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Beeinträchtigung

Digital Diversity Guide

Good to know

Die Universität Siegen versteht Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Demgemäß liegt der Fokus nicht auf individuellen Defiziten, sondern auf dem sozialen Modell von Behinderung: Behinderung entsteht maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den einstellungs- sowie umweltbedingten Barrieren im Hochschulalltag. Die Universität Siegen sieht die Anerkennung und Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Lebensrealitäten als Grundvoraussetzung für exzellente Forschung, Lehre und ein solidarisches Miteinander.

  • Behinderung & Schwerbehinderung: Beschreibt körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor.
  • Chronische Erkrankungen: Langanhaltende körperliche (z. B. Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose) und psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen), die die Teilhabe erheblich einschränken können, auch wenn sie nicht zwingend den rechtlichen Status einer Behinderung erreichen.
  • Neurodivergenz: Bezeichnet eine von der neurotypischen Mehrheit abweichende Informationsverarbeitung (z. B. bei Autismus, ADHS, Legasthenie). Im Sinne der Neurodiversität werden diese Ausprägungen als natürliche Varianten menschlicher Vielfalt anerkannt und bei der Gestaltung von Forschung, Lehre und Arbeitsbedingungen berücksichtigt.
  • Unsichtbare Beeinträchtigungen: Die große Mehrheit der Beeinträchtigungen ist für Dritte nicht direkt erkennbar. In Beratungsgesprächen an der Uni Siegen zeigte sich, dass knapp 59% der betroffenen Studierenden eine psychische Erkrankung oder Neurodivergenz aufweisen, ca. 27% eine andere chronische körperliche Erkrankung haben, während nur bei unter 10% eine sichtbare Bewegungs-, Seh- oder Hörbeeinträchtigung vorliegt.

Die Universität Siegen sieht es als ihre Aufgabe, Benachteiligungen für Hochschulangehörige mit Behinderung oder chronischer Erkrankung abzubauen und eine barriere- sowie diskriminierungsfreie Forschungs-, Lehr-, Lern- und Arbeitsumgebung zu schaffen.

Good Practice & Support

An der Universität Siegen stehen Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese dienen dazu, Barrieren im Studien- und Arbeitsalltag abzubauen und bei individuellen Bedarfen zu unterstützen.

Die zentrale Anlaufstelle für Studierende und Lehrende bei allen Fragen rund um das Thema Beeinträchtigung. 

Link zur Webseite des Servicebüros

E-Mail: service-inklusion@uni-siegen.de

Bietet Studierenden individuelle Beratung und unterstützt bei Fragen zu Nachteilsausgleichen und individuellen Regelungen im Studium.

E-Mail: beeintraechtigt.studieren@uni-siegen.de

Vertritt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter, berät in Personalfragen und hilft bei der bedarfsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. 

Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SBV.

E-Mail: sbv@uni-siegen.de

Das Team Digitale Lehre (TDL) stellt im Portal Digitale Lehre Methoden und Werkzeuge zur barrierefreien Gestaltung der Lehre bereit.

Die Universität ist als eine von vier assoziierten Einrichtungen an dem Angebot des Knowledge Badge „Barrierefreie lehren“ inklusive Abschlussprüfung und Zertifizierung beteiligt.

Ausleihe von FM-Empfängern und mobilen Induktionsschleifen für Hörbeeinträchtigte über das Servicebüro; PC-Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Studierende sowie höhenverstellbare Scanner in der Universitätsbibliothek. Prüfungen und E-Assessment können Nachteilsausgleiche je nach Bedarf zum Beispiel durch individuelle Zeitzugaben oder angepasste Hard- und Softwarelösungen umsetzen. Zudem stehen Ruheräume auf dem Campus zur Verfügung sowie barrierefreie bzw. barrierearm zugängliche Lernorte (LEOs). Genauere Informationen über Ausstattung und Zugänglichkeit der Lernorte finden Sie im LEO-Guide, Ruheräume in AR-HB 024, AR-K 220, ENC-B 017, PB-A 005, US-B 080 und US-C 108. Siehe hierzu auch aktuelle Information im Wegweiser der Universität Siegen.

Walter-Krämer-AStA
AStA Referat für Soziales und Internationales (SOZI) (Link zur Webseite)
Adolf-Reichwein-Straße 3, Raum AR-H 105
E-Mail: sozref@asta.uni-siegen.de
Telefon: +49 271 740 4601

Psychologische Beratung für Studierende (Link zur Webseite)
E-Mails: 
emine.selvi@zv.uni-siegen.de
sophie.seeger@zv.uni-siegen.de
christina.eisenbach@zv.uni-siegen.de
Telefon: +49 271 740 4300

Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen (Link zur Webseite)
E-Mail: pha@uni-siegen.de
Telefon: +49 271 740 5550

Beauftragter für Menschen mit Behinderung der Stadt Siegen
Herr Carsten Hermann (Link zur Webseite)
E-Mail: c.hermann@siegen.de
Telefon: +49 271 404 2247

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Behinderten- und Inklusionsbeauftragter) für den Kreis Siegen-Wittgenstein
Herr Rainer Groos (Link zur Webseite)
E-Mails: 
gross@siegen-wittgenstein.de
sozialplanung@siegen-wittgenstein.de
Telefon: +49 (0271) 333-1753

Invema e.V. (Link zur Webseite)
„Wir setzen uns seit 1993 für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen ein.“

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) (Link zur Webseite)
E-Mail: studium-behinderung@studierendenwerke.de
Telefon: +49 30 297 727 64

 

Praxistipps

Für Studierende

  • Ein frühzeitiger Austausch mit dem Servicebüro Inklusive Universität Siegen hilft dabei, individuelle Bedarfe rechtzeitig zu klären – insbesondere, wenn es um die Beantragung von Nachteilsausgleichen für Prüfungen oder Studienleistungen geht.
  • Ein Blick auf die Webseite des Servicebüros lohnt sich: Dort finden sich gebündelte Informationen, Formulare und aktuelle Ansprechpersonen für verschiedenste Anliegen rund um das Studium mit Beeinträchtigung.

Für Lehrende & Forschende

  • Eine barrierearme Aufbereitung von Lehrmaterialien erleichtert allen Studierenden den Zugang zu den Inhalten. Informationen, Tipps und weitergehende Beratung erhalten u. a. im entsprechenden Bereich auf unserer Webseite bzw. sprechen Sie uns gerne an. Für die praktische Umsetzung im Hochschulalltag verweisen wir weitergehend auf die umfassenden und praxisnahen Materialien des Kompetenzzentrums digitale barrierefreiheit.nrw, insbesondere die Checkliste zur Barrierefreiheit in der digitalen Lehre. Konkrete Informationen zum Gestalten barrierefreier Webseiten im Content-Management-System (CMS) der Universität Siegen finden Sie auf der dafür eingerichteten Webseite. Bei Fragen und individuellen Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne auch an das Servicebüro Inklusive Universität Siegen. Wir beraten Sie gerne bzw. vermitteln entsprechend weiter.
  • Da die meisten gesundheitlichen Einschränkungen unsichtbar sind, hilft eine offene Kommunikationskultur. Sprechen Studierende eigene Beeinträchtigungen an, lassen sich in einem partnerschaftlichen Austausch meist schnelle, pragmatische Lösungen für den Lehralltag finden.
  • Digitale und hybride Lehrformate sind eine wertvolle und zielorientierte Ergänzung, um Studierenden, die gesundheitsbedingt phasenweise nicht in Präsenz teilnehmen können, den Anschluss zu gewährleisten.
  • Das Zentrum zur Förderung der Hochschullehre (ZFH) und das Team Digitale Lehre (TDL) bieten hilfreiche Weiterbildungen und Impulse zur inklusiven und barrierefreien Hochschuldidaktik.

Für Verwaltung & Mitarbeitende

  • Digitale Barrierefreiheit im Arbeitsalltag bedeutet, Formulare und administrative Workflows so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind (etwa durch Screenreader-kompatible PDFs). Für die praktische Umsetzung im Hochschulalltag verweisen wir ebenso wie in der Lehre auf die umfassenden und praxisnahen Materialien des Kompetenzzentrums digitale barrierefreiheit.nrw, insbesondere die Checkliste Barrierefreie Dokumente. Konkrete Informationen zum Gestalten barrierefreier Webseiten im Content-Management-System (CMS) der Universität Siegen finden Sie auf der dafür eingerichteten Webseite. Bei Fragen und individuellen Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne auch an das Servicebüro Inklusive Universität Siegen. Wir beraten Sie gerne bzw. vermitteln entsprechend weiter.
  • Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder längeren Ausfallzeiten bieten die Rahmenvereinbarung zum Homeoffice sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) strukturelle Unterstützung.
  • Für die barrierefreie und gesundheitsgerechte Ausgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes (z. B. durch höhenverstellbare Schreibtische oder angepasste IT-Hardware) steht die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beratend zur Seite.
  • Interne Fortbildungen, wie das Zertifikat „Organising Gender & Diversity in Forschung, Lehre und Verwaltung“, bieten eine gute Möglichkeit, sich kollegial für die Bedarfe von Mitarbeitenden mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zu sensibilisieren.