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Prüfungsamt Physik

Herzlich willkommen auf der Webseite des Prüfungsamtes Physik.

Das Prüfungsamt unterstützt Studierende in allen Belangen des Bachelor- und Masterstudiums, insbesondere bei Fragen zur Prüfungsordnung sowie zu sämtlichen Prüfungsangelegenheiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Formularen, Abläufen sowie zu Kontakt- und Beratungsangeboten.

ENC

Kontakt

Sabine Grüber

Prüfungsamt Physik

Kontakt

pruefungsamt@physik.uni-siegen.de
+49 271 740-3501
ENC-B 236
Walter-Flex-Straße 3

Erreichbarkeit

Montag:
8:30-12:30
Mittwoch:
8:30-12:30
13:00-15:00
Freitag:
8:30-12:00

dienstags und donnerstags per E-Mail und telefonisch erreichbar

Geänderte Öffnungszeiten vom 04.05. - 08.05.:

Mo: Homeoffice

Di: Urlaub

Mi: vor Ort

Do: Homeoffice

Fr: Urlaub

Prof. Dr. Markus Risse

Prüfungsamtsvorsitzende/er

Kontakt

risse@hep.physik.uni-siegen.de
+49 271 740-3789
ENC-A 105
Walter-Flex-Straße 3

Prof. Dr. Guido Bell

Stellvertretender Vorsitzender Prüfungsausschuss Physik

Kontakt

bell@physik.uni-siegen.de
+49 271 740-5059
ENC-B 123
Walter-Flex-Straße 3

Du studierst auf Lehramt? Dann wirst du von den Kolleg*innen im Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung betreut.

Prüfungsordnungen und Studienordnungen

Modulhandbücher B.Sc.:

Modulhandbücher M.Sc.:

FAQ, Fristen, Freiversuche

Sie können sich vom 08.06.2026  - 31.07.2026 in UNISONO zu den Prüfungen anmelden. 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfungsleistung in einem Modul ist das erfolgreiche Erbringen der Studienleistung, sofern eine solche vorgesehen ist.

 

Ein Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum über UNISONO möglich.

Für den Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen ist dem Prüfungsamt innerhalb von drei Tagen nach dem jeweiligen Prüfungstermin eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Einreichung kann in elektronischer Form per E-Mail erfolgen. 

Wurde der erste Prüfungstermin nicht bestanden oder ist ein krankheitsbedingter Rücktritt erfolgt, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung. Die Anmeldung zum 2. Prüfungstermin muss auch über UNISONO erfolgen. 

Es besteht kein Anspruch auf die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungs‐ oder Studienleistung in der ursprünglichen Form.

Im Bachelorstudium können Studierende für maximal drei nicht bestandene Prüfungsleistungen beantragen, dass diese als Freiversuch gewertet werden.

Im Masterstudium können Studierende für maximal zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen beantragen, dass diese als Freiversuch gewertet werden.

Freiversuche gelten nicht für: Bachelor- /Masterarbeit, mündliche Prüfungen und Kolloquien.

Der Antrag auf einen Freiversuch muss dem Prüfungsamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vorliegen. 

Der Antrag kann formlos per E-Mail an pruefungsamt@physik.uni-siegen.de gestellt werden.

Erzielt die Kandidatin oder der Kandidat in der Wiederholungsprüfung eine bessere Note als im vorherigen Versuch, wird der vorherige Versuch als nicht unternommen gewertet und durch das Ergebnis der Wiederholungsprüfung ersetzt.

Wird in der Wiederholungsprüfung die gleiche oder eine schlechtere Note erreicht, bleibt die Note des vorherigen Versuchs maßgeblich.