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Studierendenservice Department Architektur

Du studierst bereits Architektur? Dann findest Du nachfolgend die Veranstaltungspläne BA und MA und den Semesterfahrplan, alle wichtigen Informationen zu Wahlmodulen, Stegreifen und Exkursionen und zum Praktikum sowie allgemeine Terminen und Fristen. Außerdem Informationen des Prüfungsamts zu Prüfungsterminen und Formalia und alle weiteren wichtigen Informationen.

Imagebild Department Architektur

Veranstaltungspläne, Entwurfsbelegung & Semesterfahrplan

Veranstaltungsbekanntgabe und -belegung in Unisono

Im Department Architektur ist es notwendig alle Veranstaltungen (Pflicht- und Wahlmodule sowie Entwürfe) in Unisono zu belegen.

Die Veranstaltungsanmeldung ist unabhängig von der Prüfungsanmeldung zu sehen, die gesondert erfolgen muss.

Die entsprechenden Termine zu den allgemeinen Belegzeiträumen der Semester finden Sie in Unisono immer oberhalb des Vorlesungsverzeichnisses.

Ab Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses in Unisono können sich Studierende über das Veranstaltungsangebot informieren. Parallel werden die Veranstaltungspläne der Architektur zur besseren Orientierung auf den Webseiten des Departments unter „Veranstaltungen“ veröffentlicht.

Die Veranstaltungsbelegung wird für die Studierenden in unisono freigegeben. Während dieser Zeit können die Lehrenden weder Studierende zulassen noch ablehnen.
Hinweis: In jedem Wintersemester verfügen die Pflicht-Veranstaltungen der BA- und MA- Erstsemester über einen verlängerten Belegungszeitraum (bis ca. Mitte Oktober). In Erstsemesterveranstaltungen ist daher die Platzvergabe erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

In dieser Zeit können die Lehrenden die Belegungen von AN angemeldet auf ZU zugelassen /ST storniert / WL Warteliste umsetzen und damit die Plätze vergeben.

Diese Phase ermöglicht Studierenden sich bei weiteren (noch nicht ausgebuchten) Veranstaltungen anzumelden. Anders als in der ersten Belegungsphase können während dieses Zeitraums Studierende durch Lehrende bereits zur Lehrveranstaltung zugelassen oder abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits ausgelastete Veranstaltungen nicht erneut für die Belegung geöffnet werden müssen!

Im Fall der BA- und MA- Entwürfe gibt es gesonderte Belegzeiträume! Diese werden jeweils zu gegebenem Zeitpunkt per Aushang am Schwarzen Brett und in Infoveranstaltungen bekannt gegeben.
Hinweis: Kurzentwürfe können während des gesamten Semesters belegt werden, auch die Bearbeitung der Platzvergabe ist dauerhaft möglich.

Abmeldung von Veranstaltungen

Eine Abmeldung in Unisono ist nur während der Belegphasen möglich. Darüber hinaus muss dies per Mail im entsprechenden Lehrgebiet erfolgen.

 

Da es bei Abmeldungen von Veranstaltungen immer wieder zu Unklarheiten kommt, ist folgende Vorgehensweise gemäß Beschluss des Departments vom 15.05.2019 und November 2021 einzuhalten:

 

Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung mit erfolgter Zulassung seitens des/der Lehrenden verpflichtet die Studierenden bei Nicht‐Teilnahme zur Abmeldung. Dies gilt für alle Veranstaltungen (ausgenommen Vorlesungen) auch dann, wenn diese beliebig oft wiederholt werden könnten. Erfolgt die Abmeldung nicht, so wird die Studienleistung/Prüfungsleistung mit einer 5,0 benotet und dies an das Prüfungsamt weitergegeben.

  • Die Abmeldung für Übungen und Wahlveranstaltungen muss innerhalb von 3 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bzw. für Wahlfächer nach Beginn der Wahlveranstaltung schriftlich (per Mail) an das Lehrgebiet erfolgen und von diesem schriftlich (per Mail) bestätigt werden.
    >> Eine Abmeldung von der Veranstaltung über Unisono ist nach der offiziellen Belegungsphase nicht möglich.
  • Jedes Semester ist die Anmeldung zur Prüfungsleistung Entwurf (BA 17‐19 und MA 4‐6) in Unisono in einem vorgegebenen und entsprechend veröffentlichten Zeitraum (innerhalb 6 Wochen ab Beginn des Entwurfs, verzeichnet auf dem Prüfungsplan) zwingend erforderlich.
    Hierbei ist das Ende des Anmeldezeitraums auch gleichzeitig das Ende der Rücktrittsfrist, danach gilt die verbindliche Teilnahme und die Prüfungsleistung kann nicht eine Woche vor dem Prüfungstermin zurückgegeben werden (FPO‐B 2020, § 9 (5) und FPO‐M 2020, § 9 (7).
  • Die Abmeldung vom Entwurf muss zudem innerhalb der Frist schriftlich (per Mail) an das Lehrgebiet erfolgen und von diesem schriftlich (per Mail) bestätigt werden.
    >> Falls bereits eine Anmeldung zur Prüfungsleistung in Unisono erfolgt ist, muss auch diese seitens des Studierenden innerhalb des Zeitraums zurückgenommen werden.
  • Im Fall einer Krankmeldung für den Abgabe‐/Präsentationstag muss die ärztliche Bescheinigung dem Lehrgebiet am gleichen Tag per Mail eingescannt zugesandt werden.
    Die Originalbescheinigung ist dem Lehrgebiet innerhalb 3 Werktagen einzureichen.
    >> Im Falle einer späteren Abgabe/Präsentation des Entwurfs kann nicht von einem rechtzeitigen Präsentationstermin zur Anrechnung bei der Zulassung zur Abschlussarbeit ausgegangen werden.

Gez. K. Marx (Studienkoordination), N. Wüstenhöfer (Prüfungsamt)

Formularcenter

Exkursionsangebote 2026

Reiseziel Professur Zeitraum
Oslo (weitere Infos) Prof. Lenhart 17.05. - 21.05.
Halle/Dessau/Leipzig Prof. Wirths 08.06. - 11.06.
Belgien (weitere Infos) Prof. Becker 08.06. - 12.06.
München/Umgbg. (weitere Infos) Prof. Hönig 08.06. - 12.06.
Brasilien Prof. Erl August
Ruhrgebiet (Tagesexkursionen) Prof. Bielefeld 09.06. und 11.06.
Hofgut Holschbach  Vertr.-Prof. Vural 11.06 - 14.06.
Tagesexkursionen KUNST IN ECHT
(weitere Infos)
Prof. Becker 26.06.2026 Düsseldorf
10.07.2026 Bonn
17.07.2026 Köln

 

Weitere aktuelle Hinweise bitte dem Schwarzen Brett des jeweiligen Lehrgebiets entnehmen oder kontaktieren Sie die Lehrgebiete.

Stegreifentwürfe

Stand: 25.09.2026

Spuk ist in unserer heutigen Gesellschaft längst kein mythologisches Gespenstermotiv mehr, sondern das spürbare Nachwirken unsichtbarer Phänomene: digitale Dauerüberwachung, das Verstummen verlassener Räume, die Nachwirkungen verlorener Zukunftsversprechen oder die schleichende Präsenz von Isolation und Reizüberflutung.

Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Stegreifs das Phänomen des modernen Spuks architektonisch hinterfragt und als sinnliche Schwellenerfahrung erfahrbar gemacht werden.
Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und der 1:1-Aufbau einer atmosphärischen Rauminstallation, die das Prinzip der „Präsenz einer Abwesenheit“ physisch erlebbar macht. Der Entwurf übersetzt gesellschaftliche Unsicherheiten durch ein präzises Zusammenspiel von Licht, Infraschall, gerichteten Gerüchen, Temperaturwechseln und taktilen Oberflächen in eine räumliche Beklemmung oder Faszination.
Zusätzlich umfasst die Arbeit die filmische Übersetzung der Installation. Das Medium Film dient dabei nicht als bloße Dokumentation, sondern als erweiterte architektonische Ebene, um Blickachsen, Schattenverläufe und akustische Stimmungen zeitlich zu choreografieren.
Ziel des Entwurfs ist es, den Begriff des Spuks von Klischees zu befreien und eine 1:1-Versuchsanordnung zu schaffen, die die unsichtbaren, mentalen und gesellschaftlichen Spannungsfelder unserer heutigen Umwelt haptisch und filmisch greifbar macht.
Was ist Spuk in unserer heutigen Zeit?

Der Jahreswechsel um Punkt 00:00 Uhr und die Tage „zwischen den Jahren“ markieren einen gesellschaftlichen Schwellenmoment zwischen Ausnahmezustand und Innehalten. Während die Neujahrsnacht von Lärm, Feinstaub und Konsum geprägt ist, verstärkt sie gleichzeitig das Gefühl von Isolation bei Menschen ohne soziale Anbindung. Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Stegreifs eine Räumlichkeit des Übergangs entwickelt werden, die den temporalen Moment von 00:00 Uhr in eine architektonische Erfahrung übersetzt.
Im Mittelpunkt steht die Gestaltung eines temporären Pavillons an einem prägnanten Aussichts- oder Knotenpunkt in Siegen (z. B. auf den Bastionen des Oberen Schlosses oder am Ufer der Sieg). Der Entwurf soll das Thema der Schwelle aufgreifen und Räume schaffen, die mit der Ausrichtung von Licht, Schatten, Akustik und Blickbeziehungen arbeiten. Das Bauwerk dient in der Silvesternacht als Schutz- und Begegnungsraum, der eine sinnvolle, reizreduzierte und konsumfreie Alternative zum klassischen Silvesterrummel bietet.
Zusätzlich umfasst die Planung die Entfaltung einer Dramaturgie des Durchschreitens: Der Weg durch das Gebäude symbolisiert den Abschied vom Vergangenen und den Eintritt in das Neue. Materialien und Konstruktion sind dabei so gewählt, dass der Bau temporär funktioniert und eine starke zeichenhafte Wirkung im Stadtraum entfaltet.
Ziel des Entwurfs ist es, eine architektonische Lösung zu entwickeln, die dem flüchtigen Schwellenmoment um 00:00 Uhr eine physische Form verleiht, soziale Teilhabe in der Neujahrsnacht ermöglicht und einen kritischen Gegenpol zur oberflächlichen Festkultur schafft.

Öffentliche Toiletten sind ein grundlegender Bestandteil der Daseinsvorsorge, doch ihr Fehlen verdrängt Menschen schleichend aus dem öffentlichen Raum. Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Stegreifs eine bedürfnisgerechte und barrierefreie sanitäre Infrastruktur für Siegen entwickelt werden.
Im Mittelpunkt steht die Planung eines freistehenden Kleinstbaus mit zehn bis zwanzig Quadratmetern Nutzfläche, der direkt aus einer autoethnografischen Kartierung körperlicher Erfahrungen abgeleitet wird. Der Entwurf reagiert auf emotionale und gesellschaftliche Aspekte wie Schutz, Scham, Geschlecht, Barrierefreiheit und Hygiene.
Zusätzlich umfasst die Planung die Wahl eines unterversorgten Standorts im Stadtgebiet sowie die gestalterische Ausarbeitung von Zugang, Beleuchtung, Einsehbarkeit bei Nacht und den Abläufen des laufenden Betriebs.
Ziel des Entwurfs ist es, eine räumliche Gestaltungslösung zu entwickeln, die den Ausschluss aus dem Stadtraum aufhebt, die Teilhabe am öffentlichen Leben stärkt und ein würdevolles sowie sicheres Versorgungsangebot schafft.

Mode und Architektur teilen das gemeinsame Prinzip, Schutzhüllen für den menschlichen Körper zu formen – eine Symbiose, die historisch in den konstruktivistischen Kostümen des Bauhauses sowie den legendären Beaux-Arts-Bällen gipfelte, auf denen Architekten als ihre eigenen Bauwerke auftraten. Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Stegreifs eine tragbare Mikro-Architektur entwickelt werden, bei der das gebaute Modell im Maßstab 1:1 direkt am eigenen Körper getragen und im Rahmen einer performativen Kostümparty präsentiert wird.
Im Mittelpunkt steht die Entwurfsmethodik des Schnittmusters und der Fügung: Architektonische Elemente wie Faltung, Rahmung, Trageraster oder Membranen werden in ein tragbares Hüllensystem übersetzt. Das Objekt muss sowohl in der Bewegung am Körper funktionieren als auch die Fähigkeit besitzen, durch Entfaltung, Ablegen oder Aufspannen einen eigenständigen Raum im Ort zu definieren.
Zusätzlich umfasst die Planung die dramaturgische Inszenierung des Objekts im Festraum. Das Zusammenspiel von Licht, Haptik, Körperhaltung und Raumwirkung wird dabei so abgestimmt, dass die Grenze zwischen der Identität der tragenden Person und der Identität des Raumes verschwimmt.
Ziel des Entwurfs ist es, den Schwellenraum zwischen Mode und Architektur haptisch erfahrbar zu machen, das traditionelle Abgabeformat in ein kollektives Raumerlebnis zu verwandeln und den Körper selbst zum primären Maßstab des Entwerfens zu machen.

 

Kultureinrichtungen stehen vor der Herausforderung, neue Zielgruppen zu erschließen und Kultur direkt in den städtischen Alltag zu tragen. Aus diesem Grund soll im Rahmen dieses Stegreifs ein flexibles, architektonisch-szenografisches Raumkonzept für ein mobiles Theater in einem Lastwagen entwickelt werden.
Im Mittelpunkt steht die Transformation eines handelsüblichen LKW-Ladekoffers in eine wandlungsfähige Spielstätte für das Bruchwerktheater. Der Entwurf umfasst sowohl die innere Ausgestaltung der Ladefläche als auch deren räumliche Entfaltung in den Außenraum. Durch Klapp-, Falt- oder Schiebeelemente soll der LKW am Bespielort (z. B. Marktplatz oder Parkdeck) in kurzer Zeit eine sichtbare Raumkante ausbilden, welche die Grenze zwischen Bühne, Hinterbühne und Zuschauerausrichtung definiert.
Zusätzlich umfasst die Planung die Materialität und Lichtführung des Aufbaus, um mit einfachen Mitteln eine dichte, atmosphärische Theaterstimmung zu erzeugen und gleichzeitig den Anforderungen des Transports zu genügen.
Ziel des Entwurfs ist es, eine räumliche Gestaltungslösung zu entwickeln, die mit minimaler Logistik maximale Wirkung im öffentlichen Raum erzielt und den LKW vom bloßen Transportmittel in einen temporären Ort der kulturellen Begegnung verwandelt.

Die Transformation der Innenstädte hinterlässt zunehmend vakante Großstrukturen, während die Architekturlehre und die Baupraxis dringend angewandte Vorbilder für kreislaufgerechtes Bauen benötigen. Aus diesem Grund entwickelt und baut jeder Studierende im Rahmen dieses vierwöchigen Kurzentwurfs eine eigenständige, im Maßstab 1:1 realisierte Golfstation aus wiederverwendeten Baumaterialien (Urban Mining).
Im Mittelpunkt steht das physische Bauen des Moduls: Aus Materialien wie Altholz, Metallprofilen, Gerüstteilen oder Bauschutt entsteht eine voll bespielbare Station, die mit zirkulären, zerstörungsfrei demontierbaren Fügungstechniken konstruiert wird. Erst durch die Aneinanderreihung und das räumliche Zusammenspiel aller studentischen Einzelarbeiten wächst das Projekt zu einem zusammenhängenden, öffentlichen Minigolf-Parcours in einem ausgewählten Leerstand heran.
Zusätzlich umfasst die Planung die Abstimmung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Stationen, die Ausnutzung der vorhandenen Gebäudetopografie (Rampen, Nischen, Höhenunterschiede) sowie ein einfaches Logistik- und Rückbaukonzept.
Ziel des Entwurfs ist es, das Prinzip der Kreislaufwirtschaft durch das Bauen im Maßstab 1:1 haptisch erfahrbar zu machen, vakante Räume spielerisch zu reaktivieren und das gemeinsame Gestalten zu einem sichtbaren Stadtbaustein zu verbinden.

Informationen zu Praktika

Grundpraktikum

Das Grundpraktikum umfasst vier Wochen praktische Tätigkeit auf einer Baustelle oder in einem Handwerksbetrieb, die vor Studienbeginn abzuleisten sind. Das Sekretariat (sekretariat@architektur.uni-siegen.de) des Departments beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen zum Grundpraktikum.

Nachweise möglicherweise schon absolvierter Praktika fügen Sie Ihrer Bewerbung bei. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers / der Praktikumsstelle, in der die Daten und die Tätigkeiten aufgeführt sind (es muss kein Bericht geschrieben werden).

Ausnahmefälle
Eine Ausbildung in einem entsprechenden Beruf wird als Grundpraktikum anerkannt, ebenso eine Ausbildung als Bauzeichner. Der Abschluss an einer Fachoberschule für Technik Fachrichtung Bauwesen wird ebenfalls anerkannt. In diesen Fällen bitte das Zeugnis im Sekretariat des Departments vorlegen.


Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls

Ziele des Praktikums
Im Rahmen des Wahlpflichtmoduls 2ARCHBA22 (FPO2020) bzw. 2ARCHBA33 (FPO2024) können die Studierenden ein Praktikum ablegen. Das Praktikum soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellung und praktische ingenieurnahe Mitarbeit in Büros oder an praxisorientierten Projekten heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und umzusetzen. Die Tätigkeit der oder des Studierenden soll durch Eigenständigkeit und Mitverantwortung bestimmt sein.

 

Formalia

Praktikumsvertrag

Praktikumsbescheinigung

Leitfaden Praktikum FPO 2020

Leitfaden Praktikum FPO 2024

Layoutvorgaben Praktikumsbericht
 

Praktikumsordnung (Nichtamtliche Lesefassung)

 

Die nichtamtlichen Lesefassungen haben lediglich informativen Charakter, nur die Dokumente, die in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht wurden, sind rechtsgültig:

Praktikumsordnung

1. Änderungsordnung

2. Änderungsordnung

Unterstützung bei Einschränkungen

Nachteilsausgleich

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen studienrelevante Einschränkungen hast, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen. Damit wird ermöglicht, dass Prüfungen und Leistungsnachweise so gestaltet oder Rahmenbedingungen angepasst werden, dass du deine Leistungen möglichst gleichwertig erbringen kannst. Auf der Informationsseite des Servicebüro Inklusion findest du, welche gesundheitlichen Voraussetzungen bzw. Nachweise typischerweise benötigt werden und wie du den Antrag stellst. Ziel ist es, Chancengleichheit zu sichern und Nachteile durch deine gesundheitliche Situation auszugleichen.

 

Erschwernisausgleich

Beim Erschwernisausgleich kannst du dir Unterstützung sichern, wenn deine Studienorganisation durch besondere Lebensumstände (z. B. die Pflege von Angehörigen) deutlich erschwert wird. Ziel ist es, dass du trotz dieser zusätzlichen Belastung deine Studienleistungen möglichst fair und gleichwertig erbringen kannst. Die Seite des Familienservicebüros findest du, welche Voraussetzungen gelten, welche Nachweise typischerweise erforderlich sind und wie du den Antrag stellst. So wird deine persönliche Situation angemessen im Studium berücksichtigt.


 

Qualität & Feedback

Beim Qualitätsmanagement der Fakultät II geht es darum, Lehre und Studienbedingungen fortlaufend zu verbessern. Die QM-Koordination führt dazu ein regelmäßiges Monitoring durch und ist sowohl für Mitarbeitende als auch für Studierende Ansprechperson für alle Fragen rund um das Qualitätsmanagement. Dafür werden u. a. Studiengangmanagement, Jahresgespräche, Lehrveranstaltungsevaluationen sowie verschiedene Befragungen (z. B. Studierenden- und AbsolventInnenbefragungen) eingesetzt. 

 

QM-Koordination

Die QM-Koordination bietet auch die Möglichkeit, Anliegen, Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge einzubringen. So tragen deine Hinweise dazu bei, Abläufe, Lehre und Betreuung kontinuierlich zu verbessern. Auf der Informationsseite des QM findest du, wohin du dich wenden kannst und wie dein Anliegen bearbeitet wird. Nutze diesen Weg, wenn du Unterstützung, Klärung oder eine Reaktion wünschst.

Prüfungsamt

Nadia Wüstenhöfer

Prüfungsamt

Kontakt

pruefungsamt@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-2669
PB-A 028
Paul-Bonatz-Straße 9-11

Studienkoordination

Architektin Dr.-Ing. Katja Marx

Studienkoordination

Kontakt

koordination@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-2149
PB-A 027
Paul-Bonatz-Straße 9-11

Koordination Fachstudienberatung / Praktikumsbeauftragte im Bereich des Wahlpflichtmoduls

Dr. phil. Hannah Schiefer

Referentin

Kontakt

schiefer@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-2137
PB-A 035/3
Paul-Bonatz-Straße 9-11

Bei Fragen zum Grundpraktikum

Heike Müller

Departmentsekretariat

Kontakt

sekretariat@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-2126
PB-A 024
Paul-Bonatz-Straße 9-11

Erreichbarkeit

Montag:
8:00-16:00
Dienstag:
8:00-16:00
Mittwoch:
8:00-16:00
Donnerstag:
8:00-16:00
Freitag:
8:00-16:00

Studiengangsleitung Bachelor

Jan Kampshoff / Foto: Thomas Müller

Univ.-Prof. Jan Kampshoff M.A. Architekt

Professor

Jan Kampshoff ist Architekt in Münster, Mitgründer von modulorbeat und Universitätsprofessor für Raumkonzeption und Entwerfen an der Universität Siegen. Seit 2005 arbeitet modulorbeat an der Schnittstelle von Architektur, Kunst und Urbanismus – zwischen temporären Installationen, städtebaulichen Interventionen und der Erforschung des Stadtraums als Medium der Kommunikation. Für die Skulptur Projekte Münster entwarf modulorbeat 2007 und 2017 die architektonischen Infrastrukturen. Mit der Initiative Freihaus MS – Stadt ist, wenn man drüber spricht sucht er seit zwei Jahrzehnten nach Wegen, Stadt, Kreativität und Kultur produktiv ins Gespräch zu bringen. Vor seiner Tätigkeit an der Universität Siegen war er als Gastprofessor an der TU Berlin (2017–2024) sowie als Vertretungsprofessor an der Peter Behrens School of Arts in Düsseldorf tätig. Seine Arbeiten wurden u. a. für den Mies van der Rohe Award nominiert und mit dem Bauwelt-Preis sowie dem Deutschen Architekturpreis ausgezeichnet. Darüber hinaus engagiert er sich im Vorstand des Westfälischen Kunstvereins und des Fördervereins Freihaus ms e.V., in der Initiative Ruhrmoderne sowie als Mitinitiator des Hochschulnetzwerks Gemeinsam für die Bauwende bei Architects for Future (A4F).

Links:
www.modulorbeat.de, www.freihaus.ms

Kontakt

Kampshoff@architektur.uni-siegen.de

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Michael Lenhart

Professor

Kontakt

lenhart@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-2147
PB-A 103
Paul-Bonatz-Straße 9-11

Studiengangsleitung Master Planen und Bauen im Bestand

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Architekt Bert Bielefeld

Professor

Kontakt

bielefeld@architektur.uni-siegen.de
+49 271 740-3420
PB-F 110/11
Paul-Bonatz-Straße 9-11
Tobias Hönig

Univ.-Prof. Tobias Hönig M.A. Architekt

Professor

Kontakt

hoenig@architektur.uni-siegen.de