Umbuchungen Sachausgaben kompakt
Formular ausfüllen
Formular vollständig ausfüllen.
Unter "Angaben zur Umbuchung" bitte zwingend den Betrag, die betroffene Kostenstelle bzw. das PSP-Element, das Sachkonto und die FI-Belegnummer angeben.
Bei internen Verrechnungen (Innenumsatz) ist keine FI-Belegnummer vorhanden.
Auch eine kurze Begründung sowie die sachliche und rechnerische Richtigzeichnung müssen gefüllt sein.
Ohne diese Informationen kann die Umbuchung nicht bearbeitet werden.
Formular ausdrucken und versenden
Das Formular muss in Papierform versendet werden.
Je nach angesprochenem PSP-Element bzw. Kostenstelle unterscheidet sich der Empfänger
- PSP-Elemente beginnend mit 3* werden an
Dezernat 1 - Abt. 1.4 Drittmittel gesendet - PSP-Elemente beginnend mit 4* werden an
Dezernat 1 - Abt. 1.2 - Wirtschaftliche Drittmittel gesendet - Kostenstellen und alle weiteren PSP-Elemente (beginnend mit 1*, 2*, 5*) werden an
Dezernat 1 - Abt. 1.2 gesendet
Umbuchung wird bearbeitet
Nach Eingang und Prüfung des Formulars wird die Umbuchung vom zuständigen Team bearbeitet.
Sie erhalten keine gesonderte Nachricht über die Erledigung.
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, das Formular mehrfach abzusenden. Dadurch entstehen doppelte Buchungen.
Wenden Sie sich vorab oder bei Rückfragen zuerst an das zuständige Team (siehe "Hinweise zu Umbuchungen").
Auf einen Blick
Definition
Für Umbuchungen von Kostenstellen, PSP-Elementen oder Sachkonten ist das Formular „Umbuchung von Sachausgaben“ vollständig auszufüllen. Dieses Formular ist auch bei internen Verrechnungen zu verwenden. Die vorgenommenen Änderungen sind entsprechend einzutragen und zu begründen
Hinweise zu Umbuchungen
- Voraussetzung für eine reibungslose Umbuchung ist ein vollständig ausgefülltes Formular.
- Das Formular ist in Papierform an das Dezernat 1.2 zu senden, da der Beleg nach der Buchung zur Archivierung an einen externen Dienstleister weitergeleitet wird. Eine Übermittlung an die E-Mail pdfRechnung@uni-siegen.de ist nicht zulässig, da auf dieser Grundlage keine Buchung erfolgen kann.
- Umbuchungen sind ausschließlich für bereits bezahlte Rechnungen möglich.
- Jede Umbuchung ist zu begründen, um die fehlerhafte ursprüngliche Buchung nachvollziehbar darzulegen.
- Bei Drittmittel-Umbuchungen (PSP-Elemente beginnend mit 3 oder 4) ist vorab die Genehmigung des Projektadministrationsteams einzuholen.
- Alle übrigen Umbuchungen sind mit der Unterschrift der kostenstellenverantwortlichen Person zulässig.
- Betrifft die Umbuchung Reisekosten oder Exkursionen, ist der Vorgang an die zuständigen Ansprechpersonen des Teams Reisekosten zu senden.
- Umbuchungen für Ausgaben sind an die Ansprechpersonen der Kreditorenbuchhaltung weiterzuleiten. Umbuchungen für Einnahmen sind an die Ansprechpersonen der Debitorenbuchhaltung zu übermitteln.
- Hinweise zu Umbuchungen von Anlagegegenständen entnehmen Sie bitte dem Service.
- Für eine Budgetumbuchung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen aus dem Finanzcontrolling.
- Auch Umbuchungen im Zusammenhang mit dem Steuerkennzeichen (SB) sind über dieses Formular einzureichen.