Prüfung Vergabeprinzipien
Der Abschluss eines Werk- oder Honorarvertrages unterliegt dem Vergaberecht. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass folgende Vergabeprinzipien im Auswahlverfahren beachtet werden.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Transparenz
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung wurde erstellt. Die einzelnen Schritte (insbesondere die Weitergabe von Informationen und der Verhandlungsverlauf) sind in einer Dokumentation festzuhalten.
Wirtschaftlichkeit
Mindestens 3 schriftliche, individualisierte Angebote.
Wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
Verhältnismäßigkeit
Festlegung der Eignungskriterien im Bezug auf die Leistungsbeschreibung.
Gleichbehandlung/Wettbewerb
Korrekte Wahl Vergabeverfahren (Vorrang offenes Verfahren mit der Möglichkeit der Eröffnung eines Wettbewerbs mit gleichem Zugang der Bewerber), Verpflichtung Wechsel Anbieter, Produktneutralität.
Sonderfall Alleinstellungsmerkmal
Liegt ein Alleinstellungsmerkmal vor, muss dieses erschöpfend definiert werden.