Könnte das Nagoya-Protokoll für Sie einschlägig sein?
Soll im Rahmen von Forschungsaktivitäten ein Zugang zu einer genetischen Ressource erfolgen, können mit diesem Zugang und der anschließenden Nutzung der genetischen Ressource in Form von Forschung eine Vielzahl von Verpflichtungen für den Wissenschaftler einhergehen. Grundlage dafür sind die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, kurz: CBD, 1993) und das „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ von 2014.
© Universität Siegen
Wie funktioniert's?
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Kurzcheck vorab: Der Mensch als biologisches Objekt ist keine genetische Ressource im Sinne der CBD und des Nagoya-Protokolls.
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Informieren Sie sich auf unserer Info-Seite über die Problematik.
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Die Verantwortung für die Prüfung, ob eine genetische Ressource Forschungsobjekt ist, liegt allein beim Wissenschaftler.
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Sofern dies der Fall ist, kontaktieren Sie bitte deutlich vor Forschungsbeginn die Rechtsabteilung 3.1, Ansprechpartnerin dort: Ines Ratay, ines.ratay@zv.uni-siegen.de, Tel. 5289.
Alles auf einen Blick