Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Sie brauchen einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag (FuE)?

Ein Auftrag bahnt sich an? Sie möchten einem Unternehmen, einer Behörde oder einem Forschungspartner ein Angebot für Auftragsforschung oder sonstige Leistungen  unterbreiten? Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Vertragsjuristinnen auf.

3.1 bei der Arbeit

Wie funktioniert´s?

Bei einer ...

  • Vergütung ≤ 25.000 € netto:
    Wenn Sie einem Unternehmenspartner ein Angebot für einen wirtschaftlichen Auftrag im Umfang von bis zu 25.000 € netto unterbreiten möchten, verwenden Sie bitte das entsprechende Auftragsformular mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

    Auftrag mit ABG-FuE 

     

    Bevor Sie das Angebot unterbreiten, wenden Sie sich bitte zur Prüfung der Kalkulation an das Team für wirtschaftliche Projekte, Abt.1.2. Nach der Freigabe durch die Finanzabteilung kann die Professorin bzw. der Professor den Auftrag selbst unterzeichnen. 

     

  • Vergütung > 25.000 € netto:
    Für Aufträge mit einer Vergütung von mehr als 25.000 € netto ist ein FuE-Vertrag erforderlich, der von der Kanzlerin unterzeichnet wird. Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, um den Vertragsprozess rechtzeitig abzuschließen! Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Unser Vertragsmuster: 

    FuE-Vertrag Muster 

 

,

 

 

Büroklammer/Anlage

Alle weiteren Vertragsmuster erhalten Sie direkt vom Justiziariat.

 

 

Themen: Vertragliche Gestaltung bei Aufträgen an die Uni Siegen, 

Prüfung von AGB,

 Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber


  •  

 

 

Portraitfoto Denise Nalop

Ass. iur. Denise Nalop

Abteilungsleiterin
Platzhalter

Ass. iur. Sandra Schöler

Stellvertretende Abteilungsleiterin - Justiziarin, Drittmittelverträge
Portrait Ratay 2

Ass. iur. Ines Ratay

Mitarbeiterin - Justiziarin, Drittmittelverträge