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phil: Prüfungsamt

Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät

Das phil: Prüfungsamt betreut dich rund um die Prüfungsangelegenheiten in deinem Fach-Studium an der Fakultät I. Du kannst uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Büro kontaktieren. Innerhalb unserer Sprechzeiten benötigst du keinen Termin.

Unsere Aufgaben
  • Prüfungsangelegenheiten
  • Anträge auf Anerkennung
  • Anmeldung von Letztversuchen/Freiversuchen
  • Rücktritte bei Erkrankung
  • Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
  • Anmeldung der mündl. Masterprüfung/ des Kolloquiums
  • Ausstellung von Bescheinigungen zu Prüfungsangelegenheiten und Abschlussunterlagen 

 

Kontakt per E-Mail

 

Studierenden in der Stadt unterwegs

Du studierst auf Lehramt? Dann wirst du von den Kolleg*innen im Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung betreut.

Auslaufende Prüfungsordnungen

Zum 31.03.2026 treten die FSBs (PO 2011-2017) außer Kraft. Prüfe, ob deine PO betroffen ist.

Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen die Prüfungsansprüche der untenstehenden Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll- und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig SoSe 2022). Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen (i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23) fortgeführt. Sie haben zwei Optionen: 
1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder 
2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung. 
Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den Kolleg*innen der phil: Studienberatung.

Studiengänge, deren Prüfungsanspruch zum 31.03.2026 erlischt:
  • B.A. Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Geschichte (PO 2013)
  • B.A. Kunstgeschichte (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Literatur, Kultur, Medien (PO 2011 und PO 2015)
  • B.A. Medienmanagement (PO 2011)
  • B.A. Medienwissenschaft (PO 2011)
  • B.A. Philosophie (PO 2011)
  • B.A. Sozialwissenschaften (PO 2011)
  • B.A. Sprache und Kommunikation (PO 2011)
  • B.A. Wirtschaftswissenschaften (PO 2011)
Studiengang, dessen Prüfungsanspruch zum 30.09.2027 erlischt: 
  • B.A. Soziawissenschaften in Europa (PO 2015)
Studiengänge, die nicht fortgeführt werden (s.u.):
  • B.A. Erweitertes Kernfach Geschichte
  • B.A. Kernfach Kunstgeschichte
  • B.A. Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft

Für den Bachelorabschluss relevante Leistungen müssen bis zum Stichtag 31.03.2026 erbracht (= eingereicht) worden sein und spätestens bis zum 31.05.2026 verbucht sein - vor allem wenn Sie im Anschluss ein Masterstudium planen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihren Dozierenden auf und planen frühzeitig die Leistungserbringung. Beachten Sie auch unbedingt die untenstehenden Informationen zur Bachelorarbeit.

Planen Sie Ihren weiteren Studienverlauf und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch.

Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modulelement, für das kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig während der Orientierungs- und Belegphase(n) an das Team phil: unisono.

Wichtig: Wir empfehlen dringend, den Wechsel der Prüfungsleistung zum Wintersemester 2025/26 in die Wege zu leiten. Dies gilt v.a. für Studierende in den Fächern

  • Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft (PO 2011)
  • Erweitertes Kernfach Geschichte (PO 2013)
  • Kernfach Kunstgeschichte (PO 2016)
  • sowie allen Studierenden, die einen Fach- und/oder Modellwechsel planen.

Ein Fach-/Modellwechsel zum Sommersemester ist immer mit einem Einstufungsbescheid in ein höheres Fachsemester (>1) verbunden. Dazu müssen mind. 15 LP für das neue Fach vorliegen. Im Wintersemester entfällt dies. 

 

Prozedere für den Wechsel der PO: 

1. Nehmen Sie Kontakt zur Fachstudienberatung auf und beantragen die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und ggf. den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (sofern notwendig). 
2.a) Studienmodell und/oder Fach/Fächer sind nicht identisch: Nehmen Sie die Umschreibung zum Wintersemester über unisono spätestens bis zum 19.09.2025 vor! 
2.b) Studienmodell und Fach/Fächer sind identisch:  Melden Sie sich per E-Mail im Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und beantragen den Wechsel der Prüfungsordnung zum Wintersemester bis zum 19.09.2025! 
3. Melden Sie sich nach erfolgter Umschreibung im Prüfungsamt (pruefungsamt@phil.uni-siegen.de). Ihr*e Sachbearbeiter*in nimmt zeitnah die Verbuchung der anerkannten Leistungen anhand der Empfehlungen der Fachvertreter*innen vor. 

Für die Bachelorarbeit haben Sie 10 bzw. 14 Wochen Zeit. Aufgrund von Erkrankung während der Schreibzeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 14 Tagen beantragen. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:

  • nicht-empirisch (10 Wochen):  09.12.2025 | Bearbeitungszeit: 06.01.2026 - 17.03.2026
  • empirisch (14 Wochen) 11.11.2025 | Bearbeitungszeit: 09.12.2025 - 17.03.2026

Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit im Kernfach Kunstgeschichte schreiben, muss die Bachelorarbeit spätestens am 31.01.2026 (AM 2/2023 § 1 Absatz 4) eingereicht werden. Daher gelten für das Kernfach Kunstgeschichte andere Fristen! Auch hier gilt, dass Sie bei Erkrankung bis zu 14 Tage Schreibzeitverlängerung beantragen können. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:

  • nicht-empirisch (10 Wochen): 07.11.2025 | Bearbeitungszeit: 07.11.2025 - 16.01.2026
  • empirisch (14 Wochen): 12.09.2025 | Bearbeitungszeit: 10.10.2025 - 16.01.2026

Für alle Bachelorarbeiten gilt: Werden die obigen Fristen nicht eingehalten, kann kein Studienabschluss zum 31.03.2026 gewährleistet werden. Fällt die Abgabe ins Sommersemester muss die Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung und die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Formalia, etc. 

Das Fach Geschichte kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen unbedingt das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch, um gemeinsam den weiteren Studienverlauf zu planen. 

Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen!

Das Kernfach Kunstgeschichte kann in der aktualisierten Prüfungsordnung ausschließlich als Ergänzungsfach in Modell B und Modell D studiert werden. Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung unbedingt in Anspruch.  

Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen!

Das Fach Medienwissenschaft kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch.

Für Studierende aus dem Erweiterten Kernfach (PO 2011) bieten sich die neuen Ergänzungsfächer der Medienwissenschaft an:

Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen! 

Literatur, Kultur, Medien

In Modell A sind im Fach LKM 3 Sprachen zu wählen. Studieren Sie derzeit im Erweiterten Kernfach LKM (Forschungsorientiert) müssen Sie entweder eine weitere Sprache hinzunehmen oder aber z.B. in Modell B (mit Ergänzungsfach) wechseln.

Im Modell B sind 2 Sprachen und in Modell C & D (im Kernfach) 1 Sprache zu wählen. 


Sprache & Kommunikation 

In Modell A und B sind 2 Sprachen zu wählen; in C & D im Kernfach 1 Sprache.

Sollten Sie aufgrund der sprachlichen Schwerpunkte ein Modellwechsel vornehmen müssen, weil Sie z.B. derzeit im Forschungsorientierten Modell LKM studieren und keine weitere Sprache hinzunehmen möchten, empfehlen wir dringend den Wechsel zum Wintersemester! Beratungsangebote bietet die phil: Studienberatung an.  

 

Es wird ein Wechsel zum Wintersemeser 2025/26 empfohlen - v.a. wenn Sie das Modell wechseln müssen!

Informieren Sie sich über die neuen Kombinationsmodelle.

Die Modelle sind in etwa wie folgt zu vergleichen:

Studienmodelle der alten PO 

 Studienmodelle der neuen PO 

 Erweitertes Kernfach (Forschungsorientiertes Studienmodell)

Modell A: 1-Fach

Kern-/Ergänzungsfach (Kombinations-Studienmodell)

Modell B: Kern-/Ergänzungsfach

Kern-/Kernfach (Fachorientiertes Studienmodell)

Modell C: Kern-/Kernfach

--

Modell D: Kernfach mit 2 Ergänzungsfächern

Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in den Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur ab dem 2. Fachsemester möglich, d.h. bei der Wahl eines neuen Faches müssen Sie mind. 15 Leistungspunkte in diesem Fach nachweisen.  

Den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen Sie bitte rechtzeitig zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bei den entsprechenden Fachvertreter*innen. Auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen erstellen die Fachvertreter*innen eine Empfehlung zur Einstufung. Das Prüfungsamt stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, mit der Sie die Umschreibung via unisono vornehmen können. 

Den Antrag auf Umschreibung finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“.

Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen. Sollten Sie einen Fachwechsel vornehmen (müssen), benötigen Sie auch den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Füllen Sie den Antrag/die Anträge vollständig aus und schicken diese(n) zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.

Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung.

Informieren Sie sich über das Anerkennungsverfahren. 

Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen die Prüfungsansprüche der untenstehenden Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll- und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig im SoSe 2023). Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen (i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2023/24) fortgeführt. Sie haben zwei Optionen: 

  1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder
  2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung. 

Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den Kolleg*innen der phil: Studienberatung.

In welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, können Sie u.a. anhand Ihres Studienplaners herausfinden. Rückfragen dazu können Sie auch dem Prüfungsamt stellen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Prüfungsordnung betroffen ist.


Studiengänge, deren Prüfungsanspruch zum 31.03.2026 erlischt:

  • M.A. Geschichte (PO 2011)
  • M.A. Literaturwissenschaft: Literatur, Kultur, Medien (PO 2011)
  • M.A. Medienkultur (PO 2011)
  • M.A. Interdisziplinärer Medien und Gesellschaft (PO 2011 und PO 2013)
  • M.A. Philosophie (PO 2011)
  • M.A. Roads to Democracies - Historical and Contemporary Perspectives on Politics and Culture (PO 2017)
  • M.A. Sozialwissenschaften (PO 2011)
  • M.A. Theaterpädagogik (PO 2014)

Studiengänge, die nicht fortgeführt werden: 

  • M.A. Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremdsprachen im Beruf (KFB) (PO 2012)
  • M.A. Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen (PO 2014)
  • M.A. Internationale Kulturhistorische Studien (PO 2017)
  • M.A. Medien und Gesellschaft: Vertiefung Sozio-Informatik (PO 2013)

Studieren Sie nach einer der auslaufenden Prüfungsordnungen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium bis zum 31.03.2026 abzuschließen, d.h. bis zu diesem Stichtag müssen alle Leistungen (inkl. der Masterarbeit und der mündl. Masterprüfung) erbracht (=eingereicht) worden sein. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihren Dozierenden auf und planen die Leistungserbringung entsprechend.

Planen Sie frühzeitig Ihren weiteren Studienverlauf und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch.

Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modul(element), für das - trotz Turnus - kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt während der Belegphase an das Team phil: unisono.

1. Nehmen Sie Kontakt zur Fachstudienberatung auf und planen Ihren Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und ggf. den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (sofern notwendig).
2.a) Studierende im M.A. Angewandte Sprachwissenschaft, M.A. Sprachwissenschaft, M.A. Internationale Kulturhistorische Studien sowie Fach-/Modellwechsler: Bewerben Sie sich über unisono zum Wintersemester 2025/26 bis zum 15.09.2025 bzw. zum Sommersemester 2026 bis zum 15.03.2026 für einen Studienplatz. 
2.b) Studierende, bei denen 2.a) nicht zutreffend ist, melden sich per E-Mail im Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und beantragen den Wechsel der Prüfungsordnung zum Wintersemester bis zum 15.09.2025 bzw. zum Sommersemester bis zum 15.03.2026. 
3. Melden Sie sich nach erfolgter Umschreibung im Prüfungsamt. Ihr*e Sachbearbeiter*in nimmt im Anschluss die Verbuchung der anerkannten Leistungen anhand der Empfehlungen der Fachvertreter*innen vor.

Masterarbeit 

Studierende des Masters Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremsprachen im Beruf und des Masters Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen (Kernfach) müssen laut § 1 Absatz 5 der jeweiligen Aufhebungsordnung ihre Masterarbeit bis zum 31.01.2026 im Prüfungsamt einreichen. Die Anmeldung zur Masterarbeit muss daher spätestens an den folgenden Tagen im Prüfungsamt vorliegen:

  • nicht-empirisch (18 Wochen): Anmeldung bis zum 29.08.25 | Bearbeitungszeit: 26.09.25 - 30.01.26
  • empirisch (26 Wochen): Anmeldung bis zum 04.07.25  | Bearbeitungszeit: 01.08.25 - 30.01.26

Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 28 Tagen beantragen. Warten Sie mit der Anmeldung Ihrer Masterarbeit daher nicht bis zum Fristende, sondern melden Ihre Masterarbeit vorzugsweise mind. 1 Monat vor den genannten Daten an, um im Falle einer Erkrankung die Schreibzeit verlängern zu können.

Informationen zu den Voraussetzungen, Formalia etc. finden Sie auf den Seiten zu den Abschlussarbeiten. Die Angaben auf dieser Homepage sind für die auslaufenden Prüfungsordnungen bindend.

Mündliche Masterprüfung 

Die mündliche Prüfung muss spätestens 8 Wochen nach Mitteilung über die Gutachten stattfinden, d.h. Sie können diese auch bereits während der Schreibzeit oder der Begutachtung durchführen.

Wichtig: Auch die mündliche Masterprüfung muss bis spätestens 31.03.2026 abgelegt werden.

In der Regel sollen die Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit vorliegen. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Möchten Sie die Gutachten abwarten, empfiehlt es sich, mit den Gutachter*innen frühzeitig unter Berücksichtigung der Gutachtenfrist einen Termin für die mündliche Masterprüfung auszumachen, damit das Studium spätestens bis zum 31.03.2026 abgeschlossen ist.

Eine Anmeldung der Masterarbeit ist nicht mehr möglich. Bitte leiten Sie den Wechsel der Prüfungsordnung in die Wege. Studierende mit der Vertiefung Sozio-Informatik wenden sich bitte an die Fachstudienberatung. 

Masterarbeit

Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Kernfach Philosophie, Medienkultur, Internationale Kulturhistorische Studien, Literaturwissenschaft: Literatur, Kultur, Medien oder Sozialwissenschaften schreiben, muss Ihre Masterarbeit spätestens am 31.03.2026 eingereicht werden. Die Anmeldung zur Masterarbeit sollte daher spätestens zu den folgenden Tagen im Prüfungsamt eingereicht werden:

  • nicht-empirisch (18 Wochen): Anmeldung bis 28.10.25 | Bearbeitungszeit: 25.11.25 - 31.03.26
  • empirisch (26 Wochen): Anmeldung bis 02.09.25 | Bearbeitungszeit: 30.09.25 - 31.03.26

Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 28 Tagen beantragen. Warten Sie mit der Anmeldung Ihrer Masterarbeit daher nicht bis zum Fristende, sondern melden Ihre Masterarbeit vorzugsweise mind. 1 Monat vor den genannten Daten an, um im Falle einer Erkrankung die Schreibzeit verlängern zu können!

Mündliche Masterprüfung

Die mündliche Prüfung muss spätestens 8 Wochen nach Mitteilung über die Gutachten stattfinden, d.h. Sie können diese auch bereits während der Schreibzeit oder der Begutachtung durchführen.

Wichtig: Auch die mündliche Masterprüfung muss bis spätestens 31.03.2026 abgelegt werden.

In der Regel sollen die Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit vorliegen. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Möchten Sie die Gutachten abwarten, empfiehlt es sich, mit den Gutachter*innen frühzeitig unter Berücksichtigung der Gutachtenfrist einen Termin für die mündliche Masterprüfung auszumachen. Der Prüfungstermin muss jedoch im Wintersemester 2025/26 liegen!

Studierende im M.A. Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremdsprachen im Beruf und M.A. Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen können ihr Studium im M.A. Linguistik: digital, angewandt, strukturell - Strukturen der Sprache(n) weiterführen. Es stehen dabei drei inhaltliche Vertiefungsrichtungen sowie verschiedene sprachliche Schwerpunkte zur Auswahl:

  • Strukturen der Sprache(n) – Digital Linguistics (DL) | zwei sprachliche Schwerpunkte,
  • Professionelle und öffentliche Kommunikation (PÖK) | ein sprachlicher Schwerpunkt,
  • Fremdsprachen in der Erwachsenenbildung (FidE) | ein sprachlicher Schwerpunkt.

Als sprachliche Schwerpunkte sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch wählbar.

Für Studierende im M.A. Internationale Kulturhistorische Studien könnte der neue M.A. Kultur, Geschichte, Gesellschaft von Interesse sein. Mit einem Studium des M.A. KGG erhalten Sie fachliche Einsichten in die Gegenstände der beteiligten Fächer (Anglistik, Architekturgeschichte, Evangelische Theologie, Germanistik, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Medienwissenschaft, Musikwissenschaft, Philosophie, Romanistik und Sozialwissenschaften), sowohl zu Kultur und Gesellschaft der Gegenwart als auch zu historischen Kulturen und Gesellschaften, vor allem zur europäisch-westlichen Kultur und deren Gesellschaften. So können auch methodische Zugänge der beteiligten Disziplinen genutzt werden.

Wenden Sie sich bei Fragen und Beratungsbedarf an die phil: Studienberatung.

Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen.

Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung vollständig aus und schicken diesen zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.

Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung. 

Die Bewerbung für Masterstudiengänge finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“.

At the end of the winter semester 2025/2026, the Subject-Specific Regulations for the Master’s programme “Roads to Democracies – Historical and Contemporary Perspectives on Politics and Culture” from 6 July 2017 will expire. Start of studies for the last time was in summer semester 2023. 

If you require advice, please contact Mrs Luz Pacas or the Examination Office.

If you are studying according to the expiring Examination Regulations, you have the opportunity to complete your studies by 31 March 2026, i.e. all achievements (including the Master's thesis and the oral Master's examination) must have been completed by this deadline and recorded by 31 May 2026 at the latest. If in doubt, please contact your lecturers and plan your exams accordingly.

You must submit your Master's thesis to the Examination Office by 31 March 2026 at the latest. The registration for the Master's thesis should therefore be submitted to the Examination Office by the following dates at the latest:

  • non-empirical (18 weeks): Registration until 28. October 2025 | writing period: 25.11.25 - 31.03.26
  • empirical (26 weeks): Registration until 02. September 2025 | writing period: 30.09.25 - 31.03.26

If you fall ill during the writing period, you can apply for a writing time extension of up to 28 days. Therefore, do not wait until the deadline to register your Master's thesis, but preferably register your Master's thesis at least 1 month before the specified dates in order to extend the writing period in the case of illness!

The Master's thesis examination can take place during the writing period or the assessment period for the Master's thesis, although at the latest eight weeks after the written notification from the Head of the Examination Board of the Faculty that the Master's thesis has been received. 
Depending on how late you register the Master's thesis, the oral Master's examination may therefore not take place after the assessments have been received.

Upon request you will be transferred to the new Examination Regulations. The subject-semesters will be continued. 

  1. Please contact Mrs. Uta Liebeskind and submit an application for recognition of your previous achievements.
  2. Contact STARTING by email, stating your matriculation number, and request enrollment in the new examination regulations.
  3. After you have been enrolled in the new regulations (please check in unisono), report to the Examination Office to have your previous achievements booked.

If you have any questions, please do not hesitate to contact Mrs Luz Pacas or the staff of the Examinations Office.

Dein Studium an der Philosophischen Fakultät

Du hast noch Fragen? Dann kontaktiere uns per E-Mail, Telefon oder komm vorbei!

Icon Stift Lineal

Leistungsanmeldung

Studien- und Prüfungsleistungen meldest du in unisono an. Bei Schwierigkeiten melde dich während der Anmeldefristen!
 

Symbol Schriftrolle

Fach-/Modellwechsel

Überlegst du, das Fach und/oder das Modell zu wechseln? Schaue hier, ob du alles bedacht hast. 

 

Icon Universität

Anerkennungen

Ein Anerkennungsverfahren wird notwendig, wenn du die Hochschule, den Studiengang gewechselt oder ein Auslandssemester absolviert hast. 

Symbol Dokument mit Stift

Bachelorarbeit

Du erfüllst die Voraussetzungen und das Thema steht? Dann melde deine Bachelorarbeit an!
 
 

Symbol Dokument mit Stift

Mastermodul

Hier findest du die Infos zur Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung bzw. dem Kolloquium. 

Wichtiger Hinweis

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich.

Icon Abschlusskappe

Studienabschluss

Wie erhältst du deine Abschlussdokumente? Wie ist der Übergang zum Master geregelt? 
 

Symbol Dokument mit Pfeil

Dokumente aka Service

Alle Formulare des Prüfungsamtes der Fakultät I findest du hier!
 

Deine Ansprechpersonen im phil: Prüfungsamt

Hinweise zu Dokumenten

Außerhalb der Sprechzeiten kannst du deine Unterlagen (Anträge, Abschlussarbeiten, etc.) in einem an das Prüfungsamt adressierten Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamtes im Flur des IF-Gebäudes (Ebene 0) oder in den Außenbriefkasten vor dem IF-Gebäude legen.


Urlaubsvertretung

Herr Hamers wird in der Zeit vom 15.09.-06.10.2025 von Herrn Naumann vertreten.

Frau Kußmann wird in der Zeit vom 22.09.-06.10.2025 von Frau Henrich vertreten.

 

Allgemeiner Kontakt

  • map-pin-phil

    Universität Siegen
    Prüfungsamt der Fakultät I
    AR-IF
    Adolf Reichwein-Straße 2
    57068 Siegen

  • Symbol Briefumschlag

    pruefungsamt@phil.uni-siegen.de

     

A-J

Alexandra Henrich

Kontakt

  • phil_phone

    0049-(0)271-740-2517

  • Symbol Briefumschlag

    pruefungsamt@phil.uni-siegen.de

  • map-pin-phil

    AR-IF 012

     

  • Mehr zur Person

Sprechzeiten

  • phil_clock

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr 
    Di. telefonisch 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr 
    Mi. 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr 
    Do. 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr 
    Fr. telefonisch 09:00 - 12:30 Uhr

K-M

Anna-Lena Kußmann 

Kontakt

  • phil_phone

    0049-(0)271-740-3203

  • Symbol Briefumschlag

    pruefungsamt@phil.uni-siegen.de

  • map-pin-phil

    AR-IF 012

Mehr zur Person

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    Mi. 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr 
    Do. 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr 
    Mo., Di. & Fr. per Mail/Telefon erreichbar

N-Sch

Johannes Hamers

Kontakt

  • phil_phone

    0049-(0)271-740-4576

  • Symbol Briefumschlag

    pruefungsamt@phil.uni-siegen.de

  • map-pin-phil

    AR-IF 011

  •  
  • Mehr zur Person

Sprechzeiten

  • phil_clock

    Mo. 14:00-16:00 Uhr 
    Di. 14:00 - 16:00 Uhr 
    Mi. 14:00 - 16:00 Uhr 
    Do. 14:00 - 16:00 Uhr 
    Fr. 14:00 -16:00 Uhr

Sd-Z

Dr. Kai Naumann

Kontakt

  • phil_phone

    0049-(0)271-740-4137

  • Symbol Briefumschlag

    pruefungsamt@phil.uni-siegen.de

  • map-pin-phil

    AR-IF 011

  •  
  • Mehr zur Person

Sprechzeiten

  • phil_clock

    Di. 09:00 - 12:30 & 14:00 - 15:00 Uhr 
    Mi. 09:00 - 12:30 & 14:00 - 15:00 Uhr 
    Mo. und Do. per Mail/Telefon erreichbar 
    Freitags keine Sprechstunde

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Symbol Kontakt

Dokumente rund ums Studium

Du suchst z.B. Prüfungsordnungen? Wir haben eine zentrale Datenbank für alle relevanten Dokumente!
 

Building Blocks

phil: unisono

Dein fakultätsinterner Kontakt für unisono. Hier findest du Leitfäden, Infos zur Leistungsanmeldung und Kursbelegung!

Symbol Kontakt

phil: Studienberatung

Plane mit den Kolleg*innen deinen Studienverlauf und lass dich rund um dein Studium an der Fakultät I beraten. 

Icon Abschlusskappe

Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat hilft dir bei Fragen rund um deine Einschreibung.
 

Icon Nutzer

Lehramt-Prüfungsamt

Du studierst eigentlich auf Lehramt? Dann findest du hier deinen Absprung zu unseren Kolleg*innen im Prüfungsamt des ZLBs. 

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Servicebüro Inklusive Universität Siegen

Studierende mit chronischen Erkrankungen/Behinderung finden hier Infos rund um Unterstützungsmöglichkeiten während des Studiums.