Aktuelles zur Wahl
Die Wahlen der Fakultätsräte finden im Zeitraum vom
16. Juni 2026, 09:00 Uhr (Öffnung des Wahlportals)
bis
29. Juni 2026, 15:00 Uhr (Schließung des Wahlportals)
statt. Hier gehts direkt zur Wahlkabine.
Informationen zu den zeitgleich stattfindenden Wahlen zum 53. Studierendenparlament und der Fachschaftsräte der Universität Siegen finden Sie hier. Direkt zur Wahlkabine gelangen Sie hier.
Wichtige Informationen und Formulare
Wahlvorschlag
für die Wahl des
Fakultätsrats der Fakultät [...] in der Gruppe der Studierenden
der Universität Siegen 2026
Gruppe: Studierende
Benennung der Liste: [...]
Zur Wahl des Fakultätsrats der Universität Siegen werden folgende Hochschulmitglieder vorgeschlagen:
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Nr. |
Name (Blockschrift) |
Vorname |
Anschrift |
Fakultät
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1. |
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3. |
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5. |
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Der Wahlvorschlag wird eingereicht durch:
Name, Vorname: [...] Tel.: [...]
Anschrift: [...]
universitäre E-Mail-Adresse: [...]
Unterstützer*innen des Wahlvorschlages:
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Nr. |
Name, Vorname (Blockschrift) |
Fakultät |
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1. |
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2. |
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Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
- Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 22.05.2026, 15:00 Uhr, beim Wahlvorstand der jeweiligen Fakultät einzureichen. Wahlvorschläge sind elektronisch über die Vertrauensperson beim Wahlvorstand der jeweiligen Fakultät einzureichen. Hierfür ist ausschließlich die universitäre E-Mail-Adresse zu verwenden. Wahlvorschläge können nur von wahlberechtigten Universitätsmitgliedern aus der Gruppe der Studierenden eingereicht werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen derselben Gruppe und demselben Wahlkreis angehören wie die Wahlberechtigten, die den Vorschlag einreichen. Fehlt ein anderslautender Hinweis auf dem Wahlvorschlag, gilt die zuerst genannte Person dem Wahlvorstand gegenüber als zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt (Vertrauensperson).
- Für jeden Wahlvorschlag sind elektronisch authentifizierte Erklärungen der Kandidierenden abzugeben, dass sie mit ihrer Kandidatur einverstanden sind. Diese Erklärung ist verbindlich.
- Die Wahlvorschläge sollen mindestens so viele Kandidaturen enthalten, wie Mitglieder in der Gruppe der Studierenden zu wählen sind.
- Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen soll auf die unterschiedliche Interessenvertretung innerhalb einer Gruppe und auf die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern geachtet werden. Wenn dies trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Wahlseite der Gremien (https://www.uni-siegen.de/wahlen).
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden unterstützt werden, die in die unten angefügte Tabelle einzutragen sind. Zudem ist [das entsprechende Formular oder die bereitgestellte elektronische Erklärung für Unterstützerinnen und Unterstützer über das universitäre-E-Mail-Konto] zu verwenden und dem Wahlvorschlag für die jeweilige Unterstützerin oder den jeweiligen Unterstützer anzufügen. Die Einreichung dieses Formulars muss zwingend über die universitäre E-Mail-Adresse erfolgen. Jede*r Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Werden mehrere Vorschläge unterstützt, gilt nur die Unterstützung für den zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Die Unterstützung auf den übrigen Vorschlägen sind zu streichen. Hat der Wahlvorschlag dadurch weniger als zwei Unterstützerinnen und Unterstützer , ist dieser ungültig. Eine Person kann ihre eigene Kandidatur nicht unterstützen.
- Jede*r Kandidierende darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wird eine Person in mehreren Wahlvorschlägen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Vorschlägen wird die Kandidatur gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, in welchem Wahlvorschlag die Streichung erfolgt.
ERKLÄRUNG
Gemäß § 9 Absatz 6 der Wahlordnung der Universität Siegen erkläre ich mich mit der Kandidatur für die Wahl des Fakultätsrats der Fakultät [...] einverstanden.
Für den Fall meiner Wahl erkläre ich mich bereit, das Amt anzutreten.
Mir ist bekannt, dass diese Erklärung verbindlich ist.
Name, Vorname: [...]
Straße, Hausnr.: [...]
PLZ, Wohnort: [...]
Fakultät: [...]
Universitäre E-Mail-Adresse: [...]
ERKLÄRUNG
Gemäß § 9 Absatz 8 der Wahlordnung der Universität Siegen unterstütze ich bei der Wahl des Fakultätsrats der Fakultät [...] den folgenden Wahlvorschlag:
Gruppe: Studierende
Benennung der Liste: [...]
Meine Angaben:
Name, Vorname: [...]
Straße, Hausnr.: [...]
PLZ, Wohnort: [...]
Fakultät: [...]
Universitäre E-Mail-Adresse: [...]
Zum Wahlportal gelangen Sie mit folgendem Link: https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlportal
Fragen und Informationen zum Online-Wahlsystem
Während des Wahlzeitraums können Sie das Wahlportal unter dem folgenden Link aufrufen: https://www.uni-siegen.de/wahlen/wahlportal.
Für die Stimmabgabe im Wahlportal müssen Sie sich zunächst mit Ihrer ZIMT-Kennung und dem dazugehörigen Passwort als wahlberechtigte Person authentifizieren.
Benötigt wird lediglich ein elektronisches Endgerät (PC, Notebook, Smartphone, Tablet) mit Internetzugang. Eine spezielle Software wird dabei nicht benötigt. In einem aktuellen Internet-Browser, wie z.B. Edge, Firefox, Chrome, Safari (Java Script und Cookies aktiviert) rufen Sie bitte die URL des Wahlportals (ggf. Link) auf. Sie werden dann automatisch auf die Seite des Wahlportals unseres externen Dienstleisters, der Electric Paper Informationssysteme GmbH, weitergeleitet.
Gerne können Sie auch im Zentralen Wahlbüro an einem dafür vorgesehen Laptop nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Stimme abgeben.
Beschäftigte und Studierende können eine der unter dem folgenden Link zur Verfügung stehenden Virenschutz-Softwares auf dienstlichen Geräten oder zu studentischen Zwecken kostenfrei installieren und nutzen:
https://www.zimt.uni-siegen.de/wissensdatenbank/virenschutzsoftware-und-systeme-2/
Allgemeine Fragen und Informationen
Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
-
acht Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden und
eine Verteterin oder ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und
Verwaltung, -
in der Fakultät IV - Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
acht Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
drei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden und
zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.
Die Wahl wird nur in der Gruppe der Studierenden durchgeführt, da hier die Amtszeit endet.
Anzahl zu wählende Mitglieder
- 3 Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden
Wahlberechtigt sind in ihrer jeweiligen Gruppe diejenigen Mitglieder, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind und deren Teilnahme an Wahlen nicht durch das Hochschulgesetz ausgeschlossen ist.
Jedes Mitglied der Universität kann sein aktives und passives Wahlrecht nur in jeweils einer Mitgliedergruppe und jeweils einem Wahlkreis ausüben; hiervon ausgenommen ist § 22 Absatz 5. Maßgebend für das Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung. Wahlberechtigte, die mehreren Mitgliedergruppen angehören, werden - nach der Reihenfolge Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und Studierende - in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten vorläufig der jeweils ersten für sie in Betracht kommenden Mitgliedergruppe zugeordnet. Sie können bis spätestens 18 Tage vor dem ersten Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand eine unwiderrufliche Erklärung darüber abgeben, in welcher anderen Mitgliedergruppe sie wählen wollen. Andernfalls werden sie endgültig der in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten genannten Mitgliedergruppe zugeordnet. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlkreisen angehören, geben bis spätestens 18 Tage vor dem ersten Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand oder dem zentralen Wahlbüro eine unwiderrufliche Erklärung darüber ab, in welchem Wahlkreis das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Andernfalls entscheidet der Wahlvorstand. Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht einer Fakultät angehören, werden bei den Wahlen zum Senat entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung vom Wahlvorstand je einem der Wahlkreise zugeordnet; § 22 Absatz 5 bleibt unberührt.
Ihre Wahlberechtigung und die Zuordnung können Sie digital unter Angabe Ihrer uni-Kennung und Ihres Passwortes unter folgendem Link voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 abfragen:
Wahlvorschläge (Wahllisten) sind bis spätestens 22. Mai 2026, 15 Uhr beim jeweilig zuständigen Wahlvorstand einzureichen. Sie können nur von Universitätsmitgliedern eingereicht werden, die wahlberechtigt sind.
Nähere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung. Die ensprechenden Formulare finden Sie unter "Wichtige Informationen und Formulare".
Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel selbst auszufüllen, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hilfsperson das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl erlangt hat.
Team des Zentralen Wahlbüros
Dipl.-Verww. Katrin Mayer
Kontakt
Erstellung zentraler Ordnungen
Beantwortung akademischer Fragestellungen
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: vormittags
gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK) Maike Althaus
Kontakt
Erstellung zentraler Ordnungen
Beantwortung akademischer Fragestellungen
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: vormittags
Ass. iur. Seraphina Dreker
Kontakt
rechtliche Beratung der Gremien
Ethikrat, Ombudsgremium, Untersuchungskommission und Ordnungsausschuss
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: ganztägig