Kriminalitätsbestimmungen in Konferenzen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Das Projekt geht der Frage nach, wie Fälle von Jugendkriminalität in Fallkonferenzen nach dem Jugendgerichtsgesetz konzipiert und bearbeitet werden. Es verfolgt das Ziel zu rekonstruieren, wie die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und weiteren Institutionen und Akteur:innen in fallbezogenen und fallübergreifenden Konferenzen nach dem JGG realisiert wird. Dies wird erschlossen, indem im Detail die sprachliche Organisation und Realisierung von Besprechungen rekonstruiert wird.