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Prüfung erfolglos

Leider ist das Vorhaben nicht für einen Werkvertrag geeignet!

Entsprechend Ihrer Angaben kommt aber vielleicht ein sonstiges Arbeitsverhältnis in Frage. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an das Dezernat 4 - Personal und beachten Sie auch die Möglichkeit zur kurzfristigen Beschäftigung, falls Sie nur einen zeitlich begrenzten Bedarf abdecken müssen.

Erläuterung: Unterschiede Werkvertrag/Honorarvertrag/Arbeitsverhältnis

Der Abschluss von Verträgen über freie Mitarbeit kommt nur für Sachverhalte in Betracht, bei denen es darum geht, gegen eine vereinbarte Vergütung eine Sache herzustellen oder zu verändern oder durch Arbeit oder Dienstleistung einen bestimmten, konkret zu beschreibenden Erfolg herbeizuführen (§631 BGB).

Bei Dienstleistungen ist der Erfolg die geschuldete Leistung. Keinesfalls darf nur eine Dienstleistung (ohne festgelegten Erfolg) zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden, da dies im Zweifel bedeuten kann, dass hier ein Arbeitsverhältnis anzunehmen ist. Daher muss sich der Erfolg der Dienstleistung auch hier aus dem Vertrag selbst eindeutig ergeben.

 

Werkvertrag
Geschuldet: Erfolg=Arbeitsergebnis

Honorarvertrag

Geschuldet: Dienste =erfolgreiche Tätigkeit

Sonstiges Arbeitsverhältnis

Geschuldet= bloße Tun 

§ 631 BGB § 611 BGB § 611a BGB

Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

  • Herstellung versprochenes Werk (Auftragnehmer)
  • Entrichtung der vereinbarten Vergütung (Auftraggeber)
  • Herstellung oder Veränderung einer Sache oder anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg

Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  • Welcher Dienste zusagt, ist zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet
  • Gegenstand des Dienstvertrages können Dienste jeder Art sein

Weisungsgebundenheit bzgl. Ort, Zeit und Inhalt

  • Eingliederung in Betrieb: Überlassung Büro, Arbeitsmitte-, -geräte, Produktionsmittel
  • Teil der Hierarchie und Organisation, Vertretung Kollegen,
  • E-Mail, Postanschrift, Telefon beim Arbeitgeber
  • Festvergütung
  • Abführen Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub

Ansprechpersonen

Sandra Schade

Mitarbeiter*in

Kontakt

sandra.schade@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4403
AR-NA 102
Adolf-Reichwein-Str. 2a

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