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Fakultätsratswahl 2026

Fakultätsratswahl 2026

W a h l b e k a n n t m a c h u n g

für die Wahl zum FAKULTÄTSRAT der FAKULTÄT III
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik 
und Wirtschaftsrecht

in der Gruppe der Studierenden

der Universität Siegen

2026

 

 

Der Wahlvorstand, der sich wie folgt zusammensetzt: 

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Herr Jun.-Prof. Dr. Jascha-Alexander Koch                                                 
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:  Herr Marco Durissini
Gruppe der Studierenden:     Frau Melissa Große
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung: Frau Karin Ofterdinger 

hat den Termin für die Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät III in der Gruppe der Studierenden auf

Dienstag, den 16. Juni 2026, 9:00 Uhr (Öffnung des Wahlportals) 

bis Montag, den 29. Juni 2026, 15:00 Uhr (Schließung des Wahlportals) 

festgesetzt.

Die Wahl ist frei, gleich, geheim und unmittelbar. Sie wird als internetbasierte Online-Wahl durchgeführt und findet ausschließlich in der Gruppe der Studierenden statt, da hier die Amtszeit endet. 

Anzahl der zu wählenden Mitglieder

Dem Fakultätsrat der Fakultät III gehören 3 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden an.

Wahlrecht und Wählbarkeit

Wahlberechtigt und wählbar sind in der Gruppe der Studierenden (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 4 HG) diejenigen Mitglieder, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität Siegen sind und deren Teilnahme an Wahlen nicht durch das Hochschulgesetz ausgeschlossen ist. Jede wahlberechtigte Person kann das aktive und passive Wahlrecht nur in jeweils einem Wahlkreis ausüben. Maßgeblich für das Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung. Gemäß § 5 Absatz 5 der Wahlordnung werden Studierende entsprechend ihrer Angabe bei der Einschreibung ihrer Wahlfakultät zugeordnet. Bei der Fakultätsratswahl erfolgt eine entsprechende Zuordnung zum Wahlkreis. Eine Umschreibung der Wahlfakultät ist auf Antrag beim Studierendensekretariat möglich. Die Umschreibung muss innerhalb der Einspruchsfrist bis zum 29. Mai 2026 erfolgen.

Verzeichnis der Wahlberechtigten

Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Das vollständige Verzeichnis sowie die Wahlordnung der Universität Siegen (Amtliche Mitteilung 27/2026) sind ab dem 13. Mai 2026 im Dekanatsverwaltungsbüro (Raum US-A 011) einsehbar. Die Wahlordnung ist zudem online abrufbar (https://www.uni-siegen.de/wahlen). Darüber hinaus hat jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit, ihre oder seine Wahlberechtigung voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 online unter folgendem Link (https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlberechtigung) zu prüfen. Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten sind spätestens bis zum 29. Mai 2026 schriftlich oder durch einfache elektronische Übermittlung per E-Mail (zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de) einzureichen und zu begründen. Die Anträge werden an den jeweiligen Wahlvorstand weitergeleitet, welcher unverzüglich hierüber entscheidet. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können Einsprüche gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.

Wahlvorschläge 

  1. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Gewählt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag als Kandidatin oder als Kandidat benannt ist. Jede Kandidatin und jeder Kandidat darf in nur einem Wahlvorschlag genannt werden. 
  2. Die Wahlvorschläge (Wahllisten) sind bis spätestens 22. Mai 2026, 15:00 Uhr, beim Wahlvorstand (wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de) elektronisch einzureichen. Dabei sollen ausschließlich die universitären E-Mail-Adressen verwendet werden. Die jeweiligen Formulare sind über die Wahlseite der Wahlseite der Fakultät III (erscheint in Kürze) abrufbar und können zudem beim Wahlvorstand angefragt werden. Die Einreichung soll ausschließlich elektronisch über die Vertrauensperson (siehe Punkt 5) beim Wahlvorstand (wahlvorstand@wiwi.uni-siegen.de) erfolgen, die wahlberechtigtes Universitätsmitglied aus der Gruppe der Studierenden sein muss. Für die Einreichung ist ausschließlich die eigene universitäre E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Unterstützungen können auf einzelnen Vordrucken bzw. in einzelnen E-Mails erbracht worden sein, müssen jedoch gesammelt über die Vertrauensperson eingereicht werden. 
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigt werden können. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern zu beachten. Gelingt die Aufstellung einer geschlechterparitätischen Liste trotz intensiver Bemühungen nicht, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Die schriftliche Erklärung ist dem Vordruck des Wahlvorschlags anzufügen. Zudem ist die unterschiedliche Interessenvertretung innerhalb einer Gruppe zu beachten.
  4. Bei der Wahl zum Fakultätsrat muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zwei wahlberechtigten Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden unterstützt werden. Die Unterstützerinnen bzw. Unterstützer haben neben ihrem Namen und Vornamen die Fakultät bzw. die Organisationseinheit anzugeben. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Eine wahlberechtigte Person kann nicht die eigene Kandidatur unterstützen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen derselben Gruppe sowie demselben Wahlkreis angehören wie die Mitglieder, die den Wahlvorschlag einreichen. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben über die Kandidierenden enthalten: 

    a) Namen, Vornamen und Anschriften der Kandidierenden,

    b) den Namen der Einrichtung (Fakultät, zentrale Einrichtung, Verwaltung), der die Kandidierenden jeweils angehören.

Jedem Wahlvorschlag sind elektronisch authentifizierte Erklärungen der Kandidierenden beizufügen, dass sie mit ihrer Kandidatur einverstanden sind. Diese Erklärung ist verbindlich. Ein entsprechender Vordruck bzw. Textvorschlag für die E-Mail sowie ein Vordruck zur Eintragung von Vornamen befinden sich auf der Wahlseite der Gremien (https://www.uni-siegen.de/wahlen). Für die Versendung an die Vertrauensperson ist die universitäre E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Wahlvorschläge sollen mindestens so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten wie Mitglieder in der jeweiligen Gruppe zu wählen sind; entfallen auf eine Wahlliste mehr Sitze als diese Kandidaturen enthält, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Wahllisten derselben Gruppe desselben Wahlkreises in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu.

  1. Fehlt ein anderslautender Hinweis auf dem Wahlvorschlag, so gilt die in der Reihenfolge zuerst genannte Person dem Wahlvorstand gegenüber als berechtigt, den Wahlvorschlag zu vertreten, Erklärungen abzugeben und Entscheidungen entgegenzunehmen (Vertrauensperson). Nur diese Vertrauensperson ist berechtigt, den gesamten Wahlvorschlag beim jeweiligen Wahlvorstand einzureichen.
  2. Gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags oder einer Kandidatur kann innerhalb von zwei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung von den wahlberechtigten Personen, die den Wahlvorschlag unterstützt haben, und von den nicht zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten Einspruch beim Wahlvorstand eingelegt werden. Dieser entscheidet unverzüglich über den Einspruch. 
  3. Die fristgerecht eingereichten und vom Wahlvorstand zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 
    29. Mai 2026 auf der Wahlseite der Fakultät III (erscheint in Kürze) bekannt gegeben.

Wahlsystem

  1. Gewählt wird nach Listen.
  2. Die Wählerinnen und Wähler aus der Gruppe der Studierenden haben 3 Stimmen.
  3. Jede Wählerin und jeder Wähler gibt ihre bzw. seine Stimmen für die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten ab, wobei die Stimmabgabe gleichzeitig für die Liste gilt, auf der die Kandidatin oder der Kandidat vorgeschlagen ist.
  4. Die Wählerin oder der Wähler kann Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen des jeweiligen Wahlkreises wählen (panaschieren). 
  5. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen nach dem Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë verteilt. Näheres zur Sitzverteilung regelt die Wahlordnung (§ 2).
  6. Sitzverteilung im Fakultätsrat der Fakultät III: In der Gruppe der Studierenden entfallen auf den Wahlkreis 3 Sitze.

Online-Wahl 

Alle Informationen über die Durchführung der Online-Wahl und die Nutzung des Wahlportals finden Sie in der Anlage zu dieser Wahlbekanntmachung. Die Wahlberechtigten können das Online-Wahlsystem im Wahlzeitraum über einen Link (https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlportal) erreichen. Die Legitimierung ist mit der persönlichen Nutzerkennung (ZIMT-Konto) und dem Passwort der Universität Siegen möglich. Die Stimmzettel und die Erklärung werden über das Wahlportal des Dienstleisters Electric Paper zur Verfügung gestellt. 

Die elektronische Stimmabgabe ist auch im zentralen Wahlbüro während der regulären Öffnungszeiten möglich. Um eine vorherige Terminabstimmung per E-Mail (zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de) wird gebeten.

Wahlergebnis

Die hochschulöffentliche Auszählung findet am 30. Juni 2026 um 08:00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Der Wahlvorstand gibt das abschließende Ergebnis durch Veröffentlichung auf der Wahlseite der Fakultät III (erscheint in Kürze) am 30. Juni 2026 bekannt. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich von ihrer Wahl benachrichtigt.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge 

Der Wahlvorstand hat am 28.05.2026 die nachstehenden Wahlvorschläge geprüft und für gültig befunden: Wahlvorschläge für die Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät III  2026 

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Kontakt

Wahlvorstand der Fakultät III 

Der Campus Unteres Schloss der Universität Siegen