bediensteten füllen digital die Reisekostenabrechnung aus. Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet werden. Sobald die Bediensteten die Reisekostenabrechnung ausgefüllt haben, senden sie diese per E-Mail an die Erasmus+ Koordination. 
Bei Aufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms müssen keine Belege angefügt werden.

Diese Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Mobilität muss am letzten Tag des Aufenthalts oder später ausgefüllt unterunterzeichnet werden. Ein Scan ist ausreichend.

Alle Bediensteten erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.

Die Bediensteten verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. Die Erfahrungsberichte werden auf der Website interessierten Bediensteten zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Auszahlung

Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 2 und 5 Tagen. Die Förderung wird Tag genau berechnet.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:

  1. Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
  2. Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.
     

 

Ihre Kontaktperson im International Office

Bild MH ISA

Madeleine Höfer

Mitarbeiter*in kommissarische Abteilungsleitung ISA , Erasmus-Hochschulkoordination KA 131, Outgoing-Team: Praktikum und Kurzprogramme (BIP, Doktorandenmobilität)