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Willkommen auf der Internetseite des Zentralen Wahlbüros zu den Fakultätsratswahlen der Universität Siegen

Aktuelles zur Wahl

Die Wahlen der Fakultätsräte finden im Zeitraum vom 

16. Juni 2026, 09:00 Uhr (Öffnung des Wahlportals) 

bis 

29. Juni 2026, 15:00 Uhr (Schließung des Wahlportals) 

statt. Hier gehts direkt zur Wahlkabine.

 

Informationen zu den zeitgleich stattfindenden Wahlen zum 53. Studierendenparlament und der Fachschaftsräte der Universität Siegen finden Sie hier. Direkt zur Wahlkabine gelangen Sie hier.

Wichtige Informationen und Formulare

Wahlvorschlag

für die Wahl des 

Fakultätsrats der Fakultät [...] in der Gruppe der Studierenden

der Universität Siegen 2026

Gruppe: Studierende

Benennung der Liste: [...]

Zur Wahl des   Fakultätsrats   der Universität Siegen werden folgende Hochschulmitglieder vorgeschlagen:

Nr.

Name

(Blockschrift)

Vorname

Anschrift

Fakultät

 

1.

       

2.

       

3.

       

4.

       

5.

       
         
         

Der Wahlvorschlag wird eingereicht durch:

Name, Vorname: [...]   Tel.: [...] 

Anschrift: [...] 

universitäre E-Mail-Adresse: [...] 

 

Unterstützer*innen des Wahlvorschlages:

Nr.

Name, Vorname

(Blockschrift)

Fakultät

1.

2.

 

 

     

Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

  • Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 22.05.2026, 15:00 Uhr, beim Wahlvorstand der jeweiligen Fakultät einzureichen.  Wahlvorschläge sind elektronisch über die Vertrauensperson beim Wahlvorstand der jeweiligen Fakultät einzureichen. Hierfür ist ausschließlich die universitäre E-Mail-Adresse zu verwenden. Wahlvorschläge können nur von wahlberechtigten Universitätsmitgliedern aus der Gruppe der Studierenden eingereicht werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen derselben Gruppe und demselben Wahlkreis angehören wie die Wahlberechtigten, die den Vorschlag einreichen. Fehlt ein anderslautender Hinweis auf dem Wahlvorschlag, gilt die zuerst genannte Person dem Wahlvorstand gegenüber als zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt (Vertrauensperson).
  • Für jeden Wahlvorschlag sind elektronisch authentifizierte Erklärungen der Kandidierenden abzugeben, dass sie mit ihrer Kandidatur einverstanden sind. Diese Erklärung ist verbindlich.
  • Die Wahlvorschläge sollen mindestens so viele Kandidaturen enthalten, wie Mitglieder in der Gruppe der Studierenden zu wählen sind.
  • Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen soll auf die unterschiedliche Interessenvertretung innerhalb einer Gruppe und auf die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern geachtet werden. Wenn dies trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Wahlseite der Gremien (https://www.uni-siegen.de/wahlen).
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden unterstützt werden, die in die unten angefügte Tabelle einzutragen sind. Zudem ist [das entsprechende Formular oder die bereitgestellte elektronische Erklärung für Unterstützerinnen und Unterstützer über das universitäre-E-Mail-Konto] zu verwenden und dem Wahlvorschlag für die jeweilige Unterstützerin oder den jeweiligen Unterstützer anzufügen. Die Einreichung dieses Formulars muss zwingend über die universitäre E-Mail-Adresse erfolgen. Jede*r Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Werden mehrere Vorschläge unterstützt, gilt nur die Unterstützung für den zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Die Unterstützung auf den übrigen Vorschlägen sind zu streichen. Hat der Wahlvorschlag dadurch weniger als zwei  Unterstützerinnen und Unterstützer , ist dieser ungültig. Eine Person kann ihre eigene Kandidatur nicht unterstützen.
  • Jede*r Kandidierende darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wird eine Person in mehreren Wahlvorschlägen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Vorschlägen wird die Kandidatur gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, in welchem Wahlvorschlag die Streichung erfolgt.

ERKLÄRUNG

Gemäß § 9 Absatz 6 der Wahlordnung der Universität Siegen erkläre ich mich mit der Kandidatur für die Wahl des Fakultätsrats der Fakultät [...]  einverstanden.

Für den Fall meiner Wahl erkläre ich mich bereit, das Amt anzutreten.

 

Mir ist bekannt, dass diese Erklärung verbindlich ist.

 

Name, Vorname: [...]

Straße, Hausnr.: [...]

PLZ, Wohnort: [...]

Fakultät: [...]

Universitäre E-Mail-Adresse: [...]

ERKLÄRUNG


Gemäß § 9 Absatz 8 der Wahlordnung der Universität Siegen unterstütze ich bei der Wahl des Fakultätsrats der Fakultät [...] den folgenden Wahlvorschlag:

 

Gruppe: Studierende

 

Benennung der Liste:  [...]

 

Meine Angaben:

Name, Vorname: [...]

Straße, Hausnr.: [...]

PLZ, Wohnort: [...]

Fakultät: [...]

Universitäre E-Mail-Adresse: [...]
 

 

Ihre Wahlberechtigung und die Zuordnung können Sie digital ab dem 13.05.2026 unter Angabe Ihrer uni-Kennung und Ihres Passwortes unter folgendem Link abfragen:

 

https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlberechtigung

Fragen und Informationen zum Online-Wahlsystem

Während des Wahlzeitraums können Sie das Wahlportal unter dem folgenden Link aufrufen:  https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlportal.

 

Für die Stimmabgabe im Wahlportal müssen Sie sich zunächst mit Ihrer ZIMT-Kennung und dem dazugehörigen Passwort als wahlberechtigte Person authentifizieren.

 

Benötigt wird lediglich ein elektronisches Endgerät (PC, Notebook, Smartphone, Tablet) mit Internetzugang. Eine spezielle Software wird dabei nicht benötigt. In einem aktuellen Internet-Browser, wie z.B. Edge, Firefox, Chrome, Safari (Java Script und Cookies aktiviert) rufen Sie bitte die URL des Wahlportals (ggf. Link) auf. Sie werden dann automatisch auf die Seite des Wahlportals unseres externen Dienstleisters, der Electric Paper Informationssysteme GmbH, weitergeleitet.

 

Gerne können Sie auch im Zentralen Wahlbüro an einem dafür vorgesehen Laptop nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Stimme abgeben. 

Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 29. Mai 2026 auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät veröffentlicht. 

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt mittels der Wahlsoftware uniWAHL Core am 30. Juni 2026, 08:00 Uhr.

 

Sollten Sie die Stimmenauszählung verfolgen wollen, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Wahlbüro.

 

Das Wahlergebnis wird im Anschluss auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät veröffentlicht. 

Nein, es werden keine personenbezogene Daten an Electric Paper weitergegeben. 
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten, welches personenbezogene Daten enthält, befindet sich auf den Servern der Universität Siegen. Weitergegeben wird dieses ausschließlich in verschlüsselter Form.

Nein, die Stimmabgabe lässt keine Rückschlüsse auf die wählende Person zu, die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt an das Wahlsystem übertragen.

Wenn Sie auf den Zugang zum Wahlsystem geklickt haben, folgen Sie den weiteren Anweisungen. Sie gelangen dann in das Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper. Dort finden Sie eine Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe.

 

Eine Anleitung zur Nutzung des Wahlportals finden Sie ebenfalls hier: 

Beschäftigte und Studierende können eine der unter dem folgenden Link zur Verfügung stehenden Virenschutz-Softwares auf dienstlichen Geräten oder zu studentischen Zwecken kostenfrei installieren und nutzen: 

https://www.zimt.uni-siegen.de/wissensdatenbank/virenschutzsoftware-und-systeme-2/

 

Allgemeine Fragen und Informationen

 

Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
 

  1. acht Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 

    drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

    drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden und 

    eine Verteterin oder ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und
    Verwaltung,

     

  2. in der Fakultät IV - Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 

    acht Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 

    zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

    drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden und 

    zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.

     

Die Wahl wird nur in der Gruppe der Studierenden durchgeführt, da hier die Amtszeit endet. 

 

Anzahl zu wählende Mitglieder

  • 3 Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden 

 

 

 

Alle Studierende der Universität werden über den Postverteiler der Universität Siegen über die Wahlen informiert.

 

Zudem finden Sie alle erforderlichen Informationen für Ihre Wahl auf der jeweiligen Webseite der Fakultät (Links siehe oben). 

 

Wahlberechtigt sind in ihrer jeweiligen Gruppe diejenigen Mitglieder, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind und deren Teilnahme an Wahlen nicht durch das Hochschulgesetz ausgeschlossen ist.

 

Jedes Mitglied der Universität kann sein aktives und passives Wahlrecht nur in jeweils einer Mitgliedergruppe und jeweils einem Wahlkreis ausüben; hiervon ausgenommen ist § 22 Absatz 5. Maßgebend für das Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung. Wahlberechtigte, die mehreren Mitgliedergruppen angehören, werden - nach der Reihenfolge Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und Studierende - in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten vorläufig der jeweils ersten für sie in Betracht kommenden Mitgliedergruppe zugeordnet. Sie können bis spätestens 18 Tage vor dem ersten Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand eine unwiderrufliche Erklärung darüber abgeben, in welcher anderen Mitgliedergruppe sie wählen wollen. Andernfalls werden sie endgültig der in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten genannten Mitgliedergruppe zugeordnet. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlkreisen angehören, geben bis spätestens 18 Tage vor dem ersten Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand oder dem zentralen Wahlbüro eine unwiderrufliche Erklärung darüber ab, in welchem Wahlkreis das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Andernfalls entscheidet der Wahlvorstand. Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht einer Fakultät angehören, werden bei den Wahlen zum Senat entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung vom Wahlvorstand je einem der Wahlkreise zugeordnet; § 22 Absatz 5 bleibt unberührt.

 

Ihre Wahlberechtigung und die Zuordnung können Sie digital unter Angabe Ihrer uni-Kennung und Ihres Passwortes unter folgendem Link voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 abfragen:

https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlberechtigung

Wahlvorschläge (Wahllisten) sind bis spätestens 22. Mai 2026, 15 Uhr beim jeweilig zuständigen Wahlvorstand einzureichen. Sie können nur von Universitätsmitgliedern eingereicht werden, die wahlberechtigt sind.

 

Nähere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung. Die ensprechenden Formulare finden Sie unter "Wichtige Informationen und Formulare".

Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel selbst auszufüllen, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hilfsperson das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl erlangt hat.

Team des Zentralen Wahlbüros

Dipl.-Verww. Katrin Mayer

Mitarbeiterin Geschäftsstelle Ombudsgremium und Untersuchungskommission, Geschäftsstelle Ordnungsausschuss, Zentrales Wahlbüro

Kontakt

Katrin.Mayer@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4819
AR-NA 414
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erstellung zentraler Ordnungen

Beantwortung akademischer Fragestellungen

Erreichbarkeit:

Montag - Donnerstag: vormittags

gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK) Maike Althaus

Mitarbeiterin Geschäftsstelle Senat, Geschäftsstelle Rektorat, Zentrales Wahlbüro

Kontakt

Maike.Althaus@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-5588
AR-NA 414
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Erstellung zentraler Ordnungen

Beantwortung akademischer Fragestellungen

Erreichbarkeit:

Montag - Freitag: vormittags

 

Ass. iur. Seraphina Dreker

Mitarbeiterin - Justiziarin

Kontakt

seraphina.frevel@zv.uni-siegen.de
0271-7405187
AR-NA 415
Adolf-Reichwein-Str. 2a

rechtliche Beratung der Gremien
Ethikrat, Ombudsgremium, Untersuchungskommission und Ordnungsausschuss

Erreichbarkeit:

Montag - Freitag: ganztägig