Fakultät I: Antrag auf Anerkennung
Ob Wechsel der Hochschule, Wechsel des Studiengangs oder Auslandssemester: In anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag für den gewählten Studiengang anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des jeweiligen Studienfachs an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
Documente
Antragsstellung
Pro Fach füllst du einen Antrag aus. Hast du Leistungen für das Studium Generale, wird die Anerkennung über das Kernfach beantragt.
Fachvertretung
Leite deine Unterlagen an die zuständige Fachvertretung weiter. Hier wird eine Empfehlung für die Anerkennung ausgestellt und an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Prüfungsauschuss
Das Prüfungsamt leitet in der Regel den Antrag an die/den Vorsitzenden des Fachlichen Prüfungsausschusses weiter. Hier wird dein Antrag noch einmal geprüft.
Anerkennung
Dein Antrag geht wieder zurück ins Prüfungsamt. Entsprechend der Empfehlungen aus dem Fach werden deine Leistungen in deiner Studierendenakte verbucht.
Auslandssemester
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt über ein vor der Abreise erstelltes Learning Agreement, in dem die im Ausland zu erbringenden Lehrveranstaltungen festgehalten werden.
Nach deinem Auslandssemester musst du einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen stellen (inkl. möglicher freiwilliger Zusatzleistungen). Reiche dazu den Antrag sowie dein aus dem Ausland erhaltenes Transcript of Records bei der/dem Fachvertreter*in ein.
Das phil: Prüfungsamt verbucht auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachvertretungen die anerkannten Leistungen. Leistungen aus dem Ausland, die im Curriculum nicht anerkannt werden, werden als freiwillige Zusatzleistungen erfasst.
Benötigte Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- ggf. Learning Agreement
- Transcript of Records aus dem Ausland
- aktuelle Leistungsübersicht
Fach-/Modellwechsel innerhalb der Universität Siegen
Hast du innerhalb der Universität Siegen das Fach und/oder Modell gewechselt, fülle bitte den Antrag auf Anerkennung vollständig aus und schicke diesen zusammen mit einer aktuellen Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.
Das Prüfungsamt schickt dir - sofern zutreffend - die Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester per E-Mail zu und verbucht deine Leistungen, sobald du umgeschrieben bist.
Du hast z.B. Leistungen in einem Lehramtsstudium erbracht und diese können nicht für dein Fachstudium anerkannt werden? Sprich uns gerne an. Ggf. lassen sich die Leistungen im Studium Generale anerkennen.
Benötigte Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- ggf. Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester
- aktuelle Leistungsübersicht
Hochschulwechsel
Bei einem Hochschulwechsel reiche bitte den Antrag auf Anerkennung (sowie ggf. den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester) sowie einen Leistungsnachweis in beglaubigter Kopie zusammen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner vorherigen Hochschule über den bestehenden Prüfungsanspruch in deinem Studiengang ein.
Auf Grundlage der Empfehlung der Fachvertreter*innen verbucht das Prüfungsamt deine bereits erbrachten Leistungen.
Du hast vorher etwas ganz anderes studiert? Sprich uns gerne an. Ggf. können Leistungen für das Studium Generale anerkannt werden.
Benötigte Dokumente
- Antrag auf Anerkennung
- ggf. Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester
- Leistungsnachweis als beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule