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Kurzzeit-Doktorandenmobilität mit Erasmus+

Entdecken Sie neue Forschungswelten und stärken Sie Ihr wissenschaftliches Netzwerk: Die Kurzzeit-Doktorandenmobilität mit Erasmus+ bietet an der Universität Siegen immatrikulierten Promovierenden die Möglichkeit, für 5 bis 30 Tage an einer staatlichen Hochschule in Europa zu forschen. Knüpfen Sie internationale Kontakte, gewinnen Sie wertvolle Einblicke in andere Forschungssysteme und bringen Sie frische Impulse in Ihr Promotionsprojekt ein. Bitte beachten Sie: Konferenzreisen werden nicht gefördert.

Zwei Studierende unterhalten sich in einer Uni-Bibliothek.

Impulse für Ihre Promotion

Für eine Erasmus+-Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen von teilnehmenden Promovierenden erfüllt sein:

  • Promovierende müssen an der Universität Siegen immatrikuliert sein,
  • die Kurzzeit-Mobilität muss an einer staatlichen Hochschule in einem Erasmus+- Programmland stattfinden,
  • die Dauer des physischen Aufenthalts muss zwischen 5 und 30 Tagen betragen,
  • die physische Komponente muss erfolgreich abgeschlossen werden,
  • der gesamte Aufenthalt muss sorgfältig dokumentiert werden.

 

Online-Bewerbung

Sobald Sie eine für Sie passgenaue Aufenthaltsmöglichkeit gefunden haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung einschließlich der unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal ein. 
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.
 


 

Alles auf einen Blick

  • Antragsfrist
    4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

  • Aufenthaltsdauer
    5 bis 30 Tage, zzgl. Reisetage

  • Aufenthaltsarten
    Forschungsaufenthalt

  • Aufenthaltsort
    EU- und teilnehmende Programmländer

 

Antrag stellen

 

Euro-Scheine zwischen Puzzleteilen

Förderung

Wie sich diese Förderung zusammensetzt und welche Dokumente für die Auszahlung benötigt werden, erfahren Sie hier.

Förderdauer und -höhe

Über Erasmus+ ist eine Förderung für einen Zeitraum von 5 bis 30 Tagen zzgl. Reisetagen möglich. Die Förderung umfasst einen Mobilitätszuschuss und Reisekosten nach Zielland. 

Förderraten

Für Kurzzeit-Doktorandenmobilitäten existieren folgende Fördermöglichkeiten:

  • Tag 1-14:             79 EUR /Tag
  • Tag 15-30:           56 EUR /Tag
 

Die Kurzzeit-Doktorandenmobilität muss an einer staatlichen Hochschule in einem der folgend genannten Erasmus+-Programmländer stattfinden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.

 
Alternativ zur Kurzzeit-Mobilität haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, einen Langzeitaufenthalt (60 Tage bis zwölf Monate) über Erasmus+ zu absolvieren. 

Reisekostenzuschüsse für Ihre Hin- und Rückreise werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimathochschule und aufnehmenden Gastinstitution gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen (mit Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaften, etc.) ist der Reisekostenzuschuss etwas höher und es können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden. 
 

REISEDISTANZ

STANDARDREISE

GRÜNES REISEN

in km
Reisekosten
Reisetage
Reisekosten
Reisetage
10 bis 99 km

     23 €

1

-- €

2
100 bis 499 km

   180 €

1

 210 €

2
500 bis 1999 km

  275 €

2

 320 €

4
2.000 bis 2.999 km

   360 €

2

 410 €

4
3.000 bis 3.999 km

   530 €

2

610 €

6
4.000 bis 7.999 km

 820 €

2

 -- €

6
8.000 km und mehr

1.500 €

2

 -- €

6


 

Förderrelevante Dokumente

Für den Erhalt der ersten und zweiten Rate der Erasmus-Förderung sind folgende Unterlagen vor Aufenthaltsbeginn bzw. nach Aufenthaltsende einzureichen. Eine Übersicht mit näheren Informationen zu den jeweiligen Dokumenten finden Sie unten. 

Vor Aufenthaltsbeginn

Der Letter of Acceptance ist ein offizielles Schreiben, das bestätigt, dass Ihr geplanter Forschungsaufenthalt in einem bestimmten Zeitraum möglich ist. Er enthält Angaben zu Zeitraum, Betreuer:in und aufnehmender Gastinstitution und dient als Nachweis für Ihre Erasmus+ Bewerbung.

Mit Ihrer Unterschrift im Learning Agreement bestätigen Sie, den beschriebenen Forschungsaufenthalt an der Gastinstitution durchzuführen.
Mit ihrer Unterschrift erklärt die/der Betreuer:in der Heiminstitution ihr/sein Einverständnis, und die Gastinstitution bestätigt, dass der Aufenthalt wie beschrieben ermöglicht wird.

Das von allen Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail an die zuständige Koordination im International Office gesendet.

Sie erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.

Das unterschriebene Originaldokument kann entweder per Hauspost oder eingescannt und per E-Mail an die Erasmus-Koordination gesendet werden. 

Der Spracheinstufungstest über den Online Language Support (OLS) ist verpflichtend für Aufenthalte von mehr als 14 Tagen. Sie müssen den Test für die vorrangige Arbeits- bzw. Forschungssprache während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren – es sei denn, Sie sind Muttersprachler:in. Nach Abschluss des Tests können Sie ein Zertifikat herunterladen.

Nach Aufenthaltsende

Diese Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Mobilität muss am letzten Tag des Aufenthalts oder später ausgefüllt und unterzeichnet werden. Ein Scan ist ausreichend.

In diesem Dokument wird ein Resümee Ihres Forschungsaufenthaltes gezogen. Es wird dann von Ihrer/m Betreuer:in an der Gastinstitution unterzeichnet und von Ihnen bei uns per E-Mail eingereicht.

Sie erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.

Sie verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. Die Erfahrungsberichte werden interessierten Promovierenden zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Auszahlung

Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 5 und 30 Tagen. Die Förderung wird Tag genau berechnet.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:

  1. Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
  2. Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.
     

 

Ihre Kontaktperson im International Office

Bild MH ISA

Madeleine Höfer

Mitarbeiter*in kommissarische Abteilungsleitung ISA , Erasmus-Hochschulkoordination KA 131, Outgoing-Team: Praktikum und Kurzprogramme (BIP, Doktorandenmobilität)