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Das Prüfungsamt Psychologie ist zuständig für

  • Beratung bei Prüfungsangelegenheiten
  • Verbuchung anerkannter Leistungen und Rücktritten aus triftigen Gründen
  • Anmeldung zum letzten Versuch
  • Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
  • Organisation von Leistungsanmeldungen
  • Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnisdokumenten

Kontakt und Service

Ansprechpartner*in

Christiane Krippendorf

Sachbearbeiter*in

Kontakt

pruefungsamt@psychologie.uni-siegen.de
+49 271 740-5545
AR-NB 0136
Adolf-Reichwein-Str. 2a

Öffnungszeiten:
Dienstag + Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr und
nach Vereinbarung telefonisch und/oder
per E-Mail: Montag - Donnerstag i. d. R. 8:00 – 13:00 Uhr

Prüfungstermine

Hier findest du eine Übersicht über die Prüfungstermine (sortiert in den Registerkarten Bachelor/Master/KLIMA). Die Übersicht ist ohne Gewähr. Kontrolliere die Prüfungstermine, Uhrzeit und Raum bitte zusätzlich in unisono. In Sonderfällen (z. B. mündliche Prüfungen) wirst du außerdem von deinen Lehrenden informiert.

 

Anmeldezeitraum und Fristen

In diesem Zeitraum müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen, die du im Wintersemester 2025/26 erbringen willst, angemeldet werden. Bitte denk auch an die Leistungen, die bereits semesterbegleitend erbracht wurden!
Möchtest du den 2. Prüfungstermin (nur PL) wahrnehmen, kannst du dich dafür allerdings erst in der 2. Anmeldephase (21.02.2026 - 06.03.2026) anmelden.

 

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen:

Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt über Unisono. Eine Anleitung findest du hier.
Leistungen werden nach deren Erbringen in deinem Studienkonto (Unisono) verbucht und angezeigt.

 

Anmeldungen für den Wiederholungs- oder 2. Prüfungstermin:

Wie auch in den letzten Semestern können Studierende bei Klausuren, mündlichen Prüfungen und schriftlichen Tests, bei denen ein Zweittermin vorgesehen ist, den Zweittermin als Ersttermin wählen und sich dafür (allerdings erst in der 2. Anmeldephase vom 21.02.2026 bis 06.03.2026) anmelden. Machst du hiervon Gebrauch, hast du allerdings keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester! Nur wenn du den Ersttermin nutzt und nicht bestehst, nicht erscheinst, oder du dich mit ärztlichem Attest krank meldest (Rücktrittsformular muss fristgerecht im Prüfungsamt eingereicht werden!) kannst du den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.

 

Rücktrittsfristen:

Ist ein Prüfungsdatum in Unisono angegeben, ist der Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum über unisono möglich. Wenn kein Prüfungsdatum angegeben ist, ist ein Rücktritt bis zum Ende des Semesters (31.03. oder 30.09.) möglich. 
Hinweis: Bitte beachte die Regelungen bei einem Rücktritt durch Krankheit (siehe §18 RPO-B bzw. RPO-M).

 

Wiederholungen von Prüfungen und Krankheit:

Für einen Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen ist dem Prüfungsamt, innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstermin, eine ärztliche Bescheinigung sowie das Formular Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (per E-Mail oder Post). Wir behalten uns vor die Originalunterlagen im Bedarfsfall nachzufordern. Diese solltest du also aufbewahren!
Über Wiederholungstermine informiere dich bitte bei den jeweiligen Lehrenden.
Hinweis: Anmeldung von Wiederholungsterminen siehe "Anmeldezeitraum und Fristen".

 

Wiederholbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen:

Studienleistungen sind uneingeschränkt wiederholbar; Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls können zweimal wiederholt werden (Ausnahme: die neue Freiversuchsregelung). Wird eine Prüfungsleistung im letztmöglichen Wiederholungsversuch abgelegt, ist die Anmeldung der Leistung ausschließlich über das Prüfungsamt möglich. Wende dich hierzu einfach während der Anmeldephase per E-Mail an das Prüfungsamt. Gerne weisen wir darauf hin, dass es für den Fall, dass der 3. Versuch auch nicht bestanden wird, die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 11 Abs. 2) gibt. Dazu muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein Antrag über das Prüfungsamt gestellt werden! Bestandene Studien- und/oder Prüfungs-leistungen können nicht wiederholt werden.

 

Freiversuchsregelung:

Seit dem Wintersemester 2025/26 gibt es eine neue Freiversuchsregelung. In allen Bachelorstudiengängen stehen drei, in allen Masterstudiengängen zwei Freiversuche zur Verfügung. Konkret heißt das: Wer eine Prüfung nicht besteht, kann einen dieser flexiblen „Joker“ nutzen und damit den Fehlversuch streichen lassen. Stelle hierzu innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses formlos einen Antrag per E-Mail an pruefungsamt@psychologie.uni-siegen.de. Sinnvoll ist das vor allem bei einem letzten Prüfungsversuch, für den man durch die neue Regelung bei Nichtbestehen einen zusätzlichen letzten Versuch erhält. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht allerdings nicht, denn die Freiversuche greifen ausschließlich bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen.

 

Nachmeldung von Leistungen:

Leistungen können nur über das Prüfungsamt nachgemeldet werden, sofern der/die Dozierende dem zustimmt. Dazu müssen die Dozierenden dem Prüfungsamt Name, Matrikelnummer, Studiengang und Modulelement mitteilen, sowie die Art der Leistung (SL und/oder PL). Leite uns ggf. die entsprechende E-Mail weiter!

 

Informationen zu Versuchspersonenstunden, Experimentalpraktikum, Berufspraktikum und Bachelorarbeit:

Spezielle Informationen zu den genannten Modulen erhältst du auf den Seiten der Studiengänge
 

Bachelor Studiengang Psychologie

Master Studiengang Psychologie

Master Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie


Die Rahmenprüfungsordnungen (RPO-B und RPO-M), die Fachprüfungsordnungen (FPO-B und FPO-M) inkl. der Studienverlaufspläne und der Modulhandbücher sowie andere studienrelevante Dokumente findest du im Download-Bereich.

Icon Ziel

Anfahrt

Campus AR

Raum AR-NB 0136

Adolf-Reichwein-Str. 2a

57076 Siegen

Prüfungsausschuss

Vorsitzender

Prof. Dr. Tim Klucken

 

Mitglieder

Aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:

  • Prof. Dr. Tim Klucken (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Andreas Kastenmüller (Stv. Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Kai Horstmann

 Aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

  • Dr. Leandra Bucher
  • Dr. Alexandra Zapko-Willmes

 Aus der Gruppe der Studierenden:

  • Leonie Österle
  • Lena Weber

Um Kontakt zum Prüfungsausschuss aufzunehmen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.