Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Abteilung 1.2 - Finanzen

Wir sind verantwortlich für die Finanzbuchhaltung und die externe Rechnungslegung sowie die Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen und Werkverträgen.

Weiterhin gehört die Betreuung wirtschaftlicher Projekte und die Bearbeitung aller Steuerthemen zu unseren Aufgaben.

Darstellung Münzen

Abteilungsleitung

Dipl.-Kff. Iris Kaulen

Abteilungsleitung

Kontakt

iris.kaulen@zv.uni-siegen.de
+49 271 740 4802
AR-NA 117
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erreichbarkeit

Montag:
8:30-14:30
Dienstag:
8:30-14:30
Mittwoch:
8:30-14:30
Donnerstag:
8:30-14:30
Freitag:
8:00-14:00

Bereiche

Darstellung Münzen

Team Finanzbuchhaltung

Wir bearbeiten alle täglichen Geschäftsvorfälle der Anlagen-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie des Zahlungsverkehrs. Wir stellen außerdem den kaufmännischen Jahresabschluss auf.

Schiefertafel mit der Aufschrift "TRAVEL"

Team Reisekosten

Wir kümmern uns um Reisekostenabrechnungen (extern und intern) und den Abschluss von Werk- und Honorarverträgen.

Darstellung Projektarbeit

Team Wirtschaftliche Projekte und Steuern

Wir unterstützen bei der Durchführung wirtschaftlicher Projekte (Antragstellung und Administration) einschließlich Tagungen und beraten bei Fragen zu Spenden und Sponsoring.

Wir sind verantwortlich für alle steuerlichen Meldepflichten und klären steuerrechtliche Fragen.

Außerdem verwalten wir die unselbstädnigen Stiftungen der Universität.

Unsere Servicedienstleistungen

Weitere Filter anzeigen

Abrechnung von Dienstreisen von Mitarbeitenden

Deutsch/Englisch

Die nach erfolgter Reise gestellten Reisekosten von Bediensteten werden auf Vollständigkeit geprüft, bearbeitet und erstattet. Die Bearbeitung und Erstattung der Kosten erfolgt gemäß den Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW (LRKG NRW). Auch die Zahlung eines Abschlags vor der Dienstreise ist möglich.

Antrag auf Erstattung eines verauslagten Betrages

Deutsch/Englisch

Sollten ausnahmsweise Käufe auf eigene Rechnung erfolgen, können Sie Auslagenersatz über das BIC-System beantragen.

Aus- bzw. Umbuchung von Anlagegegenständen

Deutsch/Englisch

Die Aufgaben der Anlagenbuchhaltung werden im Team Finanzbuchhaltung der Abteilung Finanzen wahrgenommen. 
In der Anlagenbuchhaltung werden sämtliche Anlagenrechnungen verbucht. Die spezifisch festzulegenden Nutzungsdauern der beschafften Gegenstände, die die Höhe der jährlichen Abschreibungsbeträge steuern, werden hier ermittelt. Der gesamte Anlagenbestand wird in einem Verzeichnis geführt, aus dem alle relevanten Informationen entnommen werden können. Im Rahmen der (permanenten) Inventur wird der Anlagenbestand überprüft.

Ausgangsrechnungen stellen mit der ARES Fiori-App

Deutsch/Englisch

Über die ARES Fiori-App können berechtigte Personen ausgehende Rechnungen im Namen der Universität Siegen schreiben. Anwendungsbeispiele sind wirtschaftliche Forschungsprojekte, Tagungsbeiträge oder der Verkauf von Dienstleistungen und Produkten.

Massenauszahlung (kreditorisch)

Deutsch/Englisch

Für gleichartige Auszahlungen in größerer Menge, wie bspw. Aufwandspauschalen für Studienteilnehmende oder die Erstattung von Semesterbeiträgen müssen keine Einzelbelege ausgefüllt werden. Die Buchung kann komfortabel in Tabellenform erfolgen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf die SAP-Keyuserinnen Sonja Kölsch (-4811) oder Andrea Albrecht-Ettler (-5031) an, um das genaue Vorgehen zu besprechen!

Umbuchung von Sachausgaben

Deutsch/Englisch

Die Umbuchung von Sachausgaben ist ein administrativer Prozess zur Korrektur von irrtümlich auf Projekte oder Kostenstellen gebuchten Ausgaben bzw. Einnahmen. Zudem dient sie der Berichtigung des verwendeten Sachkontos.

Vergütung von Gastvorträgen und Reisekosten Extern

Deutsch/Englisch

Honorar für Gastvorträge an der Universität Siegen: Externe Referierende können zur Ergänzung des Lehrangebots engagiert und mit einem Honorar (i.d.R. bis 500 €) vergütet werden. Auch Übernachtungs- und Reisekosten werden unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung des Gastvortrags und unter Einhaltung der geltenden Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW.

Werk- und Honorarverträge für Privatpersonen und Kleinunternehmen

Deutsch

Grundsätzlich ist die Erledigung von Aufgaben der Hochschule durch Beschäftigte der Universität Siegen zu erbringen, das bedeutet, dass durch den Abschluss eines Werkvertrages kein Personalbedarf ausgeglichen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht umgangen werden darf.
Werk-/ Honorarverträge dienen der Bedarfsdeckung, unterliegen damit grundsätzlich dem Vergaberecht und werden insoweit im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen beauftragt.