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An dieser Stelle geben wir einen Überblick über die Besonderheiten des Siegener Modells

Das Siegener Modell zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:

  • 1:1 Supervision in der ambulanten Phase der berufsqualifizierenden Tätigkeit III
  • Viele Kooperationskliniken an wunderschönen Orten für die stationäre Phase der berufsqualifizierenden Tätigkeit III
  • Studierende erhalten in der Lehre Einblicke in alle Richtlinienverfahren
  • Kleine Kohorten pro Studienjahr und somit kleine Gruppen in der klassischen universitären Lehre
  • Ein enger, persönlicher Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden

Ausführlicher betrachtet gestaltet sich das Siegener Modell wie folgt:

  1. Durch eine enge Verknüpfung klassischer universitärer Lehre und Praxisorientierter Lehre erwerben Studierende in multimodalen Veranstaltungsformaten die Kompetenzen, die sie zur evidenzbasierten, psychotherapeutischen Arbeit zu befähigen. 
     

    Siegener Modell Bild 1


     

  2. Studierende werden systematisch auf die Arbeit mit Patient*innen unterschiedlicher Altersgruppen im dritten und vierten Semester (Berufsqualifizierende Tätigkeit III) vorbereitet.
     
    • (Teil-)Stationäres Praktikum: Hier können Studierende in einer unserer aktuell 13 Kooperationskliniken Einblicke in alle Richtlinien Verfahren gewinnen.
    • Ambulantes Praktikum: In unserer psychotherapeutischen Hochschulambulanz ist eine intensive Betreuung durch Lehrtherapeut*innen. Studierende erhalten eine 1:1 Supervision sowie Gruppensupervision und besprechen ihre Patient*innen in Intervisionsgruppen.
       

      Siegener Modell Bild 2
  3. Auf die Approbationsprüfung werden Studierende gezielt vorbereitet. Dies ist auch currikular als Projektseminar im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II verankert (siehe Fachprüfungsordnung im Download Bereich).

Präsentation mit aktuellen Informationen zum Master: Präsentation - Stand 14.03.2024

Weiterführende Fragen beantwortet das Team der Fachstudienberatung (Studienkoordination) gern.

 

FAQ

FAQ - frequently asked questions

Allgemeine Fragen zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Master of Science (M.Sc.).

Vier Semester (zwei Jahre).

Der Studiengang ist berufsrechtlich anerkannt.

Ja. Der Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) erfüllt die Voraussetzungen und Anforderungen der PsychThApprO. Er ist durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westphalens berufsrechtlich anerkannt und zudem akkreditiert.

Nein, aktuell bieten wir die Weiterbildung nach neuer Gesetzeslage nicht an.

Bitte beachten Sie zuerst die nachstehenden FAQ! Sollten dennoch Fragen zum Bachelor Psychologie offen bleiben, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination: studienkoordiantion@psychologie.uni-siegen.de. Bei Fragen hinsichtlich Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt: prüfungsamt@psychologie.uni-siegen.de.

Fragen zum Bewerbungsprozess, Wechsel / Anerkennung von Leistungen

Eine Bewerbung ist i. d. R. ab Mitte Juni über unser online-Bewerbungsportal unisono möglich. Frist ist in der Regel der 15.07. des Jahres.

Du legst ein Bewerberprofil im unisono Portal anlegen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung findest du oben auf der Seite. Bitte beachte die zusätzlich notwendigen Dokumente bei einer Bewerbung mit 144 Creditpoints. Weitere Informationen findest du in der Auswahlsatzung sowie der Ordnung zur Änderung der Satzung und Zweite Ordnung zur Änderung der Satzung.

Der lokale Studierfähigkeitstest findet bei entsprechender Ankündigung im Frühjahr in Siegen statt und bietet die Möglichkeit, Bonuspunkte für die Bewerbung zu erhalten. Er geht anteilig in der Berechnung der Notenpunkte für die Bewerbung ein, kann die Rangposition jedoch niemals verschlechtern. Der Test ist für drei Jahre gültig und aktuell ausschließlich für die Universität Siegen nutzbar. Genauere Informationen findest du hier.

Unsere Zugangsvoraussetzungen sehen bestimmte ECTS in verschiedenen Bereichen vor. Bitte trage in den Feldern die in deinem Studium vorgesehenen ECTS in den jeweiligen Bereichen ein. Du musst die ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erworben haben oder auf deinem Transcript of Records nachweisen, insofern die Einhaltung der Inhalte gemäß PsychThApprO durch deine bisherigen Leistungen ersichtlich werden (bspw. bei Universitäten mit Profilen).
Sollten die geforderten ECTS in deinem Studium nicht vorgesehen sein, so bleibt die Bewerbung ohne Erfolg.

Bitte laden im entsprechenden Feld deine Abschlussarbeit hoch. Solltest du zum Zeitpunkt der Bewerbung keine fertiggestelle Abschlussarbeit vorweisen können, lade bitte eine unterschriebene formlose Selbsterklärung hoch, dass es sich um eine empirische Abschlussarbeit handelt. Bitte gib nichts desto trotz in den Inhaltsfeldern eine entsprechende Zusammenfassung der (geplanten) Arbeit wieder. Diese muss im Wortlaut nicht mit der Zusammenfassung der fertiggestellten Arbeit übereinstimmen.
Anmeldebestätigungen oder Zulassungsschreiben des zuständigen Prüfungsamtes zur Abschlussarbeit reichen als Nachweis in der Regel nicht aus.

Unter einer empirischen Abschlussarbeit wird in erster Linie eine Arbeit verstanden, die durch ihre Methodik grundsätzlich replizierbar ist. Ob eine konkrete Abschlussarbeit die Kriterien einer empirischen Arbeit erfüllt, wird im Einzelfall geprüft.

Aufgrund der inhaltlichen Vorgaben eines Studiums durch die PsychThApprO 2020 ist der Wechsel von anderen Studiengängen, die kein grundständiges Studium gem. PsychThApprO vorweisen, in einen berufsrechtlich und konformen Masterstudiengang nicht möglich.

Ein Wechsel ist zunächst abhängig von freien Plätzen im höheren Fachsemester. Bitte erkundige dich hinsichtlich freier Kapaziäten im Wintersemester frühstens im September, für den Wechsel im Sommersemester frühstens im März, beim Prüfungsamt für Psychologie: prüfungsamt@psychologie.uni-siegen.de.
Sollte ein Wechsel möglich sein, findest du hier eine Anleitung, um dir bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden zu können.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Master KLIPP sehen die Äquivalenz zur berufsrechtlichen Anerkennung gemäß PsychThApprO vor. Eine Bewerbung mit einem Abschluss ohne eine solche Äquivalenz wird ohne Erfolg sein. Die Universität Siegen bietet keine Nachqualifikationen an. Nachqualifikationen außerhalb deines Bachelorstudiums werden zudem nicht berücksichtigt.

Das Hauptverfahren für Zulassungeangebote startet in üblicherweise Anfang August. Zulassungen werden entsprechend der gebildeten Rangliste vergeben.

Bewerber*innen, die im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil, insofern eines stattfindet. Dies ist abhängig von freien Kapazitäten nach dem Hauptverfahren.
Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn auf gleichem Rangplatz mehrere Bewerber*innen vorhanden sind, jedoch die Kapazitäten nicht für Zulassungen aller Bewerber*innen ausreichen. In diesem Fall werden die Zulassungen unter diesen Bewerber*innen ausgelost. Die nicht gelosten Bewerber*innen nehmen automatisch an folgenden Nachrückverfahren teil, insofern welche stattfinden.
Die Anzahl der Zulassungsangebote und die Anzahl der Nachrückverfahren variiert jährlich, sodass hierzu keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können.

Wenn du die Nachricht erhalten hast, dass deine Bewerbung auf den Status "ausgeschlossen" gesetzt wurde, kann dies verschiedene Gründe haben. Erfahrungsgemäß sind die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die hochgeladenen Dokumente waren unvollständig bzw. fehlerhaft, sodass die Zugangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden konnten.

Alle Nachweise, die ein C1-Niveau bestätigen.

Alle Nachweise sind als signierte Scans der Originale oder in beglaubigter Kopie hochzuladen.

Nein, die Note ist jedoch wichtig. Es wird zusätzlich ein optionaler Studieneignungstest einbezogen. Die Details zur Bewerbung findest du oben unter "Die wichtigsten Informationen ... zur Bewerbung"; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Die Zulassungen werden über unisono ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt. Das erste Nachrückverfahren erfolgt meist im September.

Ja. Eine Bewerbung ist bereits mit 144 LP möglich. Ferner müssen die Grundlagenfächer bereits abgeschlossen sein (vgl. §3 Abs. 3 Ordnung zur Änderung der Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Psychologie).

Transcript of Records
/Abschlusszeugnis

Die Fachprüfungsordnung des Studiengangs (FPO)

Das Modulhandbuch des Studiengangs

Die Bachelorarbeit

 

Bitte beachte die Angaben bei einer Bewerbung bei >144 LP ohne aktuellen Abschluss (nächster Punkt).

Folgende Unterlagen müssen vorgewiesen werden:

Ein Transcript of Records, das nicht älter als 3 Monate ist und zudem die Durchschnittsnote ausweist.

Ferner müssen alle Grundlagenfächer abgeschlossen sein.

Solltest du die Abschlussarbeit noch nicht geschrieben haben, lade bitte eine formlose, unterschriebene Selbsterklärung hoch, dass es sich um eine empirische Arbeit handelt.

Du kannst deine Bewerbung bis Bewerbungsende aktualisieren und ggf. so Dokumente nachreichen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist, müssen jedoch die Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen sein (>144 LP; ToR nicht älter als 3 Monate usw.).

Im Falle einer Zulassung musst du bis zum 30.09. die Unterlagen zum erfolgreichen Abschluss nachreichen (Zeugnis, Bachelorarbeit o. ä. vgl. §3 Abs. 3 Auswahlsatzung).

Nein. Du bewirbst dich mit deinen zum Bewerbungszeitpunk aktuellen Unterlagen. Sowohl Noten, die deinen Schnitt verschlechtern, als auch solche, die ihn verbessern, werden nach der Frist nicht mehr berücksichtigt.

Bitte reiche ein Dokument des Prüfungsamts deiner Hochschule ein, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist (nicht älter als 3 Monate).

Eine zusätzliche postalische Bewerbung ist nur dann notwendig, wenn du einen Sonderantrag gestellt hast (bspw. Härtefall, Zweitstudium, usw.). Handelt es sich um eine reguläre Bewerbung, reicht es aus, das Kontrollblatt als solches zu nutzen und deine Bewerbung damit zu kontrollieren. Eine postalische Bewerbung/eine Bewerbung per E-Mail ist nicht nötig.

Fragen zu Praktika

Im Rahmen des Masters sind 4 berufspraktische Einsätze in der Praxis vorgesehen. Im Modul 5KLIMA08 erwerben Sie 15 LP durch eine berufsqualifizierende Tätigkeit in der (teil-)stationären Versorgung. Im Modul 5KLIMA09 sind weitere 6 LP für die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung vorgesehen.
Die Module 5KLIMA06 – Praxis in der Psychotherapie (BQT II) und 5KLIMA07 – Praktikum in der Psychotherapieforschung werden an der Universität Siegen als Veranstaltungen besucht und absolviert.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III unterteilt sich in die Module 5KLIMA08 – Praktikum in der (teil-) stationären Versorgung und 5KLIMA09 – Praktikum in der ambulanten Versorgung. Die Module schließen mit insgesamt 21 LP ab.

Gem. §18 PsychThApprO wirken Studierende an psychotherapeutischen Behandlungen in stationären oder teilstationären Versorgungsstrukturen und in den unterschiedlichen Therapiephasen mit und lernen die jeweiligen Besonderheiten kennen.
Die Studierenden sind für 450 Stunden in einer entsprechenden Einrichtung unter Anleitung von approbierten Psychotherapeut:innen tätig (§18, Abs. 4, Nr. 1 PsychThApprO; §18, Abs. 5 PsychThApprO).
Die Universität Siegen hat bisher über 15 deutschlandweite Kooperationsvereinbarungen geschlossen und bietet somit den Einblick in alle Richtlinienverfahren, sowie in die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, an (Stand 05/25).

Das Praktikum in der (teil-)stationären Versorgung wird entweder im dritten oder vierten Semester absolviert. Sie bewerben sich nach der Koordinationsphase durch die Studienkoordination selbstständig bei unseren Kooperationspartnern. Bitte beachten Sie hier zu Studienbeginn die verbindliche Auskunft Ihrerseits durch den Stammbogen, den Sie nach Einschreibung im moodle-Kurs finden können. Das (teil-)stationäre Praktikum umfasst 450 Stunden und kann wahlweise zusammenhängend oder in mehreren Teilen absolviert werden. Die Praktikumsdauer darf eine Laufzweit von 6 Wochen nicht unterschreiten (§18, Abs. 4, Nr. 2 PsychThApprO). In Abhängigkeit von der kooperierenden Einrichtung sind zudem diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten der Tätigkeiten möglich.
Inhaltlich wird ein Teil der Inhalte nach §18, Abs. 2 PsychThApprO erfüllt. Die genauen Inhalte finden Sie im eben genannten Abschnitt der PsychThApprO.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III findet in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt statt (§18, Abs. 5 PsychThApprO). Im moodle-Kurs steht Ihnen eine Liste mit Kooperationseinrichtungen zur Verfügung.
Wenn Sie Ihre BQT III (teil-)stationär in einer Klinik absolvieren möchten, die nicht als Kooperationspartner gelistet ist, ist die Kontaktuafnahme zur Studienkoordination zu Beginn ihres ersten Semesters zwingend notwendig.

Gem. §18 PsychThApprO wirken Studierende an psychotherapeutischen Behandlungen in ambulanten Versorgungsstrukturen und in den unterschiedlichen Therapiephasen mit und lernen die jeweiligen Besonderheiten kennen (§18 PsychThApprO).

Das Praktikum in der ambulanten Versorgung wird entweder im dritten oder vierten Semester absolviert. Bitte beachten Sie hier zu Studienbeginn die verbindliche Auskunft Ihrerseits durch den Stammbogen. Sie wird während der Vorlesungzeit in der Hochschulambulanz absolviert und umfasst 150 Stunden Patientenkontakt (§18, Abs. 4, Nr. 2 PsychThApprO; §18, Abs. 5 PsychThApprO).
Inhaltlich wird ein Teil der Inhalte nach §18, Abs. 2 PsychThApprO erfüllt. Die genauen Inhalte finden Sie im eben genannten Abschnitt der PsychThApprO.
Weitere 30 Stunden werden für das Erstellen eines Praktikumsberichts inklusive eines (fiktiven) Antrags auf Psychotherapie veranschlagt.

Das Praktikum findet in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der Universität Siegen statt.

Die Unterschrift muss durch einer/m approbierte:n Psychotherapeut:in erfolgen (§18, Abs. 5 PsychThAPprO).

Bitte senden Sie Ihre Dokumentation der Bewerbungen für das stationäre Praktikum an die Studienkoordination:  studienkoordination@psychologie.uni-siegen.de. Der Praktikumsplatz in der PHA wird Ihnen automatisch zugeteilt.

Die Kooperationsvereinbarungen und -partner wurden durch das zuständige Landesprüfungsamt geprüft und genehmigt. Zudem ist die BQT III fester Bestandteil des Curriculums gem. PsychThApprO, daher können Praktika vor dem Master nicht berücksichtigt werden.

Praktika im Ausland werden gemäß der PsychThApprO nicht anerkannt. Es ist lediglich möglich zusätzliche Praktika im Ausland zu absolvieren.

Dies ist nicht möglich, da diese nicht als Psychotherapeuten im Sinne der PsychThApprO gelten.

Eingeschriebene KLIPP-Studierende lesen bitte zunächst aufmerksam die Informationen im moodle-Kurs. Erfahrungsgemäß sind hier alle relevanten Informationen vorhanden. Zudem erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu Abläufen via Mailverteiler. Sollten darüber hinaus Fragen vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Psychologie.
Für Studieninteressierte empfehlen wir die Homepage und FAQ. Die Studienkoordination Psychologie stellt darüber hinaus die Studiengänge mehrmals im Jahr auf Informationsveranstaltungen vor. Diese werden u.a. über den Veranstaltungskalender der Universität Siegen bekanntgegeben. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Studienkoordination Psychologie wenden.

Fragen zur Approbationsprüfung

Die psychotherapeutische Prüfung gemäß Abschnitt 2 §10 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist ein Staatsexamen und Voraussetzung für die Approbation. Die Approbation ermöglicht den Zugang zur neuen Weiterbildung. Nach bestandener Prüfung kann formal die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin geführt werden. Ferner berechtigt sie zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs - allerdings ohne Niederlassung.

Die psychotherapeutische Prüfung wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten. Die Termine und Fristen zur Anmeldung werden vom Landesprüfungsamt NRW für Psychotherapie bekanntgegeben und können hier eingesehen werden.
Die aktuellen Termine und Fristen werden zudem im moodle-Kurs bekannt gegeben.

Es muss ein Antrag an die zuständige Stelle (Landesprüfungsamt NRW) gestellt werden. Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühestens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr der Regelstudienzeit des Masterstudiengangs gestellt werden. (§21 PsychThApprO)

Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen können §22 PsychThApprO, sowie der bei Antragsstellung den Informationen des LPA NRW entnommen werden.

Nein. Den aktuellen Informationen zu Folge kann eine Anmeldung zur Prüfung vor Abschluss des Studiums efolgen. Die vollständigen Unterlagen (u. a. Zeugnis) müssen indes spätestens 3 Monate nach der Prüfung bei der zuständigen Stelle vorliegen. Vorläufige Bescheinigungen sind nicht zulässig. (Stand: November 2024)

Die Approbationsprüfung besteht gem. Abschnitt 2 PsychThApprO aus den folgenden beiden Teilen:
1. einer mündlich-praktischen Fallprüfung, der ein von der oder dem Studierenden erstelltes schriftliches Sitzungsprotokoll zugrunde liegt, im Rahmen eines arbeitsplatzbasierten Assessments und
2. einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung, bestehend aus zwei Stationen. Sie umfassen die Themen Patientensicherheit, Diagnostik, Patienteninformation und Patientenaufklärung, leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen, sowie therapeutische Beziehungsgestaltung. In jeder Station werden jeweils zwei der genannten Kompetenzbereiche zusammengefasst geprüft. Der Kompetenzbereich therapeutische Beziehungsgestaltung wird in beiden Stationen geprüft.

 

Änderungen vorbehalten. Bitte beachte die Änderungsordnungen zur PsychThApprO.

Neben der intensiven Betreuung in der ambulanten BQT III, die u. a. ein Curriculum, Selbstlernphasen und Rollenspiele in Intervision erfasst, hat das Siegener Modell die Vorbereitung auf die Approbationsprüfung zusätzlich curricular verankert. Im 4. Semester absolvieren die Studierenden die Moduleinheit 2KLIMA06.4 Vorbereitung auf die Approbationsprüfung. Innerhalb einer Kleingruppe von maximal 15 Personen werden relevante Themen wiederholt und praktisch eingeübt.