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Prüfung Vergabeprinzipien

Der Abschluss eines Werk- oder Honorarvertrages unterliegt dem Vergaberecht. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass folgende Vergabeprinzipien im Auswahlverfahren beachtet werden.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Transparenz

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung wurde erstellt. Die einzelnen Schritte (insbesondere die Weitergabe von Informationen und der Verhandlungsverlauf) sind in einer Dokumentation festzuhalten.


Wirtschaftlichkeit

Mindestens 3 schriftliche, individualisierte Angebote.
Wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.


Verhältnismäßigkeit

Festlegung der Eignungskriterien im Bezug auf die Leistungsbeschreibung.

 

Gleichbehandlung/Wettbewerb

Korrekte Wahl Vergabeverfahren (Vorrang offenes Verfahren mit der Möglichkeit der Eröffnung eines Wettbewerbs mit gleichem Zugang der Bewerber), Verpflichtung Wechsel Anbieter, Produktneutralität.

 

Sonderfall Alleinstellungsmerkmal

Liegt ein Alleinstellungsmerkmal vor, muss dieses erschöpfend definiert werden.

Ansprechpersonen

Sandra Schade

Mitarbeiter*in

Kontakt

sandra.schade@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4403
AR-NA 102
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
7:00-13:00
Dienstag:
7:00-13:00
Mittwoch:
7:00-13:00
Donnerstag:
7:00-13:00
Freitag:
7:00-13:00