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Die wichtigsten Informationen

zur Bachelorarbeit

In ihrer Bachelorarbeit führen die Studierenden in der Regel eine empirische Studie zu einer psychologischen Fragestellung durch, die vollständig bearbeitet und darüber berichtet wird. Sie wird in der Regel im sechsten Semester geschrieben.

Eine Liste aktuell angebotener Bachelorarbeitsthemen für den Bachelorstudiengang Psychologie findest du in dem regelmäßig aktualisierten Moodle-Kurs Abschlussarbeiten Studiengänge Psychologie. Bei Interesse an einem der Themen nimm bitte Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf. In diesem Moodle-Kurs listen alle Professuren des Instituts für Psychologie ihre aktuell verfügbaren Bachelorarbeits-Themen auf. Diese Bachelorarbeiten können ausschließlich von Studierenden des Bachelorstudiums Psychologie bearbeitet werden. Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte direkt an die Dozierenden.

Folgende Regeln gelten für den Bewerbungsprozess:

  • Studierende können sich jederzeit für ein Thema bzw. für einen Platz bei einer Lehrperson bewerben, um die Arbeit an ihrer Abschlussarbeit zu beginnen.
  • Studierende dürfen sich zu einer Zeit aber nur für ein Abschlussarbeitsthema bewerben, also nur eine Lehrperson kontaktieren.
  • Die jeweilige Betreuungsperson wird innerhalb von ca. einer Woche antworten. Wenn du eine Zusage erhältst, hast du den Platz.
  • Wenn du eine Absage erhältst, bewirb dich bei deiner zweiten Wahl. Achte hierbei darauf, dass dein neu angefragten Thema nicht bereits als "vergeben" markiert wurde.
  • Wenn du in der Regelstudienzeit studieren willst, solltest du dich bis spätestens zum 15.07. im 4. Semester für ein Thema angemeldet haben.

Zulassung: Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 120 LP nachweisen kann. Bitte reiche den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungsamt ein. Plane den Bearbeitungszeitraum grundsätzlich so, dass das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen Öffnungstag des Prüfungsamts fällt. Damit ist gewährleistet, dass du bis zum letzten Tag deiner Frist die Möglichkeit hast deine Arbeit im Prüfungsamt abgeben zu können. Wird nach der Zulassung das Thema der Bachelorarbeit nochmal verändert, muss eine Zustimmungserklärung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters eingereicht werden (dies sollte bereits vor Abgabe der Arbeit erfolgen!). Aus organisatorischen Gründen sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn eingereicht werden.

Zeit und Umfang: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen ab Zulassung. Üblich ist bei empirischen Studien aber ein Beginn vor der offiziellen Zulassung, weil die Datenerhebung sich über Monate erstrecken kann und unerwartete Ereignisse auftreten können. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 60 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang) in der Regel nicht überschreiten. Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Literaturverzeichnis enthalten. Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Arbeit muss in zweifacher gebundener und in einfacher digitaler Form (auf einem mit Matrikelnummer und Namen beschrifteten digitalen Speichermedium ohne Passwortschutz) spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt (Raum AR-NB 0136) abgegeben werden. Bei der digitalen Form soll eine weitere identische digitale Version der Abschlussarbeit eingereicht werden, die ausschließlich den Text der Arbeit beinhaltet. Das heißt, es soll eine zweite PDF-Datei auf dem Speichermedium sein, die nur den Text beinhaltet (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden Ergebnisse, Diskussion), also ohne Deckblatt, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Plagiatserklärung.

Schriftliche Versicherung: Der Arbeit ist folgende vollständig ausgefüllte, unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen: Schriftliche Versicherung
Nicht verwendete Programme sind mit einer "0" (Nicht verwendet) zu bestätigen! Die Whitelist dient nur zur Information und muss nicht mit abgedruckt werden.

Gutachter*innen: Der Prüfling kann eine Erstgutachterin bzw. einen Erstgutachter vorschlagen.

Weitere Informationen findest du in der Prüfungsordnung. Diese und weitere Formulare findest du hier.