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Buchung
Häufige Fragen
- Die Buchung erfolgt online über die Internetseite des Hochschulsports.
- Für Hochschulsport-Kurse ist zuerst die Sportkarte zu erwerben. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen.
- Die Sportkarte gilt für das gesamte Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit.
- Beachte: Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine Early-Bird-Sportkarte. Dieses Angebot gibt es nur zu Semesterbeginn.
- Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt dann wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen.
- Neben den Hochschulsport-Kursen werden Kooperations-Kurse angeboten. Dabei handelt es sich um Kurse gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen. Die Kooperations-Kurse finden in der Regel bei der Sportorganisation mit deren Übungsleitungen statt.
- Diese Kurse brauchst du nur einmal zu buchen, womit du einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum erhältst. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.
- Sie können nur von Studierenden gebucht werden. Alle anderen Personengruppen haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben
An den Hochschulsport-Kursen dürfen Studierende, Auszubildende, Bedienstete, Alumni, Gäste und Gasthörende der Universität Siegen sowie Studierende anderer Universitäten teilnehmen.
An den Kooperations-Kursen dürfen Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen teilnehmen. Gäste, Gasthörende, Alumni und Studierende anderer Universitäten haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.
Eine Teilnahme an den Sportkursen ist grundsätzlich erst ab 18 Jahre zulässig. Minderjährige Studierende können jedoch für die Hochschulsport-Kurse mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eine Ausnahme erhalten. Diese Einverständniserklärung ist vor der Buchung digitalisiert an info@sport.uni-siegen.de einzureichen.
Time-Line Hochschulsport 2026
01.04.2026 (ab 8 Uhr):
Buchung der Kooperationskurse möglich.
13.04.2026:
Beginn der Kooperationskurse.
21.04.2026 (ab 16 Uhr):
Beginn Buchung der Sportkurse im Hochschulsport. Mit der ersten Kursbuchung erwirbst du automatisch die Sportkarte, die einmalig kostenpflichtig zu erwerben ist. Beachte: Du kannst die Kurse immer genau 6 Tage im Voraus buchen, d.h. wenn dein Wunsch-Kurs am Donnerstag stattfindet, dann kannst du ihn frühestens am Freitag vorher buchen.
27.04.2026:
Start der Hochschulsportkurse auf dem Campus.
Zudem habt ihr die Möglichkeit, gemeinsam mit einer berechtigten Übungsleitung den Fitnessbereich des Studios zu nutzen. Wendet euch dafür einfach direkt an eure Übungsleitung.
Über Uns
Hochschulsport
VIELFÄLTIG: Der Hochschulsport bietet Studierenden und Beschäftigten ein vielfältiges Sportangebot.
FLEXIBEL: Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen. So kannst du deine Sportaktivität immer flexibel an deine momentane Situation anpassen.
PREISWERT: Die Sportkarte gilt das gesamte Semester, inkl. der vorlesungsfreien Zeit. Nutze die Early-Bird-Phase zu Beginn des Semesters. Dann steht dir das gesamte Sportangebot für nur 29,- Euro zur Verfügung! Zur Buchung geht es hier: Buchungsportal.
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo: 15-16 Uhr + Mi: 09-10 Uhr)
FAQ
Die Kurse starten in der Regel in der zweiten Woche der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.
Die Kurse enden in der Regel am Ende des Semesters. Manchmal enden einzelne Kurse auch schon früher, zum Beispiel wenn die Übungsleitung im Urlaub ist.
Die Hochschulsport-Kurse finden in der Regel auf dem AR-Campus statt. Die Kooperations-Kurse finden bei den Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen statt. Im Buchungssystem ist bei jedem Kurs vermerkt, wo er stattfindet.
An gesetzlichen Feiertagen finden keine Hochschulsport-Kurse statt. Grundsätzlich gilt, dass die Kurse nur stattfinden, wenn die Universität insgesamt geöffnet ist. Bei Kooperations-Kursen kann es Abweichungen geben. Bitte beachte bei allen Kursen die Angaben im Buchungsportal.
Es gibt 1) Hochschulsport-Kurse und 2) Kooperations-Kurse: 1) Für die Teilnahme an Hochschulsport-Kursen ist die Sportkarte zu erwerben. Mit der Teilnahme an Hochschulsport-Kursen verbinden sich anschließend keine weiteren Kosten. 2) Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen ist bei der Buchung ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte ist nicht erforderlich.
Ein Probetraining ist in einem Hochschulsport-Kurs möglich, sofern vorher eine Sportkarte erworben wurde und eine Anmeldung für den betreffenden Kurs erfolgt ist. Ein Probetraining ohne Sportkarte ist unzulässig.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Bei Kooperations-Kursen darfst du generell nur teilnehmen, wenn du auch angemeldet bist.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Die Kontrolle geht schneller, wenn du außerdem die digitale Anmeldebestätigung für den Kurs vorzeigen kannst.
Die Buchung erfolgt online über die Internetseite des Hochschulsports.
Für Hochschulsport-Kurse ist zuerst die Sportkarte zu erwerben. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen. Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen.
Neben den Hochschulsport-Kursen werden Kooperations-Kurse angeboten. Diese Kurse brauchst du nur einmal zu buchen, womit du einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum erhältst. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.
Die Buchung startet in der Regel mit dem Beginn der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.
Kooperationen setzen gemeinsame Interessen voraus. Das Interesse der kooperierenden Sportorganisationen gilt hier den Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen, denen ein spezielles Sportangebot unterbreitet werden soll. Alle anderen Personengruppen haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.
Die Sportkarte bietet dir Zugang zu den Hochschulsport-Kursen. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen.
Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen wird keine Sportkarte benötigt.
Nein, die Sportkarte wird nur für die Hochschulsport-Kurse benötigt. Die Kooperations-Kurse werden direkt gebucht.
Nur zu Beginn des Semesters bieten wir die Sportkarte zu einem Early-Bird-Tarif an. Wir freuen uns, wenn sich möglichst früh viele Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen für ein sportives Semester entscheiden!
Beachte: Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine Early-Bird-Sportkarte. Dieses Angebot gibt es nur zu Semesterbeginn.
Als Alumni gelten alle Personen, die an der Universität Siegen studieren oder studiert haben, forschen und lehren oder geforscht und gelehrt haben, arbeiten oder gearbeitet haben. Eine Registrierung im Alumni-Netzwerk ist hier möglich. Nach der Registrierung im Alumni-Netzwerk und dem Erhalt der AlumniCard kann die Sportkarte für Alumni gebucht werden. Dabei wirst du nach deiner Alumni-Mitgliedsnummer gefragt. Da es keine Alumni-Mitgliedsnummer gibt, trage in dieses Pflichtfeld einfach ein, was dich mit der Universität verbinden, zum Beispiel: „ehemalige Studentin“, „ehemaliger Mitarbeiter“. Beim Besuch der Sportkurse ist ein Nachweis der Anmeldung zum Alumni-Netzwerk bereitzuhalten.
Der Hochschulsport ist eine Service-Einrichtung der Hochschule und richtet sich daher in erster Linie an die Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen. Deshalb werden diese Personen bevorzugt behandelt.
Ja, die Sportkarte gilt für das gesamte Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit.
Die Bezahlung des Teilnahmeentgelts kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Dafür muss ein Lastschriftmandat im Buchungssystem erteilt werden.
Wenn du eine Sportkarte gebucht hast, dann wird dir die Sportkarte entzogen. Du kannst dir eine neue Sportkarte kaufen. Wenn das Abbuchen dann wieder nicht gelingt, wird dir die Sportkarte erneut entzogen und du erhältst von der ZB-SB eine Nachricht, dass du nun für den Hochschulsport vorerst gesperrt bist, so dass du dir keine Sportkarte mehr kaufen kannst. Melde Dich in diesem Fall persönlich bei der ZB-SB, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Wenn du einen Kooperationskurs gebucht hast, dann wirst du von uns kontaktiert, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Sollte sich die Situation nicht unverzüglich lösen lassen, wird dir die Teilnahmeberechtigung für den gebuchten Kurs entzogen. Trotzdem musst du für alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. Dazu gehört in jedem Fall die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Darüber hinaus trägst du alle eventuell angefallenen Kosten für Rücklastschriften.
Die Teilnahmeentgelte dienen der Finanzierung des Hochschulsports. Im Sinne einer Solidargemeinschaft und vor dem Hintergrund unterschiedler Einkommenssituationen liegen die Entgelte für die Bediensteten und Alumni geringfügig höher als die Entgelte für Studierende und Auszubildende.
Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten müssen ein Entgelt entrichten, das an den Marktpreisen orientiert ist. Sie dürfen von den Subventionen des Hochschulsports durch öffentliche Mittel nicht profitieren. Dies ist im EU-Beihilferahmen festgelegt.
Wie kann ich die Buchung eines Hochschulsportkurses stornieren?
Nach der Buchung bekommst du eine Bestätigungs-Mail, in der du einen Link zur Stornierung der Buchung findest.
Wie kann ich die Sportkarte stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Ferner gilt, dass du den Betrag für die Sportkarte nur dann erstattet bzw. erlassen bekommst, wenn in der Zeit zwischen deiner Buchung und deiner Stornierung kein Hochschulsportkurs stattgefunden hat. Dabei ist es unerheblich, ob du diesen Kurs besucht hast oder nicht.
Wie kann ich die Buchung eines Kooperationskurses stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Die ZB-SB klärt mit dem Kooperationspartner, welchen Anteil der Kursgebühr du erstattet bzw. erlassen bekommst. In jedem Fall wird aber eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro einbehalten.
Bei Kooperationskursen hängt es vom konkreten Einzelfall ab, inwiefern eine Erstattung möglich ist.
Beachte auch die Hinweise zur Stornierung einer Buchung.
Siehe: Wie kann ich eine Buchung stornieren?
Bei einem Unfall ist unbedingt die verantwortliche Übungsleitung zu informieren. Gemeinsam muss dieses Online-Formular zur Dokumentation der geleisteten Erste Hilfe ausgefüllt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 (6) DGUV).
Des Weiteren wird für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen empfohlen, den Unfall beim Studierendensekretariat zu melden. Dazu sind diese zwei Dokumente ausgefüllt und in digitalisierter Form per E-Mail bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat einzureichen:
Für Fragen stehen das Studierendensekretariat sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Universität zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für immatrikulierte Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob das betreffende Sportangebot eine gesundheitliche Ausgleichsfunktion hat oder der sozialen Integration der Studierenden dient. Verbindliche Hinweise zum Geltungsbereich und Umfang der Unfallversicherung gibt es direkt bei der Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/studierende.html
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Die Universität Siegen betreibt keine explizite Förderung des Leistungs- oder Spitzensports. Es gibt keine Sichtung oder Förderung von Sporttalenten.
Gleichwohl kann es Hochschulsport-Kurse geben, die sich als Wettkampf-Kurse verstehen und ein entsprechendes Trainingsprogramm beinhalten. Diese Sportkurse nehmen manchmal auch an regionalen Turnieren teil.
Selbstverständlich melden wir dich bei Interesse gerne für die Hochschul-Meisterschaften an. Die aktuellen Teilnahmebedingungen und Termine findest du hier auf der Internetseite des adh.
Berücksichtige, dass die Anmeldung einen zeitlichen Vorlauf benötigt und du dich deshalb rechtzeitig bei uns über info@sport.uni-siegen.de melden musst. Berücksichtige des Weiteren, dass der Hochschulsport bzw. die ZB-SB keine Kosten übernimmt, auch nicht die Startgebühr.
Ja, in Gebäude AR-S gibt es ein Fitnessstudio. Wenn du dort trainieren möchtest, dann buche die Sportkarte und einen entsprechenden Kurs im Hochschulsport. Für ein freies Training sprich deine Übungsleitung im Hochschulsport an und verabrede dich mit ihr im Fitnessstudio. Es ist nicht möglich, ohne Übungsleitung im Fitnessstudio zu trainieren. Das Fitnessstudio hat auch keine geregelten Öffnungszeiten für ein freies Training. Bedienstete der Universität Siegen haben ggf. die Möglichkeit, im Rahmen des Betriebssports im Fitnessstudio zu trainieren (siehe angebotene Betriebssportkurse).
Nein, das ist nicht möglich. Die Nutzung der Sportstätten durch Dritte ist aufgrund diverser Sicherheitsvorgaben mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Wir bedauern und bitten um Verständnis, dass der ZB-SB die Ressourcen fehlen, um eine solche Anfrage bedienen zu können.
Nein, freie Hallenzeiten stehen nicht für die individuelle Nutzung zur Verfügung. Wenn du gerne mehr Sport machen und freie Hallenzeiten ausnutzen möchtest, dann kannst du dich gerne als Übungsleitung im Hochschulsport bewerben. Wie das geht? Siehe: Wie kann ich einen Kurs im Hochschulsport anbieten?
Nein, das Ausleihen von Sportmaterialien ist nicht zulässig. Auch Übungsleitungen sind nicht befugt, Sportmaterialien der Universität selbst auszuleihen oder an Teilnehmende zu verleihen.
Das Lehrschwimmbecken der Universität Siegen auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße ist im Frühjahr 2022 aus dem Betrieb genommen worden. Für die Sanierung und den weiteren Betrieb wären erhebliche Investitionen nötig. Die Universitätsleitung hat vor dem Hintergrund der notwendigen Energiekosten-Einsparungen beschlossen, den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens einzustellen. Aus diesem Grund wird es vorerst keine Hochschulsportkurse im Bewegungsbereich Wasser mehr geben.
Wenn du einen Kurs im Hochschulsport anbieten möchtest, dann melde dich bitte bei der ZB-SB unter info@sport.uni-siegen.de
Beachte, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigst, die nicht älter als zwei Jahre ist. Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Deshalb kommen nur Lehrgänge der folgenden Hilfsorganisationen in Betracht: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD).
Beachte des Weiteren, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine gültige Sport-Lizenz benötigst. Die absolvierte Ausbildung muss einen Umfang von mindestens 90 Zeitstunden aufweisen und mindestens der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen (z. B.: DOSB C-Lizenz). Vorzugsweise handelt es sich um eine Fachlizenz der betreffenden Sportart, eine sportartübergreifende Lizenz ist aber ebenfalls ausreichend. Nur Sportangebote mit äußerst niedrigem Gefahrenpotential dürfen ausnahmsweise auch ohne Lizenz geleitet werden. Für Fitness- und Gesundheitskurse, für Kurse mit artistischen Elementen sowie für kleine und große Sportspiele wird eine Lizenz benötigt.
Bei Kooperations-Kursen handelt es sich um Kurse, die die Universität Siegen gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen anbietet. Die Kooperations-Kurse finden in der Regel bei der Sportorganisation mit deren Übungsleitungen statt.
Die mit der Universität kooperierende Sportorganisation stellt die Sportstätte inkl. der benötigten Sportmaterialien sowie die Übungsleitung für die Durchführung des Sportangebots. Die Sportorganisation gewährleistet dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit der Sportstätte sowie der Sportmaterialien, die Organisation einer wirksamen Erste-Hilfe und die Qualifikation der eingesetzten Übungsleitung.
Weitere Informationen zu Kooperations-Kursen sind auf Anfrage an info@sport.uni-siegen.de zu erhalten.
Das Team des Hochschulsports ist unter der E-Mail-Adresse info@sport.uni-siegen.de erreichbar
Personen mit aktuellem Erste-Hilfe-Schein können von Übungsleitungen bei der Kursplatzvergabe bevorzugt werden. Dafür brauchst du einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein (nicht älter als zwei Jahre), den du bei einer Stelle erlangt hast, die in dieser Liste aufgeführt ist: https://www.bg-qseh.de/. Melde dich einfach bei deiner Übungsleitung.
Der Hochschulsport ist leicht zugänglich und bietet viele Wahlmöglichkeiten. Er soll möglichst barrierefrei sein. Sollten trotzdem Barrieren auftreten, werden wir uns unverzüglich um geeignete Lösungen bemühen. Wir freuen uns, wenn wir auf bestehende Barrieren aufmerksam gemacht werden: info@sport.uni-siegen.de
Alle Kursbeschreibungen sind auf Deutsch und auf englischer Sprache erhältlich. In keinem Hochschulsport-Kurs findet ein Ausschluss nach dem Kriterium des Geschlechts, des Alters, der Ethnie, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung statt. Das Kriterium der sportmotorischen Leistungsfähigkeit (Kurse für Fortgeschrittene) kommt nur in Betracht, wenn es auch einen für alle Niveaustufen geöffneten Kurs der gleichen Sportart gibt. Alle Texte des Hochschulsports werden gendergerecht formuliert.
Die ZB-SB setzt sich für die Einrichtung von Unisex-Umkleiden und Unisex-Toiletten ein. Die Arbeitsstättenverordnung ASR A4.1 legt jedoch fest: „Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten.“ Daher ist das Einrichten von Unisex-Umkleiden zur Erfüllung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes leider nicht ohne weiteres möglich.
Sportstätten
Halleneinweisung
Unterweisung für die Sporthalle AR-S
Stand: Oktober 2025
Grundsätzliches
Verantwortungsbereich
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und die Vermeidung von Schäden an Materialien, Anlagen und Gebäude.
§ 2 (1) u. (2) DGUV 100-001
Die Übungsleitung hat gem. § 2 (1) DGUV die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren so-wie eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Da-bei muss die Übungsleitung gem. § 2 (2) DGUV von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ausgehen.
Konkret bedeutet dies insbesondere, Gefährdungen jeder Art möglichst zu vermeiden, Gefahrenquellen bestmöglich abzuschirmen und den Teilnehmenden geeignete Anweisungen zu erteilen.
Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
§ 6 DGUV 100-001
Die Übungsleitungen müssen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Insbesondere sind gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Wenn Übungsleitungen gleichzeitig anwesend sind, haben sie aus ihrem Kreis eine Person zu bestimmen, die die Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Den Anweisungen dieser Person ist Folge zu leisten.
Gefahrenquellen und Maßnahmen
Gefahren gehen – neben der sportlichen Tätigkeit selbst – von der Bedienung bzw. dem Umbau fest verbauter Anlagen und dem Materiallager in den Garagen aus. Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn Teil-nehmende unbeaufsichtigt sind.
Grundsätzlich sollen deshalb alle Teilnehmenden durch die Übungsleitung kontinuierlich beaufsichtigt werden und eine Unterweisung erhalten. Weitere Maßnahmen werden nachfolgend erläutert.
Nutzungsordnung
Generell gelten die Vorgaben aus der Nutzungsordnung, wie sie auf der Internetseite der ZB-SB veröffentlicht ist. Die nachfolgen-den Hinweise sind als Ergänzung zu verstehen.
ÜL-Handbuch
Wichtige Informationen zum Ablauf der Hochschulsport-Kurse finden sich im ÜL-Handbuch. Dieses Handbuch erhalten die Übungsleitungen per E-Mail.
Sicherheitserlass
Bei der Durchführung von Sportangeboten sind grundsätzlich die Vorgaben aus dem sog. Sicherheitserlass NRW zu beachten:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf
Zugang
Orientierung im Gebäude
Der Hintereingang der Halle befindet sich unmittelbar am oberen Ende der Betontreppe, die neben der Bushaltestelle nach oben führt. Nur die Übungsleitung soll das Gebäu-de durch diesen Hintereingang betreten.
Der Hintereingang führt in einen langen Flur, an dem sich die Umkleiden (w/m) sowie ein Durchgang zur Sporthalle befinden. Bei einer Umkleide kann die Übungsleitung situativ entscheiden, ob sie für w oder m geöffnet ist. Am Ende des langen Flurs führt eine Treppe nach oben zum Haupteingang der Sportstät-te.
Die Haupteingangstür lässt sich mit einem Schalter bedienen. Wenn die grüne Lampe oben am Beton-Pfosten leuchtet, dann lässt sich die Tür von außen öffnen, so dass die Teilnehmenden in das Gebäude gelangen können. Ist die Lampe aus, dann ist die Tür wieder verschlossen.
Hinter dem Haupteingang führt eine Treppe nach oben zum Studio und zur Tribüne. Nur die Übungsleitung darf die Tribüne betreten, um Sportmaterialien wiederzuholen. Auf-grund seltener Reinigung ist der Tribünenbereich sehr rutschig.
Im Durchgangsbereich zur Sporthalle gibt es ganz hinten den ZB-SB-Lagerraum, den nur die Übungsleitung betreten darf. Des Weite-ren gibt es in diesem Flur Toiletten (w/m), einen Erste-Hilfe-Raum, einen (ungenutzten) Lagerraum sowie zwei Eingänge mit jeweils einer Doppeltür in die Sporthalle.
Neben diesen Doppeltüren befinden sich die Lichtschalter für die Sporthalle. Die Sporthalle verfügt über keine Fenster, die Lüftung er-folgt automatisiert mittels einer Lüftungsanlage.
Teilnehmende in die Sporthalle lassen
Nur die Übungsleitung gewährt den Zugang zur Sportstätte. Niemals wird der Chip-Schlüssel an Dritte weitergegeben.
Es kann passieren, dass der Chip die Tür zur Sporthalle nicht öffnet. Dann muss der Chip aktiviert werden. Dazu ist er einfach auf den Kontaktpunkt am Hintereingang zu halten.
In der Sporthalle dürfen sich nur die für das betreffende Sportangebot zugelassenen Personen aufhalten. Teilnehmende dürfen die Sporthalle nur betreten, wenn ihre Übungsleitung in der Sporthalle ist.
Teilnehmende von anderen Sportkursen soll-ten nicht in die Sporthalle gelassen werden. Diese Personen können zum Beispiel im Zwischenflur warten.
Nutzung fest verbauter Anlagen
Grundsatz
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient/ umgebaut werden. Während der Bedienung/ des Umbaus muss der Sportbetrieb gestoppt sein. Wer eine elektronische Vorrichtung bedient, muss die Effekte durchgehend im Blick behalten.
Elektrogeräte nach der Nutzung ausschalten und möglichst vom Strom trennen. Anschlussleitungen niemals am Kabel aus der Steckdose ziehen; immer direkt am Stecker anfassen. Defekte Elektrogeräte dürfen nicht repariert und nicht mehr betrieben werden. Defekte Geräte sind durch die Übungsleitung deutlich mit „Defekt“ zu kennzeichnen.
Musikanlage
Die Musikanlage ist in Tor 4. Der Anschluss erfolgt per BT-Adapter. Eine Bedienungsanleitung hängt aus. Nach der Nutzung ist die Anlage wieder auszuschalten.
Basketballkörbe
Die Basketballkörbe können in den Toren 1 und 8 bedient werden. Es gibt dort Knöpfe für das Absenken und Anheben des Korbs.
Der Notknopf soll nur im Notfall bedient wer-den. Zur Entriegelung des Notknopfs ist ein Schlüssel an einem Kettchen angehängt.
Tore
Tore dürfen nur in festgeschraubtem Zustand genutzt werden. Losgeschraubte Tore müssen mit der offenen Seite gegen die Wand gestellt und so gegen Umkippen gesichert werden.
Trennvorhang
Die Trennvorhänge werden im Erste-Hilfe- bzw. im Lagerraum bedient. Neben dem Fenster befindet sich jeweils ein Schlüssel an einem Kettchen, mit dem sich das Heben und Senken freischalten lässt.
Elektrische Ballpumpe
Die elektrische Ballpumpe befindet sich im Erste-Hilfe-Raum.
Verbotene Technik
Im Erste-Hilfe-Raum befinden sich technische Anlagen (u. a. Lüftungsanlage), die keinesfalls bedient werden dürfen.
In Tor 1 befinden sich ein Beamer inkl. Projektionsfläche sowie eine Hebebühne. All dies darf nicht verwendet werden.
Material-Management
Grundsatz
Teilnehmende dürfen nur in Rücksprache mit der Übungsleitung Materialien und Geräte aus den Garagen herausnehmen.
Beschädigtes Material darf nicht weiter genutzt werden. Solches Material ist durch die Übungsleitung mit „Defekt“ zu kennzeichnen und – sofern möglich – in den ZB-SB-Lagerraum zu legen.
Während des Sportbetriebs sind die Garagentore zu schließen.
Material-Übersicht
Tor 2: kleine Kästen, Bänke, Whiteboard
Tor 3: Tischtennisplatten und -Banden
Tor 4: Netzpfosten für Badminton u. Volley-ball, Slalomstangen, Hockeybanden, Hürden, kleine Turnmatten
Tor 5: Bälle, Ballwagen, Volleyballnetze, Gymnastikreifen, Markierungshemden, Tischtennis-, Jonglage-, Floorball-, Badminton-, Indiaka-, Spikeball-, Markierungs-, Klein-Material
Tor 6: Turngeräte, Gymnastikbälle
Tor 7: Gymnastik-Matten, Stepper, Langhanteln & Gewichte, Medizinbälle, Schwingstäbe, Yoga-Material, Pilatesrollen, Igelbälle
Tor 8: Judomatten
Markierungshemden
Genutzte Hemden werden in den Wäschekorb gelegt, der sich unter dem Ständer mit den frischen Hemden befindet. Den Wasch-dienst koordiniert unsere Hilfskraft.
Waschmaschine
Die Waschmaschine befindet sich im ZB-SB-Lagerraum. Eine Anleitung ist direkt neben der Waschmaschine einsehbar.
Zweckentfremdung von Material
Bei einer Zweckentfremdung von Material muss die Sicherheit gewährleistet bleiben. Generell darf die Übungsleitung in ihrem Sportangebot die vertraglich vereinbarte Kompetenz nicht überschreiten.
Es ist untersagt, Matten- und Ballwagen oder Tafeln als Hindernisse, Spielgeräte oder Feldbegrenzungen in den Sportbetrieb einzubeziehen.
Sicherheit
Personen mit Erste-Hilfe-Schein
Die Übungsleitung darf bis zu 19 Personen beaufsichtigen. Lässt sie mehr Personen in die Sporthalle, müssen insgesamt 10% der Anwesenden über eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung verfügen.
Fluchtwege und Sammelplatz
Muss die Sporthalle evakuiert werden, so erfolgt dies über die Fluchttür neben Tor 8.
Nach Verlassen des Gebäudes sammelt sich die Sportgruppe auf dem Sammelplatz neben dem Parkhaus. Die Übungsleitung stellt die Vollzähligkeit fest. Vermisste Personen sind den Evakuierungshelfenden bzw. der Feuer-wehr zu melden.
Die Pläne mit den Fluchtwegen und dem Sammelplatz hängen an den Eingängen des Gebäudes.
Brandschutz
Die selbstschließenden Halleneingangstüren sind Brandschutztüren und dürfen deshalb niemals aufgekeilt werden.
Die Fluchtwege und Notfalltüren müssen jederzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen, Kästen, Bänke in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Notruf und Notfalltafel
Die Notruf-Nummer in der Universität lautet: 0271 / 740 – 2111. Es wird empfohlen, diese Nummer im Smartphone einzuspeichern.
Unter dieser Nummer wird die Zentrale Leittechnik (ZLT) erreicht, die dann den Rettungsdienst vor Ort informiert sowie alle Schranken auf den Zufahrtswegen öffnet.
Die Notfalltafel mit diesen und weiteren Informationen hängt im Erste-Hilfe-Raum aus. Dort befindet sich zudem ein Telefon.
Erste Hilfe
Im Erste-Hilfe-Raum befindet sich neben dem Notfalltelefon das Verbandsmaterial sowie ein Kühlschrank mit Kühlpacks.
Des Weiteren gibt es dort eine Liege, Gehhilfen sowie Markierungswesten für Personen, die den Rettungswagen einweisen.
Der Erste-Hilfe-Raum muss immer geöffnet sein, so dass auch Teilnehmende Zugriff auf die Erste-Hilfe-Materialien und das Notfalltelefon haben.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung bekannt gemacht sowie über das auf dem Kühlschrank angebrachte Formular digital der ZB-SB gemeldet werden.
Defibrillatoren
Die nächsten Defibrillatoren befinden sich in den Gebäuden AR-NA und AR-HB. In Gebäu-de AR-NA befindet sich der Defibrillator gegenüber des Haupteingangs; in Gebäude AR-HB links an der Wand neben dem Haupteingang.
Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlungen nach Arbeitsunfällen dürfen nur durch Krankenhäuser oder sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt) durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste der D-Ärzte gibt es beim Arbeitsschutz der Universität Siegen. Das nächste Krankenhaus: Klinikum Siegen, Weidenauer Straße 76, 57076 Siegen (ca. 10 Minuten Fahrzeit).
Fundsachen
Fundsachen kommen in die Kiste im ZB-SB-Lagerraum. Der Fund ist auf der Liste zu vermerken, die dort ausliegt.
Fundsachen dürfen herausgegeben werden, sofern die Eigentumsverhältnisse plausibel und unstrittig sind. Auch die Herausgabe ist auf der Liste zu vermerken.
Nicht abgeholte Fundsachen werden von der ZB-SB regelmäßig an das Fundbüro der Universität übergeben.
Studio/ Aufenthaltsraum
Übungsleitungen, die mit ihren Gruppen den Aufenthaltsraum oder das Fitness-Studio nutzen möchten, müssen eine zusätzliche Unterweisung absolvieren.
Unterweisung für das Studio AR-S
Stand: Oktober 2025
Grundsätzliches
Verantwortungsbereich
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und die Vermeidung von Schäden an Materialien, Anlagen und Gebäude.
§ 2 (1) u. (2) DGUV 100-001
Die Übungsleitung hat gem. § 2 (1) DGUV die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren so-wie eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Da-bei muss die Übungsleitung gem. § 2 (2) DGUV von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ausgehen.
Konkret bedeutet dies insbesondere, Gefährdungen jeder Art möglichst zu vermeiden, Gefahrenquellen bestmöglich abzuschirmen und den Teilnehmenden geeignete Anweisungen zu erteilen.
Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
§ 6 DGUV 100-001
Die Übungsleitungen müssen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Insbesondere sind gegen-seitige Gefährdungen zu vermeiden. Wenn Übungsleitungen gleichzeitig anwesend sind, haben sie aus ihrem Kreis eine Person zu bestimmen, die die Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Den Anweisungen dieser Person ist Folge zu leisten.
Gefahrenquellen und Maßnahmen
Gefahren gehen – neben der sportlichen Tätigkeit selbst – von der Bedienung bzw. dem Umbau fest verbauter Anlagen und dem Materiallager aus. Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn Teilnehmende unbeaufsichtigt sind.
Grundsätzlich sollen deshalb alle Teilnehmenden durch die Übungsleitung kontinuierlich beaufsichtigt werden und eine Unterweisung erhalten. Weitere Maßnahmen werden nachfolgend erläutert.
Hallenordnung
Generell gelten die Vorgaben aus der Hallenordnung, wie sie auf der Internetseite der ZB-SB veröffentlicht ist. Die nachfolgenden Hin-weise sind als Ergänzung zu verstehen.
ÜL-Handbuch
Wichtige Informationen zum Ablauf der Hochschulsport-Kurse finden sich im ÜL-Handbuch. Dieses Handbuch erhalten die Übungsleitungen per E-Mail.
Sicherheitserlass
Bei der Durchführung von Sportangeboten sind grundsätzlich die Vorgaben aus dem sog. Sicherheitserlass NRW zu beachten:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf
Zugang
Orientierung im Gebäude
Der Hintereingang der Halle befindet sich unmittelbar am oberen Ende der Betontreppe, die neben der Bushaltestelle nach oben führt. Nur die Übungsleitung soll das Gebäu-de durch diesen Hintereingang betreten.
Der Hintereingang führt in einen langen Flur, an dem sich die Umkleiden (w/m) sowie ein Durchgang zur Sporthalle befinden. Bei einer Umkleide kann die Übungsleitung situativ entscheiden, ob sie für w oder m geöffnet ist. Am Ende des langen Flurs führt eine Treppe nach oben zum Haupteingang der Sportstätte.
Die Haupteingangstür lässt sich mit einem Schalter bedienen. Wenn die grüne Lampe oben am Beton-Pfosten leuchtet, dann lässt sich die Tür von außen öffnen, so dass die Teilnehmenden in das Gebäude gelangen können. Ist die Lampe aus, dann ist die Tür wieder verschlossen.
Vom Haupteingang führt eine Treppe zum Studio. Dieses teilt sich auf in den vorderen Bereich mit Aufenthaltsraum, Küche und Erste-Hilfe-Station, in den Flur mit den Toiletten (w/m) und in den hinteren Bereich mit der Sportfläche und den Fitnessgeräten.
Im Durchgangsbereich zur Sporthalle gibt es ganz hinten den ZB-SB-Lagerraum, den nur die Übungsleitung betreten darf. Außerdem befindet sich dort neben dem Eingang zur Sporthalle der offizielle Erste-Hilfe-Raum des Gebäudes.
Teilnehmende in das Studio lassen
Nur die Übungsleitung gewährt den Zugang zur Sportstätte. Teilnehmende dürfen das Studio nur betreten, wenn dort eine Übungsleitung anwesend ist. Alle anwesenden Personen müssen die Sportkarte haben.
Es kann passieren, dass der Chip die Tür zum Studio nicht öffnet. Dann muss der Chip aktiviert werden. Dazu ist er einfach auf den Kon-taktpunkt am Hintereingang zu halten. Nie-mals wird der Chip-Schlüssel an Dritte weiter-gegeben.
Angemeldete und freie Nutzung
Nutzungsgruppen
Das Studio wird von unterschiedlichen Gruppen genutzt. Vorrang haben immer angemeldete Gruppen (Kurse). Zusätzlich darf das Studio aber auch von Übungsleitungen mit Teilnahmenden spontan genutzt werden, sofern dadurch keine angemeldete Gruppe gestört wird.
Freie Nutzung
Das Studio steht für die freie Nutzung mon-tags bis freitags von 8:00 Uhr bis 21:30 Uhr zur Verfügung.
Der Aufenthalt im Studio ist nur mit einer Übungsleitung zulässig, mit der dies im Honorarvertrag vereinbart wurde.
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die herbeigeführte Situation. In jedem Fall wird darauf geachtet, dass alle Teilnehmen-den in dem Bereich bleiben, in dem auch die Übungsleitung ist.
Die freie Nutzung des Studios ist von der Übungsleitung zu dokumentieren. Dazu hängt ein QR-Code aus, der zu einem entsprechenden online-Formular führt.
Doppelnutzung & Rücksichtnahme
Wenn im vorderen Bereich eine angemeldete Gruppe ist, darf der hintere Bereich nicht frei genutzt werden.
Wenn im hinteren Bereich eine angemeldete Gruppe ist, steht der vordere Bereich für die freie Nutzung zur Verfügung. Es darf aber keine freie Trainingsgruppe im hinteren Be-reich hinzustoßen.
Freie Gruppen schließen einander nicht aus. Die Übungsleitungen koordinieren eine gerechte und rücksichtsvolle Nutzung.
Die Übungsleitungen achten zudem darauf, dass durch die freie Nutzung keine Einschränkungen für die angemeldeten Gruppen ent-stehen.
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist nur im vorderen Bereich zulässig. Keinesfalls darf zerbrechliches Geschirr in den hinteren Bereich gelangen.
Kaffee und Tee stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit.
Alkoholkonsum ist nur in geringen Mengen bei Festivitäten zulässig und setzt eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Leitung der ZB-SB voraus.
Die Küche und alle genutzten Geräte sind unverzüglich zu reinigen. Alle Gerüche sind durch Stoßlüften zu beseitigen.
Nutzung fest verbauter Anlagen
Grundsatz
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient/ umgebaut werden. Während der Bedienung/ des Umbaus muss der Sportbetrieb gestoppt sein. Wer eine elektronische Vorrichtung bedient, muss die Effekte durchgehend im Blick behalten.
Elektrogeräte nach der Nutzung ausschalten und möglichst vom Strom trennen. Anschlussleitungen niemals am Kabel aus der Steckdose ziehen; immer direkt am Stecker anfassen. Defekte Elektrogeräte dürfen nicht repariert und nicht mehr betrieben werden. Defekte Geräte sind durch die Übungsleitung deutlich mit „Defekt“ zu kennzeichnen.
Fitnessgeräte
Die Fitnessgeräte dürfen nur nach vorheriger Einweisung und mindestens zu zweit genutzt werden. Sie dürfen keinesfalls umgestellt werden.
Musikanlagen
Es gibt eine Musikanlage im vorderen und eine im hinteren Bereich. Der Anschluss er-folgt bei beiden per BT. Eine Bedienungsanleitung hängt jeweils aus. Nach der Nutzung ist die Anlage wieder auszuschalten. Die Musikanlagen dürfen keinesfalls umgestellt wer-den.
Lichtanlage
Eine Bedienungsanleitung liegt aus. Die Lichtanlage darf keinesfalls in einen anderen Be-reich umgestellt werden.
Kühlungsgerät/ Ventilator
Das Kühlungsgerät und der Ventilator können bedarfsgerecht aufgestellt werden. Dabei dürfen Kabel nicht zur Stolperfalle werden.
Geschirrspüler
Eine Bedienungsanleitung hängt aus. Des Weiteren gilt:
Benutztes Geschirr wird abgespült und in die Spülmaschine geräumt. Sobald die Maschine gefüllt ist oder sich erste Gerüche bemerkbar machen, ist sie einzuschalten und der Magnet an der Maschine auf „sauber“ zu drehen.
Die nächste Person, die die Küche nutzt und eine durchgelaufene Spülmaschine vorfindet, ist dafür verantwortlich, sie auszuräumen und den Magnet anschließend wieder auf „dre-ckig“ zu stellen.
Mikrowelle
Es darf nur mikrowellengeeignetes Geschirr verwendet werden. Jede Form des Experiments ist streng untersagt.
Kaffeemaschine & Wasserkocher
Die Netzstecker der Geräte müssen nach jeder Nutzung aus der Steckdose herausgezogen werden. Verschüttetes Wasser sofort vom Gerät entfernen (vorher Netzstecker ziehen). Gerät niemals angeschaltet auf eine leicht brennbare Unterlage stellen. Die Kaffeekanne ist nach Gebrauch zu reinigen und der Kaffeefilter oder Teebeutel zu entsorgen.
Kühlschrank
Alle eingelagerten Lebensmittel müssen mit Namen und Datum gekennzeichnet sein. Die dauerhafte Lagerung privater Vorräte ist untersagt.
Die Hygiene ist zu wahren. Lebensmittel sollten gut verpackt sein. Abgelaufene, unsachgemäß oder unverhältnismäßig lang gelagerte Produkte werden durch die ZB-SB ohne Rücksprache mit dem Eigentümer entsorgt.
Smartboard
Das Smartboard darf den vorderen Bereich des Studios nicht verlassen. Die Kabel dürfen nicht zur Stolperfalle werden. Bedienungs-hinweise befinden sich auf der Rückseite des Geräts.
Material-Management
Grundsatz
Teilnehmende dürfen sich nur in Rücksprache mit der Übungsleitung Materialien nehmen.
Beschädigtes Material darf nicht weiter genutzt werden. Solches Material ist durch die Übungsleitung mit „Defekt“ zu kennzeichnen und – sofern möglich – in den ZB-SB-Lagerraum zu legen.
Es ist unzulässig, Material aus der Sporthalle in das Studio zu bringen oder Material aus dem Studio in der Sporthalle zu nutzen.
Mobiliar
Das Mobiliar darf unter Aufsicht der Übungsleitung im vorderen Bereich umgestellt wer-den. Dabei sind aber zwingend die Fluchtwege zu beachten. Entsprechende Pläne hängen aus. Das Mobiliar muss anschließend wieder in die Ausgangsposition zurückgeführt wer-den.
Material-Übersicht
Die Küche ist ausgestattet mit Geschirr. Im Fitness-Studio gibt es Lang- und Kurzhanteln, Gymnastikmatten, Gymnastikbälle.
Sicherheit
Personen mit Erste-Hilfe-Schein
Die Übungsleitung darf bis zu 19 Personen beaufsichtigen. Lässt sie mehr Personen in das Studio, müssen insgesamt 10% der An-wesenden über eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung verfügen.
Die Übungsleitung muss ihre Gruppe kontinuierlich beaufsichtigen. Es ist unzulässig, die aktive Sportgruppe unbeobachtet zu lassen.
Fluchtwege und Sammelplatz
Muss die Sporthalle evakuiert werden, so erfolgt dies über den Haupteingang des Gebäudes.
Nach Verlassen des Gebäudes sammelt sich die Sportgruppe auf dem Sammelplatz neben dem Parkhaus. Die Übungsleitung stellt die Vollzähligkeit fest. Vermisste Personen sind den Evakuierungshelfenden bzw. der Feuer-wehr zu melden.
Die Pläne mit den Fluchtwegen und dem Sammelplatz hängen an den Eingängen des Gebäudes.
Brandschutz
Die selbstschließenden Türen sind Brandschutztüren und dürfen deshalb niemals auf-gekeilt werden.
Die Fluchtwege und Notfalltüren müssen jederzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen oder Mobiliar in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Notruf und Notfalltafel
Die Notruf-Nummer in der Universität lautet: 0271 / 740 – 2111. Es wird empfohlen, diese Nummer im Smartphone einzuspeichern.
Unter dieser Nummer wird die Zentrale Leittechnik (ZLT) erreicht, die dann den Rettungsdienst vor Ort informiert sowie alle Schranken auf den Zufahrtswegen öffnet.
Die Notfalltafel mit diesen und weiteren Informationen hängt im Erste-Hilfe-Bereich aus. Dort befindet sich zudem ein Telefon.
Erste Hilfe
Im Erste-Hilfe-Bereich befindet sich neben dem Notfalltelefon das Verbandsmaterial sowie ein Kühlschrank mit Kühlpacks.
Im Erste-Hilfe-Raum neben der Sporthalle gibt es außerdem eine Liege, Gehhilfen sowie Markierungswesten für Personen, die den Rettungswagen einweisen.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung bekannt gemacht sowie über das auf dem Kühlschrank angebrachte Formular digital der ZB-SB gemeldet werden.
Defibrillatoren
Die nächsten Defibrillatoren befinden sich in den Gebäuden AR-NA und AR-HB. In Gebäu-de AR-NA befindet sich der Defibrillator gegenüber des Haupteingangs; in Gebäude AR-HB links an der Wand neben dem Haupteingang.
Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlungen nach Arbeitsunfällen dürfen nur durch Krankenhäuser oder sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt) durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste der D-Ärzte gibt es beim Arbeitsschutz der Universität Siegen. Das nächste Krankenhaus: Klinikum Siegen, Weidenauer Straße 76, 57076 Siegen (ca. 10 Minuten Fahrzeit).
Fundsachen
Fundsachen kommen in die Kiste im ZB-SB-Lagerraum. Der Fund ist auf der Liste zu vermerken, die dort ausliegt.
Fundsachen dürfen herausgegeben werden, sofern die Eigentumsverhältnisse plausibel und unstrittig sind. Auch die Herausgabe ist auf der Liste zu vermerken.
Nicht abgeholte Fundsachen werden von der ZB-SB regelmäßig an das Fundbüro der Universität übergeben.
Sporthalle
Diese Unterweisung berechtigt nicht zur Anleitung von Sportgruppen in der großen Sporthalle. Dafür ist eine zusätzliche Unterweisung zu absolvieren.
Nutzungs- & Teilnahmebedingungen
Stand: 06.10.2025
GELTUNGSBEREICH
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Sportstätten, die von der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) verwaltet werden. Dazu gehören die Sportstätten AR-E und AR-S sowie die Außensportanlagen „Grüne Mitte“.
Für Kurse im Zertifikatsstudium Sport und für Sportevents oder ähnliche Veranstaltungen können durch die ZB-SB abweichende Regelungen getroffen werden.
RÄUME UND ZUTRITT
Sportstätten
Jeweils als Sportstätte gelten das gesamte Gebäude AR-S, der Gebäudeteil AR-E hinter der Haupteingangstür (Raum 9.2.2/3) sowie die Außensportanlagen.
Öffnungszeiten der Sportstätten
Die Sportstätten stehen grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten der Universität zur Verfügung. Die Sportstätten sind um 21:30 Uhr von allen Personen zu verlassen.
Der Zugang zu den Sportstätten kann durch die ZB-SB zeitlich weiter beschränkt werden, insbesondere wenn Sicherheitsbestimmungen dies erforderlich machen.
Außensportanlagen (ab SoSe 2026)
Zu den Außensportanlagen gehören das kleine Fußballfeld, das Volleyballfeld, die Slackline, das kleine Basketballfeld und die Boulebahn.
Sporthalle
Zur Sporthalle gehört der Innenraum mit der Sportfläche und den Lagerräumen (Garagen).
Teilnehmende dürfen die Sporthalle nur betreten, wenn ihre Übungsleitung ebenfalls anwesend ist.
Es dürfen sich grundsätzlich nur die für das betreffende Sportangebot zugelassenen Personen dort aufhalten. Publikum und Gäste sind unzulässig.
Studio
Zum Studio gehören die Sportfläche und der Aufenthaltsraum mit der kleinen Küche. Das Studio darf von Teilnehmenden des Hochschulsports genutzt werden, sofern es nicht belegt ist. Zu-dem muss eine verantwortliche Übungsleitung oder Personal der ZB-SB ebenfalls dort anwesend sein.
Umkleide-, Duschräume, Toiletten und Flure
Diese Räumlichkeiten dürfen nur in direktem Zusammenhang mit den Sportangeboten der ZB-SB genutzt werden und sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Der längere Aufenthalt in den Umkleide-, und Duschräumen sowie auf den Toiletten und Fluren ist untersagt (Schadstoffbelastung).
Aufenthaltsräume
Als Aufenthaltsräume gelten ausschließlich Räume, die deutlich erkennbar für den Aufenthalt hergerichtet sind. Umkleiden, Lagerräume und Flure sind keine Aufenthaltsräume.
Sanitätsbereiche
An jeder Sportstätte befindet sich ein Sanitätsbereich. Dort gibt es ein Notfalltelefon, die Notfalltafel, Rettungspläne sowie Materialien zur Versorgung von Verletzungen.
Der Sanitätsbereich muss für alle in der Sportstätte anwesenden Personen frei zugänglich sein. Teilnehmende dürfen sich trotzdem aus-schließlich in Abstimmung mit der Übungsleitung und im Notfall in den Sanitätsbereichen aufhalten.
Tribünen
Das Betreten der Tribünen ist für Teilnehmende grundsätzlich nur im Notfall, in Rücksprache mit der Übungsleitung und bei ausdrücklicher Öff-nung der Tribüne durch die ZB-SB erlaubt.
SPORT-ANLAGEN UND -MATERIALIEN
Fest verbaute elektrische Anlagen
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient werden. Dazu gehören der Trennvorhang, die Musikanlage und die Basketballkörbe.
Turn- und Netz-Anlagen
Die Turn-Anlagen (Ringe, Gerüste, Seile, Reck) sowie die Netz-Anlagen (Volleyball, Badminton) dürfen nur unter der Aufsicht der Übungsleitung auf- und wieder abgebaut werden.
Tore
Das Losschrauben und Versetzen der Tore darf nur unter Aufsicht der Übungsleitung geschehen. Losgeschraubte Tore müssen mit der offenen Seite gegen die Wand gestellt und so gegen Um-kippen gesichert werden. Losgeschraubte Tore dürfen nicht im Sportbetrieb genutzt werden. Losgeschraubte Tore müssen nach Beendigung des Sportangebots wieder zurückgebaut werden.
Elektrische Ballpumpen
Die elektrischen Ballpumpen dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung genutzt werden.
Material
Als Material gelten alle Geräte und Materialen, die nicht fest verbaut sind.
Die Materialherausgabe erfolgt durch die Übungsleitung. Es ist den Teilnehmenden verboten, sich eigenmächtig an Materialien zu bedienen.
Das Material ist grundsätzlich nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen und pfleglich zu behandeln. Bei einer zweckfremden Nutzung muss gewährleistet bleiben, dass keine Schäden und keine Gefährdungen entstehen. Die Verantwortung liegt bei der Übungsleitung.
Materialen sind nach der Nutzung wieder korrekt zu verwahren.
Beschädigte Materialen dürfen nicht weiter genutzt werden. Ausrangiertes Material ist in den Sanitätsbereich zu legen und als defekt zu kenn-zeichnen.
Es ist verboten, Materialien aus den Sportstätten zu entfernen.
Mitgebrachte Materialien dürfen zu keinen Schäden und zu keinen Gefährdungen führen.
In der Sporthalle sind das Aufstellen von Mobiliar (z. B. Stühle) und das Nutzen von z. B. Skatern, Fahrrädern, Longboards unzulässig.
VERHALTENSREGELN
Raum- und Flächennutzung
Alle Räume und Flächen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden. Das Sport-treiben ist nur auf den Sportflächen erlaubt.
Schuhe
Das bei der Sportausübung getragene Schuhwerk muss für die jeweilige Sportpraxis geeignet sein. Es darf keinen Schaden am Boden oder dem Sportmaterial fahrlässig verursachen und zu keiner Gefährdung der Teilnehmenden führen. In der Sporthalle und dem Studio muss das Schuh-werk über eine abriebfeste Sohle verfügen und sauber sein.
Licht, Fenster und Türen
Es ist auf ein energiesparendes Verhalten zu achten.
Die Fenster und Seitentüren dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Absprache mit der Übungsleitung geöffnet und geschlossen werden. Selbstschließende Brandschutz-Türen dürfen nicht aufgekeilt werden.
Die Rettungswege und Notfalltüren müssen je-derzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen, Kästen, Bänke in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen in den Sportstätten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller betroffenen Personen zulässig. Eine pauschale Einwilligung durch Betreten der Sportstätte wird nicht erteilt.
Speisen und Getränke
Die Sportstätte darf durch Essen und Trinken nicht verunreinigt werden. Es ist grundsätzlich untersagt, in der Sporthalle zu essen.
Das Mitführen von zerbrechlichen Flaschen oder Geschirr ist untersagt. Dazu gehört generell jedes Geschirr aus Glas oder Porzellan.
Umfragen
Umfragen, die über die Organisation der Veranstaltungen im Hochschulsport hinausgehen, be-dürfen der vorherigen Genehmigung durch die ZB-SB.
Werbung und Plakatierung
Es ist grundsätzlich verboten, in den Sportstätten Werbung für außeruniversitäre, kommerzielle Veranstaltungen zu machen. Das Plakatieren in den Sportstätten ist verboten.
Fahrrad, Skater, Longboards etc.
Fahrräder etc. dürfen ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen abgestellt werden. Es ist untersagt, Fahrräder etc. in den Fluren oder den Kabinen abzustellen.
Alkohol und Rauchen
In den Sportstätten besteht Rauchverbot. Alkoholkonsum ist nur in geringen Mengen bei Festivitäten zulässig und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Leitung der ZB-SB.
Symbole
Es ist untersagt, Kleidung mit diskriminierenden oder demokratiefeindlichen Symbolen zu tragen. Solche Symbole dürfen in den Sportstätten auch sonst in keiner Art und Weise zum Ausdruck ge-bracht werden.
Wertsachen
Für mitgebrachte Wertsachen übernimmt die Universität Siegen keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Beschäftigten der Universität.
Nutzung von Steckdosen
Das Aufladen jeglicher Endgeräte an den Steck-dosen der Sportstätten ist untersagt. Dazu gehö-ren auch Smartphones und Laptops (Brand-schutz).
Temperatur
Herrscht auf der Sportfläche eine Umgebungstemperatur von über 26 °C, werden die Teilnehmenden von der Übungsleitung auf die erhöhten gesundheitlichen Risiken hingewiesen. Ab einer Umgebungstemperatur von 30 °C ist das Sport-reiben untersagt. Alle Personen müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen (Gesundheitsschutz).
NOTFALL UND VERLETZUNGEN
Kühlschrank mit Kühlpacks, Verbandsmaterial
In jedem Sanitätsbereich gibt es einen Kühlschrank mit Kühlpacks sowie Verbandsmaterial.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung unverzüglich bekannt gemacht sowie über das am Kühlschrank digital verfügbare Formular der ZB-SB gemeldet werden.
Die Kühlpacks bleiben auch nach der Nutzung Eigentum der ZB-SB und müssen zurückgegeben werden.
Es ist verboten, den Kühlschrank zur Kühlung von Speisen und Getränken zu nutzen.
Notfall
Alle Personen sind aufgefordert, sich mit den Notfallplänen des Gebäudes und den Notfalltafeln vertraut zu machen. Im Notfall sollen sich alle Personen entsprechend der Notfallpläne in Sicherheit bringen bzw. situationsangemessene (Erste-Hilfe-) Maßnahmen einleiten.
SANKTIONEN
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsverordnung kann die ZB-SB folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Ermahnung oder Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen.
2. Befristeter oder dauerhafter Ausschluss von Veranstaltungen.
3. Ausspruch eines Hausverbots.
Unabhängig davon haftet die verursachende Person für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Geltungsbereich: Hochschulsportkurse und Kooperationskurse
Die gesetzliche Aufgabe der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) ist die Förderung des Sports im Bereich der Universität. Dazu finden Hochschulsportkurse auf dem Campus und mit Übungsleitungen der ZB-SB statt.
Zusätzlich bietet die ZB-SB Kooperationskurse an. Dabei handelt es sich um Kurse, die gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen auf deren Sportanlagen und mit deren Übungsleitungen bereitgestellt werden. Es kann sich um Kurse handeln, die ausschließlich für Angehörige der Universität geöffnet sind, oder um Kurse, bei denen auch Mitglieder der Sportorganisation teilnehmen können (zum Beispiel Vereinsmitglieder oder Kunden).
Die Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen im Hochschulsport an der Universität Siegen und für Kooperationskurse. Mit der Buchung eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Haftungsausschluss/ Versicherungsschutz
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind, ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinweise zu deren Geltungsbereich und Umfang stellt die ZB-SB auf ihrer Internetseite bereit.
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Sporttauglichkeit
Mit der Teilnahme an einem Sportangebot wird die eigene Sporttauglichkeit bestätigt. Sollten eigene Zweifel an der Sporttauglichkeit bestehen, darf die Sportausübung erst dann aufgenommen werden, wenn eine ärztliche Sporttauglichkeitsbestätigung vorliegt. Die Übungsleitung sollte über sportrelevante Erkrankungen und Einschränkungen (z. B. Asthma, Diabetes, Epilepsie, Herzprobleme) vor der Teilnahme am Sportbetrieb informiert werden, soweit erforderlich, um akute Risiken während der Veranstaltung zu vermeiden. Eine Speicherung der Daten durch die ZB-SB erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich (z.B. Unfalldokumentation).
Teilnahme-Gruppen und Teilnahmebeiträge
Gruppe 1: Studierende der Universität Siegen, Auszubildende der Universität Siegen
Gruppe 2: Beschäftigte der Universität Siegen, Alumni der Universität Siegen
Gruppe 3: Gäste, Gasthörende, Studierende anderer Universitäten
Die jeweiligen Beiträge sind für die Teilnehmenden im Buchungsvorgang ersichtlich. Die Staffelung trägt u.a. den unterschiedlichen Inanspruchnahmemöglichkeiten öffentlicher Mittel Rechnung. Die Teilnahmebeiträge dienen der anteiligen Finanzierung des Hochschulsports.
Buchung von Sportkarte und Teilnahmeplätzen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ein Teilnahmeplatz gebucht werden. Dies kann mit einem Beitrag verbunden sein, der von der ZB-SB bestimmt wird und im Buchungssystem vor der kostenpflichtigen Buchung ersichtlich ist.
Die Anzahl der Teilnahmeplätze in einer Veranstaltung ist begrenzt. Das Verfahren zur Vergabe der Teilnahmeplätze einer Veranstaltung bestimmt die ZB-SB. Dabei kann die Berechtigung zur Teilnahme auf bestimmte Teilnahme-Gruppen begrenzt sein. Die Anzahl der Teilnahmeplätze, das Vergabeverfahren und die zugelassenen Teilnahme-Gruppen sind im Buchungssystem ersichtlich.
Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Buchung eines Teilnahmeplatzes voraussetzen, dass vor oder mit der Buchung die Sportkarte zu erwerben ist. Die Sportkarte behält für das gesamte Semester ihre Gültigkeit. Der für die Sportkarte zu entrichtende Beitrag ist vor der kostenpflichtigen Buchung im Buchungssystem ersichtlich. Die Sportkarte führt nicht zu einem Anspruch auf einen Teilnahmeplatz in einer bestimmten Veranstaltung.
Teilnahmeplätze dürfen nicht blockiert werden (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung): Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen, nicht möglich sein, so ist die Buchung über das Buchungssystem selbstständig zu stornieren und der Platz so wieder freizugeben.
Bezahlung der Beiträge
Die Bezahlung der Beiträge kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Hierfür muss ein Lastschriftmandat erteilt werden. Sollten Kosten für Rücklastschriften entstehen, sind diese zusätzlich zu den Beiträgen zu zahlen.
Bestätigung und Kontrolle der Buchung
Nach der Buchung wird eine digitale Bestätigung der Buchung ausgestellt. Bestätigungen gelten nur für die in der Bestätigung genannten Person und sind nicht übertragbar.
Die Bestätigung für das betreffende Sportangebot muss der Übungsleitung bzw. einer von der ZB-SB beauftragten Person bei der Veranstaltung vorgezeigt werden können, z.B. auf einem Smartphone, mit dem ein digitaler Check-In durchgeführt wird.
Ausschluss von der Teilnahme
Teilnehmende, die eine Veranstaltung akut stören, können durch die Übungsleitung unmittelbar von dem Veranstaltungstermin ausgeschlossen werden und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
Des Weiteren kann die ZB-SB Personen nach vorheriger Anhörung von der Teilnahme befristet oder dauerhaft ausschließen, wenn ein wichtiger Grund festgestellt wird. Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- Nichtzahlung der Beiträge (bspw. Verursachung von Rücklastschriften)
- Fehlende Sporttauglichkeit
- Wiederholtes Blockieren von Teilnahmeplätzen (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung)
- Betrug oder Versuch des Betrugs bei der Buchung (bspw. Angabe falscher Daten oder Nutzung von Teilnahme-Bestätigungen anderer Personen)
- Störung der Veranstaltung, zum Beispiel durch Missachtung der Anweisungen der Übungsleitung
- Diebstahl
- Beschwerden des Kooperationspartners bei der ZB-SB über das Verhalten der betreffenden Person
- Verstoß gegen die Nutzungebedingungen der ZB-SB, zum Beispiel unbefugte Nutzung von Sportmaterialien oder Anlagen
- Verstoß gegen die Hausordnung der Universität Siegen, zum Beispiel Sachbeschädigungen, Vandalismus, Verdreckung oder Durchführung von unzulässigen Werbemaßnahmen
- Verstoß gegen die Richtlinie für einen respektvollen Umgang an der Universität Siegen, zum Beispiel Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung
- Ordnungsverstöße gemäß § 51a Absatz 1 HG, zum Beispiel Anwendung von Gewalt oder Verletzung der Würde von anderen Hochschulangehören durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Beleidigungen
- Gesellschaftliche Verhaltensweisen, die den Werten der Universität Siegen entgegenstehen, zum Beispiel Unterstützung demokratiefeindlicher oder rassistischer Initiativen
Teilnehmende, die sich durch den Ausschluss ungerecht behandelt fühlen, können sich an die Leitung der ZB-SB wenden. Sollte sich die Angelegenheit auf diesem Weg nicht klären lassen, steht darüber hinaus die zentrale Beschwerdestelle der Universität zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
1. Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unseres Angebots. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzungsverhalten. Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b). Dies bedeutet, dass wir die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen und zur Kursdokumentation festgestellten personenbezogenen Daten nur erheben, speichern und verarbeiten, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Zur Abwicklung zukünftiger Buchungen speichern wir Ihre Daten. Sie stimmen zu, dass im Falle eines Unfalls Ihre gesundheitsbezogenen Daten gem. § 24 (6) DGUV und Art. 9 (2) a) DSGVO auch von anderen Personen dokumentiert und von der ZB-SB archiviert werden dürfen. Jede weitere, über die angegebenen Zwecke hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Einwilligungserklärung Ihrerseits. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Universität Siegen nachzulesen.
2. Nutzung von Bildnissen
Sie willigen gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit a) ein, dass im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erstellte Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen, die von der ZB-SB veranlasst sind, zusammen mit Ihrem Namen im Rahmen einer weltweiten crossmedialen Werbekampagne von der Universität Siegen genutzt werden dürfen. Sie willigen ein, dass Ihre oben genannten Aufnahmen in folgender Art und Weise durch die Universität Siegen veröffentlicht werden dürfen: auf den öffentlichen Webseiten, in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube), auf zu Werbezwecken erstellten Drucksachen. Ihnen ist bekannt, dass im Falle der Veröffentlichung der oben genannten Daten im Internet ein weltweiter Abruf möglich ist. In eine etwaige damit verbundene Übermittlung in Drittstaaten willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 lit a. DSGVO ein.
Erstattung und Erlassung von Beiträgen
1. Widerruf einer Buchung
Von einer kostenpflichtigen Buchung kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail zurückgetreten werden. Im Falle eines Widerrufs sind beide Seiten zur Rückerstattung bereits empfangener Leistungen verpflichtet. Können die Leistungen nicht oder nur teilweise zurückerstattet werden, muss Wertersatz geleistet werden.
Für die Sportkarte bedeutet dies, dass eine Erstattung oder Erlassung des Beitrags ausgeschlossen ist, sofern nach der Buchung der Sportkarte mindestens eine Veranstaltung im Hochschulsport stattgefunden hat und mit der betreffenden Sportkarte die Berechtigung bestand, einen Teilnahmeplatz zu buchen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Teilnahmeplatz gebucht oder an einer Veranstaltung teilgenommen wurde.
Für Kooperationskurse bedeutet dies, dass die ZB-SB mit der Buchung bereits die Leistung der Vermittlung erbracht hat. Die mit dem Kooperationspartner vereinbarte Vermittlungsgebühr kann daher nicht mehr erstattet oder erlassen werden (Stand WiSe 2025/26: 20 Euro). In welchem Umfang der Beitrag darüber hinaus erstattet oder erlassen werden kann, klärt die ZB-SB mit dem betreffenden Kooperationspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Veränderung des Angebots
Das Veranstaltungsangebot kann seitens der ZB-SB ohne Angabe von Gründen jederzeit verändert werden. Solange Art und Umfang des ursprünglichen Angebots erhalten bleiben, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen. Beiträge für die Sportkarte sind von der Erstattung oder Erlassung aufgrund einer Veränderung des Veranstaltungsangebots ausgeschlossen.
3. Ausfall einer Veranstaltung
Wenn eine Veranstaltung erstens ganz oder zu Teilen entfällt und zweitens für diese Veranstaltung ein veranstaltungsbezogener Beitrag gezahlt wurde, kann bis vier Wochen nach dem letzten Termin der Veranstaltung bzw. nach Bekanntwerden des Ausfalls der gesamten Veranstaltung eine Erstattung bzw. Erlassung von Beiträgen bei der ZB-SB formlos beantragt werden. Der Umfang der Erstattung bestimmt sich über den Anteil der nicht erbrachten Leistungen am ursprünglichen Gesamtangebot. Beiträge für die Sportkarte werden dabei nur erstattet oder erlassen, wenn die Sportkarte Voraussetzung für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung war und durch den Ausfall nach der Buchung der Sportkarte überhaupt kein Sportangebot mehr bestand.
4. Persönliche Gründe
Eine Erstattung oder Erlassung von Beiträgen aufgrund von persönlichen Gründen ist nicht möglich (z.B. Krankheit, Verletzung, Umzug, Zeitmangel). Auch führt der Ausschluss von der Teilnahme nicht zu einem Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen.
Der Widerruf bzw. der Antrag auf Erstattung oder Erlassung ist zu richten an: info@sport.uni-siegen.de