Prüfungsamt Elektrotechnik
Herzlich willkommen auf der Webseite des Prüfungsamtes Elektrotechnik.
Auf dieser Seite findet man alle wichtigen Informationen rund um Prüfungen und organisatorische Abläufe im Studium - von Fristen und Formularen bis hin zu Kontaktmöglichkeiten und Beratung.
Das Prüfungsamt Elektrotechnikist für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik, Masterstudiengang Elektrotechnik und Masterstudiengang EMINENT zuständig.
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Ankündigungen auf der FAQ-Seite!
Fristen Wintersemester 2026:
Die Anmeldung zu Studienleistungen (z.B. verpflichtende Abgabe von Übungsaufgaben, Praktikumsaufgaben, Hausarbeiten, Seminare, Projektarbeit, ggf. auch als Prüfungsvorleistung) muss über unisono zwingend vor der Abgabe der ersten (Teil-)Leistung erfolgen. Die Anmeldung ist in unisono vom 01.10.2025 bis 31.03.2026 freigeschaltet. Solange Sie nicht zur Studienleistung angemeldet sind, können und dürfen Sie keine Leistungen einreichen! Evtl. Probleme klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Lehrstuhl ab. Prüfen Sie bitte anhand der Modulbeschreibungen (siehe unten!), in welchen Modulen Sie eine Studienleistung erbringen müssen.
Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen läuft vom 01.12.2025 bis jeweils 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung (von unisono wird uhrzeitengenau gerechnet!).
In der PO 2012 ist eine Anmeldung bei Wahlpflichtfächern nur möglich, wenn eine Mentorengenehmigung vorliegt. Die Abgabefrist endet in diesem Semester am 23.01.2026.
Beachten Sie abweichende Fristen für Prüfungen in Modulen, die aus anderen Studiengänge importiert werden. Informationen hierüber finden Sie beim Prüfungsamt des exportierenden Studiengangs.
Die genannten Fristen sind hart; eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich!
Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen (Online-Anmeldung in unisono und anschließende Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer) muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (besser deutlich vorher!) erfolgen. Bei Drittversuchen muss die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin über das Prüfungsamt erfolgen.
Wichtig: Angemeldete mündliche Prüfungen bzw. Prüfungsvorleistungen oder Studienleistungen, die nicht mehr im angemeldeten Semester stattfinden werden, müssen spätestens bis 8 Tage vor Ende des Semesters wieder abgemeldet werden. Nicht wahrgenommene Anmeldungen von Prüfungen, Prüfungsvorleistungen und Studienleistungen werden nicht ins Folgesemester übertragen und eine Ab- sowie Neuanmeldung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall wird Ihnen automatisch ein NE (bei benoteten Leistungen bedeutet das eine 5,0) eingetragen.
Eine reguläre Abmeldung von Prüfungen (d.h. ohne ärztliches Attest) ist in unisono bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Bitte beachten Sie, dass das unisono-System diese Frist anhand der tatsächlichen Uhrzeit der Prüfung berechnet.
Bei Krankheit gilt: Ein Rücktritt (bitte benutzen Sie hierfür das Rücktrittsformular) muss innerhalb von 3 Arbeitstagen (FPO 2022) bzw. 5 Arbeitstagen (PO 2012) nach der Prüfung zusammen mit dem Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schriftlich oder per E-Mail als PDF dem Prüfungsamt vorliegen; schicken Sie die Krankmeldung nicht an den Lehrstuhl des Prüfers. (Bei Einreichung per Post gilt der Poststempel.)
Prüfungsordnungen
Rahmenprüfungsordnung für alle Studiengänge
- Bachelor
- Zweite Änderungsordnung vom 24.06.2022
- Dritte Änderungsordnung vom 25.7.2023
- Master
- Zweite Änderungsordnung vom 24.06.2022
- Dritte Änderungsordnung vom 25.7.2023
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen
Modulhandbuch
Studienverlaufspläne
Die Studienverlaufspläne sind nur Empfehlungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Mentor.
Einheitliche Regelungen für alle Studiengänge
Prüfungsangelegenheiten und Organisatorisches
- Falls Sie Leistungen, die Sie an einer anderen Universität erbracht haben, in Ihrem Studiengang anerkannt haben wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zusammen mit Kopien Ihrer Abschlussdokumente, Modulbeschreibungen und Transcript of Recods per Email an das Prüfungsamt.
- Allgemeine Informationen zu Anerkennungen finden Sie hier. Die Erstberatung erfolgt beim jeweiligen Prüfungsamt.
- Bevor Sie ein Auslandssemester absolvieren, müssen Sie ein Online Learning Agreement bzw. Study Agreement erstellen und genehmigen lassen, siehe diese Webseite.
- Unser Online-Learning-Agreement-Beauftragter (für das Erasmus+ Programm) ist Herr Prof. Choubey. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anerkennung Ihrer Leistungen nach der Rückkehr Ihr Transcript im Original bei Prof. Choubey vorlegen müssen
- Es muss gesichert sein, dass die Leistungen im Voraus genehmigt sind bevor Sie ins Ausland gehen!
Themenvergabe / Anmeldung der Arbeit
- Zur Themenvergabe informieren Sie sich bitte selbständig bei den Lehrenden (Webseite oder ggf. auch persönlich). Als Themensteller (Erstprüfer) sind alle Professoren des Departments ETI zugelassen, sowie einige Professoren anderer Departments bzw. Fakultäten.
- In Absprache mit dem Erstprüfer kann eine Abschlussarbeit auch in Kooperation mit einem externen Unternehmen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Handreichung zur Durchführung externer Studienabschlussarbeiten.
- Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, muss sie mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsamt angemeldet werden.
- Mögliche Abschlussarbeiten im Department ETI
Abgabe der Arbeit
Abschlussarbeiten müssen in jedem Fall fristgerecht im Prüfungsamt ET eingereicht werden:
- Eine Digitale Version per E-Mail (als PDF, inklusive etwaiger Anhänge)
- Zweifache gedruckte Ausfertigung mit Datenträger persönlich während der Öffnungszeiten oder per Post an:
Universität Siegen
Fakultät IV
Prüfungsamt ET
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
Sie müssen eine handschriftlich unterschriebene Erklärung in Ihrer Abschlussarbeit einbinden, in der Sie erklären, Ihre Arbeit (bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit) selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht zu haben.
Sobald sie die benötigte Zahl an Leistungspunkten erreicht haben, beantragen Sie bitte formlos per E-Mail an das Prüfungsamt die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente.
Die E-Mail-Adresse lautet:
Prüfen Sie bitte vorab in Ihrem Unisono-Konto, ob alle eingetragenen Daten der Richtigkeit entsprechen (z.B. Thema der Abschlussarbeit/ Projektarbeit in Deutsch und in Englisch, Prüfername, Adresse usw.). Die Erstellung der Abschlussdokumente dauert nach Beantragung in der Regel 3 Wochen.
- Abschlussarbeit
- Abschlussarbeit EMINENT
- Studienarbeit/Projektgruppe
- Rücktrittsformular/Krankmeldung
- Anmeldung zu Prüfungen, die nicht über unisono angemeldet werden können
- Formular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- neue Selbstständigkeitserklärung nach den geänderten Rahmenprüfungsordungen
- Erklärung Teilnahme Klausur
Nadine Heuckmann
Kontakt
Natalia Berg
Kontakt
| Nadine Heuckmann | Natalia Berg | |
|---|---|---|
| Kontakt: | Raum H-E 212 | Raum H-E 212 |
| Öffnungszeiten: | Dienstags und donnerstags von 09:30 - 11:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung | Mittwochs von 08:30 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung |